Zündanlage auf Tran...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zündanlage auf Transistorzündung umbauen

(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Das Lenkrad gab es auch im "Jubi-Käfer" (1985), auch da wurde es explizit in die Papiere eingetragen.


   
AntwortZitat
(@andr-s)
Großer Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 244
 

Hallo Arno,
das mit der reflektierenden/spiegelnden Fläche kenne ich auch so.
Aber kürzlich wurde bei "Abenteuer Auto" ein Defender Geländewagen getunt. Der Wagen wurde in einer "Chrom"-Farbe lackiert. Da hat wirklich alles in der Sonne gefunkelt. Ich habe mich damals schon gefragt, ob das so in Ordnung ist.

Der Defender ist dann verlost worden und _fährt_ jetzt irgendwo in Deutschland rum (bei einem Auststellungsfahrzeug hätte ich keine Bedenken, aber so?!?).

MfG
André S.


   
AntwortZitat
(@andr-s)
Großer Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 244
 

Hi,
ich hatte vor ca. 10 Jahren eine ärgerliche Begegnung mit den grün/weißen Ordnungshütern im Kreis Viersen. Ich hatte damals einen Jetta I CL (?) Formel E.
Der hatte serienmäßig einen schwarzen Heckspoiler. Und die Herren waren damals der Meinung, dass das ein Tuningteil sei, dass ja nicht eingetragen sei. Ich hab denen die ET-Nummer gezeigt (zwischen Kofferraum und Spoiler war ein Luftspalt, dort stand die ET-Nummer unterm Spoiler).
Ich hab' ne Mängelkarte kassiert. 🙁
Der TÜV-Mensch, dem ich den Jetta vorführen mußte, hat unter den Spoiler geschaut, den Kopf geschüttelt und die Maägelkart abgestempelt.

Paßt zwar nicht ganz zum Thema, ist aus heutiger Sicht aber doch amüsant.
Schönes Wochenende
André S.


   
AntwortZitat
(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Der TÜV weiß ja in seinen Katalogen welches Lenkrad von VW ist oder welches nicht.

Solange ein Original VW Lenkrad verbaut wird (mal abgesehen von den neuen Airbaglenkrädern)

ist es dem Tüv ziemlich schnuppe - da so die Aussage - der Durchmesser des jeweiligen Lenkrades gleich blieb und ferner die VW Lenkräder geprüft und für den Strassenverkehr zugelassen wurden.

Da ist es egal ob es sich um ein GTI Lenkrad im C, CL oder so handelt, bestes Beispiel:

Golf LX dieser hat auch das vier Hupenknopf "Sportlenkrad" verbaut ohne das ein besonderer Eintrag im KFZ Brief ist.

Es gibt gewisse Freigaben von Verwendung von VW Teilen an ähnlichen Fahrzeugen einer Fahrzeugbaureihe - heute freilich interessiert das nur noch die Erbsenzähler unter uns.

Zur geringeren passiven Sicherheit des Spuknapflenkrades wäre noch zu sagen, dass die Toleranz nicht überschritten wird und jeder damit leben kann - klar es gibt sichere Lenkräder.

Na und?

Es gibt ja auch sicherer Autos heute.

Und wir fahren trotzdem gern den Golf 1.

Hatte selbst mal ein schweren Unfall im Golf 1, er hat nicht überlebt der Arme GL.

Und zur Transistorzündung:

Bei Hofmann Speedstar gibt es für den Käfer (+Golf) einen Nachrüstsatz bestehend aus Hallgeber und Blendenrotor dazu noch eine stärkere Zündspule und einen Vorwiderstand fertig!

Der Zündverteiler bleibt der alte.

Gruß Jörn


   
AntwortZitat
(@joern)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 1540
 

Hallo Jörn,
bei der von mir beschriebenen Broschüre handelt es sich um einen original VW Leitfaden, da steht ganz klar drin das auch VW Lenkräder die nicht ab Werk drin waren eintragungungspflichtig sind.
Das GTI Lenkrad wird im LX entweder durch den W Code (ich glaube LX ist W 30?) oder durch eine M-Nummer nachweisbar sein. Ich meine auch im C/CL/GL war das GTI-Lenkrad ab Werk bestellbar, dann ist es bei den M-Nummern verzeichnet.
Die Broschüre war von 82 oder 83, an der rechtlichen Lage wird sich nichts geändert haben, nur wird das heute außer Erbsenzählern zum Glück wohl keinen mehr interessieren. Ich fand es halt nur interessant das es selbst zu solchen Themen von VW was schriftliches gibt.

>>Es gibt gewisse Freigaben von Verwendung von VW Teilen an ähnlichen Fahrzeugen einer Fahrzeugbaureihe<>ist es dem Tüv ziemlich schnuppe<>keine ABE>> kein Versicherungsschutz.

Die Meinung das der Spucknapf in neueren Wagen verboten bzw. nicht eintragungsfähig ist ist eine Vermutung von mir, einfach weil es sicherheitstechnisch ein Rückschritt ist.
Schade das ich die Broschüre nicht gekauft habe, dann hätten wir jetzt Klarheit.

Grüße, Jörn


   
AntwortZitat
(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 4290
 

Hallo Jörn,

weißt du denn noch, wie diese Broschüre heißt, worin die eintragungspflichtigen VW-Teile für die jeweiligen Typen aufgelistet sind? Dann könnte man ja versuchen, sowas nochmal aufzutreiben.
Wäre sicher für die meisten von uns sehr interessant.

Gruß Sebastian


   
AntwortZitat
(@joern)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 1540
 

Hallo Sebastian,
war ausschlieslich über Lenkräder, hieß glaube ich "Kundendienst-Leitfaden Lenkräder".
Da es halt nur um Lenkräder ging und ich nicht vorhabe da bei mir irgendwas zu wechseln habe ich sie halt nicht gekauft, auf der TC nur ein bischen drin geblättert.

Gruß, Jörn


   
AntwortZitat
Seite 2 / 2
Teilen: