Hallo zusammen,
ich überlege, ob ich einige m2 (einer von uns angemieteten Halle) als Unterstellplatz für andere Kfz's anbieten soll.
Wie ist eigentlich die rechtliche Lage, wenn es zu Schäden kommt? Habt Ihr was in Euren Mietverträgen stehen, dass eine Haftung des Vermieters ausschließt? Oder wie ist das bei Euch geregelt?
Ich hoffe nicht, dass an die fremden Kfz's was dran kommt, schließlich stehen die eigenen Autos ja auch da. Aber wer weiß.
Danke
André S.
hallo andre,
du solltest darauf achten, in deinem untermietvertrag gegenüber dem mieter diejenige haftung auszuschliessen, die ausschließbar ist. da dieser haftungsausschluss nach deutschem recht richtig formuliert sein muss, um wirklich wirksam zu sein, rate ich dir dringend, einen anwalt mit der formulierung deines mietvertrages zu beauftragen. wenn der mist baut bei der formulierung, dann haftet er und nicht du!
deinem anwalt kannst aber sagen, er möge die haftung des vermieters (untervermieters) ausschließen für:
1. schäden an eingestellten gegenständen, soweit die schäden nicht auf vorsatz des vermieters (untervermieters) beruhen
2. schäden, die durch höhere gewalt entstehen
3. schäden, gegen die sich der untermieter selbst versichern kann
ausserdem könnte man daran denken, mit dem mieter bei beginn des mietverhältnisses zu vereinbaren, welches auto er dort einstellen darf und schriftlich zu vereinbaren, welchen wert das fahrzeug hat. damit nicht plötzlich mehr verschwinden kann als je drinne war...
im übrigen empiehlt es sich, dass du mal über den abschluss einer vermieterhaftpflichtversicherung nachdenkst.
wie gesagt: frag deinen anwalt!
gruß
arno
Hallo Andre
Falls das in der Nähe währe, bin ich interessiert...
Sepp
Hallo Arno,
Danke für die Tipps!!!
Hallo Sepp,
das wäre im Kreis Kleve am Niederrhein. Aber wie gesagt, es ist erst mal nur eine Idee. Mein Bruder und ich wollen evtl. in eine größere Halle umziehen. Aber das ist auch noch nicht in trockenen Tüchern 🙁
Viele Grüße vom Niederrhein
André S.