Hallo zusammen,
wie sicher schon bekannt ist, bleibt seit 01.01.2010 das Kfz-Kennzeichen erhalten, wenn man innerhalb eines Wohnortes von Kreis in Stadt (oder umgekehrt) umzieht.
In Hessen gilt seit Januar das Gesetz, daß das Kennzeichen erhalten bleibt, wenn man innerhalb des Bundeslandes umzieht.
Grüße,
Mario
http://www.deuvet.de/aktuell/2010/hessen---umzug-kuenftig-mit-altem-kennzeichen-moeglich.html
Das gilt für NRW auch.
So erkennt man in Hessen wenigstens weiterhin Verkehrsgefahren 😀
KANN oder MUSS man sein altes Kennzeichen behalten???
Wenn man das alte behalten muss, dann klappts mit der Erkennung von Leuten, bei denen man besser vorsichtig vorbei fährt *gg*
Gute Fahrt!
Man kann, muss aber nicht, bei Offenbachern sollte man ein MUSS draus machen 😀
Schade, dass das noch nicht bei Umzügen innerhalb Deutschlands gilt.
In Italien soll es möglich sein, dass man sogar die alten schwarz-weißen Schilder behalten darf, vor der 1992er Reform.
Gruß
Christian
Guten Abend zusammen,
@ Christian R: Wieso sollte das hier nicht gehen, seine guten alten DIN Kennzeichen
beim Umzug innerhalb des Bundeslandes zu behalten? Es steht doch
nirgendwo geschrieben, daß die bisherigen Kennzeichen (sofern un-
beschädigt) ersetzt werden müssen.
Hat jemand Informationen, was und wie die Kennzeichen ab 2013 aussehen sollen?
Ab dann wird es eine zentrale Ausgabe vom Bund geben. Zumindest für Neuzulas-
sungen muß man/frau sich nicht mehr zum Straßenverkehrsamt bemühen.
Was mit den bisher vergebenen Kennzeichen geschieht? Kann hier jemand weiter
helfen?
Mit schadtsoffarmem Euro 2 Wurmkat Stufenheckgruß
Tobias Kluge