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Frage an Experten, Golf 1 GTI 171-334 vs.171-G34

(@ignoriert)
Kleiner Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 7 Jahren
Beiträge: 36
Themenstarter  

Servus und Danke für Euere Zeit und Euer Wissen. Ich hoffe ich kann davon etwas zurück geben

Vorab: Ich habe hier eine Geschichte für echte und nur für 100% Insider des Golf 1 GTI und des Golf 1 GTI Pirelli.

Eingang:
Mein Golf GTI ist Baujahr 12/1982. Seit 09/1986 bin ich zweiter Besitzer dieses Fahrzeugs. 1994 habe ich ihn abgemeldet. Der Zustand des Autos ist 100% original und "neuwertig"; so wie damals gekauft. 2015 legten wir, mein erwachsener Sohn und ich los das Fahrzeug wieder zu reaktivieren. Dabei war und ist uns besonders wichtig, daß alles 100% nummerngleich und dem Zustand von 1982 entspricht. Und so wurden wenige (Verschleis)-Teile gewechselt. Zwischenzeitlich ist unser GTI wieder erwacht und schnurrt wie damals in 1982. Und so wird es langsam Zeit für HU und Abgas und eine Abnahme mit H-Kennzeichen (dürfte kein so großes Problem sein, das Fahrzeug ist neuwertig im Zustand und original).

...aber und jetzt suche ich nach ganze Experten zu folgenden Problem........
Mein GTI war 1982 mit Stahlfelgen ausgestattet und hatte 175/70 HR 13 Serienbereifung. Irgendwann nach 1986 habe ich ATIWE, V6433 Felgen 6Jx14H2 mit der Bereifung 185/60 HR14 im Kraftfahrzeugbrief eintagen lassen. Der einzige Zusatz-Eintag im Brief. Ca. 1988 kaufte ich mir bei VAG vier neue Volkswagen-Pirelli Felgen - damals Zubehör - mit neuen P600 Reifen, 185/60HR14.

Und das ist jetzt der Casus Knacktus beim TÜV in einer Voranfrage zum H-Kennzeichen:
Vor Kauf der Pirelli-Felgen sagte mir 1988 der Mann vom TÜV und der Mann von VAG, "daß die Pirelli Felgen und Reifen nicht in meine Papiere eingetragen werden müssen weil das ein original Ersatzteil von VW ist und weil diese Felgengröße mit der Reifengröße sowohl in meinen Papieren eingetragen ist und auch Serienausstattung im Golf 1 GTI Pirelli, Typ 171 G34 ist. Mein GTI ist der Typ 171 334".

Nach all dem was ich zurückdenken kann ist der Typ 171 334 (GTI) identisch mit dem Typ 171 G34 (GTI+Pirelli Sondermodell, Ausstattung W64). Der G34 hat kosmetische Änderungen und besagte Pirelli Reifen und Felgen und Doppelgrill. Fahrwerk, DX-Motor, K-Jetronic, 5-Gang...., alles gleich bei beiden GTI Modellen. Und ja, mein GTI hat auch den Pirelli Doppelscheinwerfer-Grill mit zwei zusätzlichen H3 Scheinwerfern von Hella; alles original VW. Der Doppelscheinwerfergrill hat eine ABE. Die Pirellifelgen haben KBA Nr und VW Teilenummer.

Die besagten Pirelli-Felgen haben folgende Bezeichnung:
VW Teile Nummer: 171 601 025A
P4 .038624
KBA 40462
6Jx14 H2 ET38
VW Audi Logo und einen weiteren Stempel
Bezeichnung: Pirelli
Dazu die passenden originalen Kunstoffabdeckungen mit schwarzen Pirelli Logo.

An die Ur-Profis:
Jetzt die Frage an echte Golf 1 GTI Experten oder Experten welche Zugriff auf Golf 1 GTI Herstellerunterlagen haben:

Mein TÜV hier in Bayern kann anhand der KBA nichts finden, daß die Felgen wie momentan am Fahrzeug angebracht NICHT zur Abnahme verpflichtend sind. Heiß bei der HU zum H-Kennzeichen würden diese Felgen problemlos in die Zulassungsbescheinigung vom TÜV eingetragen.

Aber....
Das möchte ich aber nicht, weil mein GTI identisch ist zum Pirelli GTI , minus der kleinen kosmetischen Änderungen am Pirelli GTI. Mein GTI hat den Farbcode L97A. Auch den Pirelli 171 G34 gab es in L97A, diamant silbermetallic. Auch mein GTI hat die original VW Grün-Verglasung und die VW-Doppelscheinwerfer mit durchgehender, marsroter Umrandung des Grills.

So suche ich jemandem, der mir eine originale Bestätigung vom Hersteller oder von Veith-Pirelli in Kopie geben kann, welche diese Felgen im Jahre 2017 nicht vom TÜV eintagungspflichtig machen, bzw jemandem der mir den Weg aufzeigen kann, wie mir der TÜV bei der anstehenden HU abnimmt, daß diese Felgen nicht eintragungspflichtig sind. Der TÜV in Bayern hat dazu keine weiteren für mich verbessernde Unterlagen. Die Experten am TÜV sind ja alle sehr hilfsbereit, können aber dazu keine Erfahrung einbringen weil auch nur Menschen.

Warum ist mir das so wichtig, daß ich jetzt keine Eintragung der Pirelli-Felegen vornehmen lasse?

Seit 1982 ist mein GTI 100% original, unverbaut, nummerngleich und ohne Katalysator und das wird auch so bleiben. So werde ich im Jahr 2017 keine Felgen eintragen lassen, welche bei Abmeldung 1994 nicht eingetragen waren, mit denen ich aber viele Jahre ohne Beanstandung durch TÜV, Polizei oder Neider bis 1994 mit meinem GTI gefahren bin.

Alternative für mich ist, daß ich die eingetragenen ATIWE Felgen fahre oder den GTI auf die original Stahlfelgen setze.. Ich besitze heute nur noch zwei der Stahlfelgen plus das Reserverad (unbenutzt in der Wanne im Kofferraum). Eine vierte Felge müsste beschaffbar sein. Und ja, mir ist bekannt was 1A original Golf Pirelli Felgen mit originalPirelli Abdeckungen heute kosten. Ich trenne mich ungern von diesem Satz Felgen und Reifen.

Mein Golf GTI hat nicht nur einen sehr guten Zustand sondern auch meine Lebensgeschichte.


   
Zitat
(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 4290
 

Hallo Namenloser,

du wirst dich darauf einstellen müssen, daß du die Pirelli-Felgen entweder eintragen läßt oder verkaufen mußt. Eine andere Lösung wird es legal nicht geben, auch wenn es so gar nicht in deinen Kopf will.

Im Übrigen ist es in unserem Forum Usus, daß man einen Namen hat und es wäre nur der Höflichkeit geschuldet, wenn du auch einen angeben würdest. "Ignoriert" ist kein vernünftiger Name und suggeriert Provokation. 😉

Gruß Sebastian


   
AntwortZitat
(@ignoriert)
Kleiner Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 7 Jahren
Beiträge: 36
Themenstarter  

Hallo Sebastian Heiss,

ich danke für die ehrliche Antwort. Nur weil Du mir ohne fachlich kompetenter Unterlage diesen Rat gibst werde ich das noch lange nicht machen. Weiter werde ich das auch nicht diskutieren.

Auch bedanke ich mich für die Belehrung, daß es Brauch ist einen Namen zu haben. Mein Benutzername ist "ignoriert"; so habe ich mich registriert und daran wird auch nichts geändert.

ignoriert


   
AntwortZitat
(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 4290
 

ignoriert schrieb:
-------------------------------------------------------

> ...
> Weiter werde ich das auch nicht diskutieren.
>
> ...

Ich auch nicht. 😀

Gruß Sebastian


   
AntwortZitat
(@ignoriert)
Kleiner Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 7 Jahren
Beiträge: 36
Themenstarter  

Nachtrag mit zusätzlichen Daten:
Es handelt sich um folgendes Fahrzeug:

100% Original Golf 1 GTI, Baujahr 12/82, Typ 171 334
100% nummerngleich, nie im Winter gefahren, seit 1994 nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegt
Zustand: wie 1986 erworben (Neuzustand)

Typ: VW 171 334
Motor: DX xxx xxx 7G (den Wert von xxx xxx nur auf Anfrage)
Lacknummer: L97A
Innenausstattung: KM

Zusatzausstattung:
- Radio Blaupunkt Wiesbaden SQR 45, 20W+20W (Front/Heck) mit original Lautsprecher Blaupunkt (vier Stück)
- Antenne: Bosch, Kurzfuß, Flexstab, gedrillt

Zubehör:
Original Fahrzeugbrief Volkswagen: 17. Ausf und ABE mit Nr. 9138/2, mit Nachtrag I-IV, 21.02.1980, Flensburg, KBA
Original VAG-Serviceplan, Betriebsanleitung, VAG Service Edition 7.82, alles in der blauen V.A.G Service Mappe (Papiere und Mappe sind unbeschädigt)

Ein Satz VAG-Pirelli Felgen und ein Satz ATIWE Felgen, jeder Satz Felgen mit Pirelli Bereifung 185/60 HR 14


   
AntwortZitat
(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 4290
 

Was sollen wir mit diesen Informationen? Die helfen bei deiner Fragestellung überhaupt nicht.

Oder willst du das Fahrzeug verkaufen? Dann setzt es bei Ebay rein, hier bist du damit falsch.

Gruß Sebastian


   
AntwortZitat
(@christian-r)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 10 Jahren
Beiträge: 202
 

Hallo,

da das Auto seit 1994 abgemeldet ist:

es wird eine neue Zulassungsbescheinigung I+II ausgestellt, der Original-Fahrzeugbrief ist nach so langer Stillegung ungültig und nur noch Erinnerung fürs Archiv. Was spricht dagegen, dass in ein 2017 gedrucktes und 2017 beschriftetes Fahrzeugdokument zwischenzeitlich gekaufte Räder eingetragen werden? Jeder Eintrag hilft, Diskussionen zu vermeiden.

Informationen zu den erlaubten Rädern hat sowohl der TÜV als auch der VW-Händler, Stichwort Ratgeber Änderungen bzw. Räder+Reifen. Wenn man höflich fragt, wird einem oft geholfen.

Zum Originalzustand: Golf GTI von 1983 mit Rädern in 6x14 mit 185/60-14 hatten zumindest in Deutschland eine Zusatzanleitung an Bord, da die Größe nicht in der eigentlichen Bedienungsanleitung genannt wird. Die könnte bei der H-Begutachtung hilfreich sein. Ebenso Literatur zu den Sondermodellen W64 und W65.

War das 1985 hergestellte Radio auch schon 1982 in der Fahrzeugauslieferung dabei? Die Antenne müsste ab Werk eine Teleskopantenne sein, meist von Bosch oder Hirschmann für VW hergestellt...

Gruß
Christian


   
AntwortZitat
(@rupert)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 220
 

Servus "ignoriert" (Vorname wär wirklich eleganter),

erstmal Glückwunsch zum offenbar 100%originalsten aller Gölfe hier im Forum. 😉

Zu Deiner Frage:
Du brauchst keine Angst haben, in deinen alten 100%originalen Brief trägt keiner mehr was ein, da wird höchstens ein Eckerl abgeschnitten. 😀

Wie Christian schon geschrieben hat, bekommst Du bei Wiederzulassung die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2, und da wird standardmäßig nur noch eine Größe reingeschrieben. Meistens die kleinste erlaubte, aber evtl. kannst Du dann eben die 185/60-14 eintragen lassen.

Auf die Liste mit allen erlaubten Größen hat nicht nur der TÜV und der VW-Händler Zugriff, sondern auch die Polizei bei Verkehrskontrollen (selbst erlebt).

Grüße
Rupert


   
AntwortZitat
(@joerg)
Großer Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 11 Jahren
Beiträge: 279
 

Moin "ignoriert",

ich werde verstehe deine "Schärfe" auf Sebastian`s Antwort nicht.....

Schade, er wollte Dir seinen Rat geben, aber nun hast Du von den Forumskollegen ja noch weiter Antworten bekommen, die Dir hoffentlich weiterhelfen. Ich sehe dieses Forum hier so: Jeder, der etwas zum Thema weiss, kann es posten, auch, wenn es nicht immer zu 100% fachlich aus dem VW-80er-Jahre-Meisterbüro stammt, auch hinter vermeintlich simplen Beiträgen ist oft eine Problemlösung versteckt! Somit viel Erfolg bei deinem Besuch zur H-Vorführung des GTI und dann Gute Fahrt damit.
Wichtig ist hier auch, dass Du ganz alleine entscheidest, was Du aus den Tipps hier dann am Ende machst....es ist dein GTI!!!

Gruss

Jörg


   
AntwortZitat
(@ignoriert)
Kleiner Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 7 Jahren
Beiträge: 36
Themenstarter  

Gentlemen,

ich bedanke mich für Euere Unterstützung, auch wenn diese mich nicht zum Ziel führte. Gerne nehme ich die Hinweise und den Spott zur Kenntnis.

Bei Einstellung des Threads war meine Annahme, daß möglichst viele technische Daten zum Fahrzeug und zu den Papieren vorliegen. Dieses scheint mir hier bei Beantwortung komplexer Fragen nicht gewünscht zu sein.

Zwischenzeitlich habe ich die Sache gelöst. Es ist faktisch so wie ich das beschrieben habe. Ein nicht verbauter Golf 1 GTI, Typ 171 334 und mit der von mir genannter Ausstattung, wie im original Kraftfahrzeugbrief und im Serviceplan hinterlegt, benötigt keine Eintragung der von mir im Detail genannten Felgen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Diese Felge lässt sich eindeutig auch meinem GTI zuordnen und darf ohne besonderen Eintrag in den Fahrzeugdokumenten im öffentlichen Verkehr gefahren werden und besitzt somit auch den Segen der Abnahmestelle. Dazu besitze ich zwischenzeitlich vom KBA anerkannte Dokumente. TÜV und Polizei wird dem wohl auch so folgen.

Als kein Freund von Foren und Stammtischen biete ich jedem meine Hilfe zu meiner Thematik an, falls bei ihm ähnliche Problematik anstehen sollte.Ich bitte dazu um direkten Email Kontakt an meine Email-Adresse.

Meine Recherche zu dieser Problematik dauerte etwas länger als geplant. Aber ich habe mein mir gestecktes Ziel erreicht.

Grüsse,

ignoriert
-------------------
Measuring success - You can close my thread...


   
AntwortZitat
(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 4290
 

[i]ignoriert schrieb:
-------------------------------------------------------
> ...
>
> Zwischenzeitlich habe ich die Sache gelöst. Es ist
> faktisch so wie ich das beschrieben habe. Ein
> nicht verbauter Golf 1 GTI, Typ 171 334 und mit
> der von mir genannter Ausstattung, wie im original
> Kraftfahrzeugbrief und im Serviceplan hinterlegt,
> benötigt keine Eintragung der von mir im Detail
> genannten Felgen in der Zulassungsbescheinigung
> Teil I und II. Diese Felge lässt sich eindeutig
> auch meinem GTI zuordnen und darf ohne besonderen
> Eintrag in den Fahrzeugdokumenten im öffentlichen
> Verkehr gefahren werden und besitzt somit auch den
> Segen der Abnahmestelle. Dazu besitze ich
> zwischenzeitlich vom KBA anerkannte Dokumente. TÜV
> und Polizei wird dem wohl auch so folgen.
> ...[/i]

Exakt das hatte dir Rupert oben geschrieben - überlesen?

[i]> Als kein Freund von Foren und Stammtischen ...
> ...[/i]

Besser ist das, wenn ich mir so deinen Auftritt hier anschaue.

[i]> ...
> ... You can close my thread...[/i]

Hier werden keine Threads geclosed. 😉

Gruß Sebastian


   
AntwortZitat
(@joerg)
Großer Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 11 Jahren
Beiträge: 279
 

Ohne Worte.......8-)

Gruss! Jörg


   
AntwortZitat
(@rrudolph)
Großer Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 11 Jahren
Beiträge: 409
 

Hallo Leute,
eine ordentliche anerzogene Umgangsform zeigt sich normalerweise schon darin, dass man einen Ruf/Ansprechnamen angibt! Im alten Osten haben wir das oft mit Sie bzw. Herr und Nachnamen angewendet, der neue Westen hat mich gelehrt Du( und auch Vorgesetzte) mit Vornamen anzusprechen oder bei sich in der Signatur so zu hinterlegen.
Wer eine gute Form nicht einhält, muss Kritikfähig sein, denn die ist angebracht.
Als Neuling, Anfänger, Einsteiger oder wie das alles heißt, sowieso.
Wüsste auch nicht, was ich damit verbergen würde.
Habe mit offener Art und Weise bisher nur Vorteile gehabt.
Persönliche Daten sind eh überall abgespeichert. Oder einfach irgendeinen Namen drunter schreiben, kann man doch nicht kontrollieren.
Namenlose ignoriere ich generell, ob bei Mail, Post, SMS oder Forum hin oder her.
Beste Grüße und bis Freitag in WOB zum Zeltaufbau ab 12 Uhr!
Rycan


   
AntwortZitat
(@zwiesi)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 10 Jahren
Beiträge: 82
 

Hallöle zusammen,

hab mir grade die Einträge durchgelesen...

Leider vertieft das wieder einmal meine Einstellung zu unserem Land und seine Einwohner...
Die Leute werden immer ...... und immer ------!

Anstand, Respekt, Umgangsformen und Bildung sind immer mehr Glückssache. Viele sind gleicher als die anderen und es wird nur noch mit den Ellenbogen durchs Leben gerannt.

Leute die blöder als ein Schluck Milch sind, und meinen, sich alles erlauben zu können, werden auch noch frech, wenn man sie darauf anspricht, wenn sie mit vollem Bewusstsein Fehler machen.

Manchmal würde ich soo gerne !!!!!! und +++++ und @@@@@, aber dann bekommt man nur selber eine von den Behörden auf den Deckel, denn solche Assis werden dann auch noch vom Staat beschützt.

Man braucht ja nur nach HH zu gucken, wo alles aus dem Ruder gelaufen ist...

Mein Vorschlag: Seitenschneider raus und ein Ei oder einen Finger abzwicken, dann würd es besser, vielleicht überlegt der Pöbel dann vorher, bevor z.B. grundlos Leute von von hinten von U-Bahntreppen getreten werden....

Gut dass 99,9 Prozent hier im Forum vernünftige und hilfsbereite Leute sind.
Bitte weiter so und solche Osterhasen einfach ignorieren!

Sollte sich an dem Eintrag jemand stören, dann bitte ich darum, ihn zu löschen, aber das musste ich jetzt mal los werden!

Viele Grüße und weiter so liebes Forum

Zwiesi


   
AntwortZitat
(@rrudolph)
Großer Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 11 Jahren
Beiträge: 409
 

>:D<(tu):)-DB)-
Ry


   
AntwortZitat
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