Hallo, ich möchte für zwei Autos Ersatzbriefe beantragen, die alten sind wech. So weit ich weiß, brauche ich zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt, stimmt das? Kann mir jemand von Euch die genaue Adresse der zuständigen Behörde oder Abteilung mitteilen? Welche Informationen muß ich übermitteln und was kostet der Spaß? Und vielleicht weiß auch noch jemand, welche Kosten beim Straßenverkehrsamt entstehen? Vielen Dank, schöne Ostertage, Mario
Hallo Mario
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchst nicht Du zu beantragen, das macht das Straßenverkehrsamt. Die ganze Prozedur bis Du deine neuen Briefe bekommst dauert 3-4 Wochen ( bis klar ist das die Fahrzeuge nicht gestohlen sind, Straftaten mit verübt wurden ...... ) und soviel ich weiß liegt der Preis irgendwo bei 70,00 Euro.(ich denke mal pro Vorgang ! Mengenrabatt gibts da wohl nicht 🙁 )
Hallo Mario, ich habe das vor einem Jahr auch mal beantragt. Das Formular kannst du online ausdrucken und dann ausfüllen unterschreiben und mußt es Schicken oder faxen.
Online schicken geht nicht ! Dann bekommst du nach etwa 2-3 Wochen einen Brief vom Amt kostete mir ich meine etwa 20-30 Euro??
Hallo,
Habe vor 2 Wochen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wie oben beschrieben online ausgedruckt + ausgefüllt + abgeschickt und bekam nach 10 Tagen die Bescheinigung zugestellt. Kostenpunkt: 14,00 EUR.
mfg
Hallo lieben gruß, sehr schönes Thema denn ich brauche auch nen Brief für meinen Golf ! Wie genau lautet die Online-adresse wo mann sich das Formular ausdrucken kann? ...2-3wochen Hört sich doch schon gut an ,denn ich habe gehört das es bis zu einem Jahr dauert? MFG ROLF.
Hallo,
den Antrag bzw. das Formular gibt es hier: www.kba.de
Am besten dort unter Suche "Unbedenklichkeitsbescheinigung" eingeben.
Zitat:
Namen und Anschrift
Grund der Anfrage
Hersteller des Fahrzeugs
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) einschließlich Vor- bzw. Endzeichen
Herkunftsland
Unterschrift
schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg,
oder per Telefax (04 61) 3 16-16 50 bzw. 3 16-28 00.
Für die Auskunft erheben wir eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro je Fahrzeug (zuzüglich 4,00 Euro Nachnahme- und Zahlscheinentgelt). Die Gültigkeit der Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister ist auf einen Monat ab dem Ausstellungsdatum befristet
Gruß Kay
Hertzlichen Dank Kay!!!!!! Supie. lieben gruß Rolf.