Hallo Vorstand,
habe heute Post bekommen, u.a. auch den Flyer zum diesjährigen Treffen. Ganz unten auf dem betreffenden Papier steht folgender Satz mit meiner Meinung nach in einer sehr unglücklichen Formulierung, der sonst nicht abgedruckt war:
"Wichtig: Auf dem Platz gilt die STVO, nur angemeldete Fahrzeuge dürfen betrieben werden"
Der Satz - besonders der zweite Teil - könnte missverstanden werden, was Fahrzeuge mit 07-Kennzeichen angeht.
Diese gelten offiziell (nach § 23 der StvZo) für den öffentlichen Strassenverkehr als nicht zugelassen, bzw. wie dort geschrieben als nicht "angemeldet" und ein Großteil der mit 07- zugelassenen Gölfe hat bisher das Treffen ausgemacht.
Vielleicht wäre es sinnvoll, diesen Satz vom Vorstand aus ein wenig "ins rechte Licht" zu rücken, um potentielle Treffenbesucher nicht zu verunsichern.
Hallo "Rennleitung"
Da bist du auf dem Holzweg. Denn in Deutschland sind Fahrzeuge die mit Kurzzeitkennzeichen oder "Sammlerkennzeichen" Bewegt werden [b]Angemeldet[/b].
Falls dir das noch nicht bekannt war, maile mir mal offizielle Unterlagen zu die was anderes beweisen!
Sepp
@Sepp:
Du bist auf dem Holzweg, denn die 07er ist keine Zulassung.
Der Brief verfällt trotzdem und es ist möglich das Kfz regulär zuzulassen
ohne das Kfz von der 07er Nummer austragen zu lassen.
Gruß Jan S.
Hallo!
In Deutschland darf man keine Autos ohne offizielle Zulassung auf öffentlichen Straßen Bewegen.
Zwar ist die Regelung für die 07er Nummer nicht Eindeutig (wie in den letzten 2 Jahrzehnten so oft) aber kein Polizist verbietet mir mit dieser "Zulassung" zu fahren.
Somit ist dies eine reguläre/rechtmäßige Zulassung zum Straßenverkehr in Deutschland.
Sepp
Hallo,
ich weiß ja nicht, warum dieser Satz auf dem Flyer steht. Muß aus rechtlichen Gründen vielleicht so sein.
Man könnte ja auch schreiben:
"Wichtig: Auf dem Platz gilt die STVO, nur versicherte Fahrzeuge dürfen betrieben werden"
Gruß
Frank
§3 FZV(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
§ 16 FZV:
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Für mich ergibt sich daraus relativ klar, dass ein 07er Nummer keine Zulassung darstellt (insbesondere keine Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung).
Grüße, Dirk
Also, wir werden den Flyer gemäß Frank's Vorschlag abändern. Es ging uns darum, das nur versicherte Fahrzeuge auf dem Platz betrieben werden. Damit es im Falle eines Falles nicht zu unnötigen Streiteren kommt. Ich bitte das Versehen bei der Formulierung zu entschuldigen.
Gruß
Andreas J.
Hallo Andreas,
>Damit es im Falle eines Falles nicht zu unnötigen Streiteren kommt.
Das hat mit "unnötigen Streitereien" - wie Du schreibst - überhaupt nichts zu tun. Die Formulierung Eures Satzes ist irreführend, denn wie hier schon nach 6 Beiträgen unschwer ersichtlich ist, gehen die Meinungen weit auseinander, bzw. der Satz wird missverstanden.
Liest den Flyer ein 07-Besitzer mit seinem "nicht angemeldeten" Fahrzeug in der Garage, könnte er durchaus auf den Gedanken kommen, zuhause bleiben zu dürfen.
@Dirk:
Danke für das Beispiel - jetzt brauch ich nichts mehr zu suchen.
@Sepp:
>Denn in Deutschland sind Fahrzeuge die mit Kurzzeitkennzeichen oder "Sammlerkennzeichen" >Bewegt werden Angemeldet.
Sind sie nicht! Fahrzeuge mit roten Kennzeichen - egal ob 06 oder 07 - gelten in Deutschland als NICHT offiziell für den regulären Strassenverkehr zugelassen und somit als nicht angemeldet - es handelt sich um ABGEMELDETE Fahrzeuge, die mit roten Kennzeichen zu Probe - und Überführungsfahrten, etc. bewegt werden dürfen.
Als "angemeldet" gelten in Deutschland nur Fahrzeuge mit schwarzen Kennzeichen, Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sind in keiner Zulassungsstatistik erfasst.
>Falls dir das noch nicht bekannt war, maile mir mal offizielle Unterlagen zu die was anderes >beweisen!
Brauch ich nicht - siehe oben.
Hallo Rennleitung,
Mail mich mal an...
Sepp