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Zeitgenössisches Tuning / H-Kennzeichen - 16V-KR in Golf I GTI Bj1983

(@golf-open-fan)
Mitleser
Forumsbeitritt: Vor 13 Jahren
Beiträge: 3
Themenstarter  

@all,

wir tragen uns mit dem Gedanken einen Golf 1 GTI / 1983 mit nachgerüsteter Wurm-KAT auf 16V KR-Motor umzurüstern. Dabei soll das Fahrzeug H-Kennzeichen-tauglich umgebaut werden. Von TÜV-Mitarbeitern erfahre ich Widersprüchliches.

Zum 1. soll es nicht möglich sein, den Wurm-KAT (den es nicht mehr gibt!) austragen zu lassen.
2. wäre die Eintragung des 16V-KR-Motors zwar möglich,
dann gäbe 3. es aber kein H-Kennzeichen.
Begründung: Den Motor habe es nicht im Golf 1 gegeben.

Voraussetzung ist zusätzlich, dass auch die komplette Scheibenbremsanlage - vorne und hinten - und die Auspuffanlage vom Spenderfahrzeug verwendet wird; Stabi an der Hinterachse und Streichen der 13"-Zoll Bereifung.

Das Letztere ist zwar richtig, aber früher - auch in den ersten 10 Jahren wurden gerade diese Umrüstungen häufig vorgenommen. Und der KR-Motor kam ja 8/1985 (mit dem Modell 1986) im Scirocco und dem Golf 2 auf den Markt (also innerhalb der ersten 10 Jahre !

4. Passt der KAT vom 16 V PL-Motor in den Tunnel. Der Golf 1 GTI (BJ 1983) hat ja eine geringfügig andere Bodengruppe als das Cabrio ab BJ 1984.

Hat jemand entsprechende Erfahrungen? Kürzliche Eintragungen? Welcher TÜV ?

Wobei der Erhalt des H-Kennzeichens notwendig ist. Sonst sind ja Fahrten in Umweltzonen ausgeschlossen.

MfG


   
Zitat
(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 4302
 

Hallo,

zunächst einmal würde dir hier jeder empfehlen, das Fahrzeug original zu lassen - also mit dem DX-Motor und dem Wurm-Kat. Sowas hat nicht jeder und damit bekommst in jedem Fall das H-Kennzeichen.

Da aber seit November 2011 nach der Richtlinie für das H-Kennzeichen alle Änderungen akzeptiert werden sollten, die in den ersten 10 Jahren nach EZ möglich gewesen wären, kann ich nicht nachvollziehen, wieso der KR nicht H-tauglich sein soll. Wenn ihn der TÜV einträgt, muß er auch H-fähig sein. Mal einen anderen TÜV-Prüfer fragen, vielleicht kennt deiner die neue Richtlinie noch nicht...

Das Problem des Austragens des Wurm-Kats kann ich insofern nachvollziehen, als daß sich die Schadstoffeinstufung nicht verschlechtern darf. Inwieweit da eine Nachrüstung zwingend nicht mehr austragbar ist, weiß ich nicht, ursprünglich hatte das Fahrzeug ja keinen Kat.

Alles in allem: Laß ihn wie er ist und freue dich an einem seltenen Original. GTI-Umbau auf KR fährt ja mittlerweile jeder Dödel... 😉

Gruß Sebastian


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo zusammen,

1) Das Austragen eines nachgeüstetes Kats ist grundsätzlich immer möglich, da das
Fahrzeug ohne Kat ausgeliefert wurde. Es ist allerdings nicht logisch, warum ein
Euro 2 Auto auf H Kennzeichen laufen soll. Die Steuern sind bei ganzjähriger An-
meldung günstiger als mit dem trümmerhaften Euroblöd H.

2) H Kennzeichen mit KR Motor ist defintiv möglich, der Prüfer muß die Richtlinie nur
kennen und vor allem anwenden. Wenn er nicht will, hilft nur der Wechsel einem
anderen Sachverständigen.

3) Die 13 Zoll Bereifung muß nicht ausgetragen werden, da es den Golf 2 / Jetta 2
bis September 1988 auch nur mit 13 Zoll Bremse gab

4) Der Abgasstrang vom Scirocco 2 16V wäre an dieser Stelle ideal, keine Anpassun-
gen außer am Endschalldämpfer notwendig. Für den PL 16V gibt es sogar einen
D3 Kat (und wieder wäre das H erledigt).

Die ganzen Fragen beruhen wahrscheinlich auf der Tatsache, daß es den Katkörper
zum Wurmkat leider nicht mehr gibt. Wenn es hier um einen 1600er EG Motor gegan-
gen wäre, hätte ich hier weiterhelfen können.

Mit schadstoffarmem Wurmkat Stufenheckgruß

Tobias Kluge


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo,
ich kann mich Sebastian nur anschließen, lassen, wie es ist. Ich habe zwar einen recht ähnlichen Fall in meinem Besitz, der Umbau ist allerdings schon 1999 vorgenommen wurden, und den werde ich nicht mehr rückgängig machen. Nur als Tipp: selbst der dicke Kat vom 2E passt ohne Probleme in den Tunnel. Bevor der KR H-fähig wird, muss er aber überhaupt erst einmal den Weg in die Papiere finden. Allerdings weiß ich immer nie so recht, was alle an dem "sonderbaren KR" so toll finden. Im Serienzustand ist das in meinen Augen eine "Krücke", und die publizierten Sollwerte haben nur die wenigsten erreicht. Aber das liegt vielleicht daran, dass mir Drehmoment wichtiger ist, als erst auf Drehzahlen jenseits von 5.000 U/min warten zu müssen.

Tschüss Frank


   
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