Weisser GTI die 2te
 
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Weisser GTI die 2te

(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

guten morgen !

@ Olaf B. : der golf benötigt keine schweißarbeiten - "ungeschweißt" steht also in diesem fall nicht für durchgerostet. ...die delle im hinteren teil des daches läßt sich nur schwer fotografieren und ist sicher für den beulendoktor keine große arbeit. weitere photo´s senden wir jedem auf anfrage gerne zu. der gti war in den 26 jahren ausschließlich auf den erstbesitzer angemeldet (bis 2006) ...danach auf seine frau...weitere briefeintragungen wurden nicht gemacht.

carpe diem


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

@von bargen
Hallo,
ich verfolge die Auktion um den weißen Golf auch mit großem Interesse - nicht weil ich den Wagen kaufen möchte, sondern weil ich Interesse an dem Ersatz-Fahrersitz habe/hatte. Als der in der separaten Auktion angeboten wurde, habe ich das Angebot durch ein Gebot bestätigt und laut meines Anwaltes, könnte ich jetzt auf Herausgabe des Sitzes klagen. Interessant ist, das der jetzt wieder in der Auktion dabei ist. Ob ich das mit meinem Anwalt durchziehe, weiß ich noch nicht (er schuldet mir noch einen Gefallen 😉
Tatsache ist aber, dass ich mich über das Verhalten geärgert habe, erst etwas anzubieten und dann wieder zurückzuziehen.
Schönen Gruß
Frank


   
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(@olaf-b)
Profi
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 417

   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo Olaf,

so hat mir das auch mein Rechtsanwalt erklärt, was bedeuten würde, dass ich
1. den Sitz für 1 Euro bekommen müßte, oder
2. von Bargen Schadensersatzpflichtig ist.

Wie gesagt, dass Thema ist für mich noch nicht beendet.

Danke und Grüße
Frank


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

@Frank:
Sollten Sie ernsthaft die Meinung vertreten, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist und Sie nun Schadensersatzansprüche geltend machen müssen, richten Sie Ihre Forderung bitte schriftlich an uns.

Den Sitz, auf den Sie geboten haben können Sie gerne käuflich für 1,- Euro erwerben - jedoch müssen wir darauf hinweisen, dass sich die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels in der Zwischenzeit verändert hat. Dieser Umstand erklärt auch den Grund für eine vorzeitige Angebotsrücknahme.
In der aktuellen "Golf-GTI-Auktion" handelt es sich sehr wohl um den "gleichen" aber nicht den "selben" Sitz.

Gruß aus Hannover


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo Frank,

ich würde an deiner Stelle auf dein Recht bestehen. Das Verhalten von "von.bargen" ist nicht in Ordnung, man sollte ihm mal grundsätzlich unseren Rechtsstaat erklären.

@von.bargen
Ich finde das Verhalten von Ihnen mehr als suspekt. Wir versuchen doch alle Geld zu verdienen bzw. bei einer Auktion möglichst hohe Gebote zu erreichen, doch muss das Ganze auf ehrlicher Basis paßieren, sonst macht man sich unglaubwürdig! Ich muss ja nicht wiederholen, was bereits alles an Unstimmigkeiten festgestellt wurde. Ich kann nur an Sie appellieren, ehrlich zu bleiben (z. B. "...und möchten ihn auf diesem Wege einmalig zum Verkauf anbieten. Da wir um den Wert des Fahrzeugs wissen, werden wir ihn, sollte der Mindestpreis nicht erreicht werden, "einmotten" und kein zweites Mal zum Kauf anbieten "!).

Sie müssen sich mal fragen, wie Ihr Auftritt bei anderen ankommt! Ich sage es Ihnen: unglaubwürdig, nicht ehrlich, nicht vertrauenserweckend.

Da hat doch jemand 4761,23 EUR geboten, der Mindestpreis war aber nicht erreicht. Ich hätte demjenigen den Wagen zu dem Preis angeboten, vielleicht noch etwas günstiger, und Sie hätten doch sicherlich ein gutes Geschäft gemacht. Oder ist Ihnen der Höchstbietende bereits bekannt... 😉
Entschuldigung, aber bei so vielen Ungereimtheiten kommt man schnell auf solche Entschlüsse. Das viele hier im Forum Misstrauisch sind, haben Sie sich aber selber zuzuschreiben.

Mir tut es hauptsächlich Leid um diesen schönen GTI, der sicherlich ein besseres Zuhause verdient hätte. Geben Sie ihm eine Chance, damit der Wagen in gute Hände kommt und überleben kann - es gibt schliesslich nicht mehr viele davon!

Gruß
Björn


   
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(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 4303
 

Klar, der erste Sitz ist leider beim Rauchen verbrannt...

oder die Katze hat sich darauf die Krallen gewetzt...

😀

Kennt man alles.

Gruß Sebastian


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

@sebastian: weder noch - der sitz wurde "geschlachtet" !

@björn: den rechtsstaat braucht uns niemand erklären - wir leben schon einige jahre in diesem !

@alle anderen: over & amen !


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Leider wieder eine schwache Reaktion von Ihnen! Vielleicht hat mancher hier unrecht mit seinen Äusserungen, manches ist nur Spekulation und somit vielleicht nicht richtig. Manches dagegen stimmt aber, weswegen Sie sich nicht wundern müssen, warum hier viele misstrauisch sind (siehe z. B. meine Bemerkung oben "... der Wagen wird kein zweites Mal angeboten...").

Sie haben sich aber auch nicht wirklich zu allen Vorwürfen geäußert bzw. alle Anschuldigungen entkräftet. Ich würde das tun, wenn ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen - und das würde ich sehr energisch tun!!

Wir leben alle in einem Rechtsstaat, aber die wenigsten kapieren ihn! Sie haben das zumindest in einem Punkt auch nicht verstanden: den Sitz hätten Sie nicht "schlachten" dürfen (ich gehe davon aus, dass er "freiwillig" zerstört wurde). Somit haben Sie die zugesicherten und angebotenen Eigenschaften dieses Artikels bewußt zum negativen verändert. Jetzt haben Sie das Problem, dass Sie exakt den angebotenen, aber nicht mehr in dem Zustand vorhandenem Sitz liefern müssen. Sie hätten die Auktion nur beenden dürfen, wenn z. B. der Sitz geklaut worden ist, oder er wurde durch unbekannte dritte zerstört etc. Aber sei's drum, das ist eben ebay, wo jeder tun und lassen kann was er will.

Ich wollte Sie auf jeden Fall nicht angreifen, sondern versuchen zu erklären, weswegen Sie hier auf Unverständnis und Misstrauen stoßen. Vielleicht denken Sie mal darüber nach...

Gruß
Björn


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

@björn
Ich sehe das so ähnlich wie Du und ärgere mich über die "Dreistigkeit" mit der hier m.E. nach vorgegangen wird.
Beruhigt hat mich nur, dass der Sitz geschlachtet wurde und nicht durch ein Unfall o.ä. zerstört wurde ;-)))
Grüße
Frank


   
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(@jan-s)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 2147
 

@Alle Ebay Experten:
Der Mindestpreis wurde nicht erreicht.
Damit ist kein einziges rechtsverbindliches Gebot entstanden.
Das entsteht erst, wenn der Mindestpreis erreicht wird und die Auktion regulär endet.
Also kann man weder auf die Herausgabe des Sitzes klagen, noch auf die
Herausgabe des GTIs, solange die Auktion UNTER dem Mindestpreis endet.

Was man davon hält, daß der Verkäufer den "Lieferumfang" während der Auktion
verändert hat, ist jedem selbst überlassen. Das gehört genauso zu den üblichen
Unarten bei Ebay, wie Auktionen vorzeitig zu beenden.
Ich finde es nicht gut. Aber die späten GTI Sitze in gutem Zustand aufzutreiben,
sollte kein so großes Problem sein.

Allerdings kann der Verkäufer Gebote streichen und/oder die Auktion jederzeit beenden.
Zum Beispiel:
>Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
Den Gegenbeweis vor Gericht anzutreten, dürfte dem Bieter äußerst schwer fallen.

Außerdem sehe ich es positiv:
Vielleicht wird der GTI dieses mal billiger. 😉

Gruß Jan S.


   
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 rudi
(@rudi)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 18 Jahren
Beiträge: 2105
Themenstarter  

Björn schrieb:
-------------------------------------------------------
> Aber sei's drum,
> das ist eben ebay, wo jeder tun und lassen kann
> was er will.
@ Björn
Dann hätten wir aber ein Problem, dann hätten wir noch mehr solcher Auktionen.

@Jan S.
Bei dem Sitz kann er keinen Mindestpreis machen, das geht nur bei KFZ, er kann nur den Startpreis festlegen.


   
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(@jan-s)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 2147
 

@Rudi:

>Dann hätten wir aber ein Problem, dann hätten wir noch mehr solcher Auktionen.
Die haben wir längst.

>@Jan S.
>Bei dem Sitz kann er keinen Mindestpreis machen, das geht nur bei KFZ,
>er kann nur den Startpreis festlegen.

Der Mindestpreis war beim Angebot GTI und Fahrersitz.
Die Auktion mit dem Einzelsitz konnte und durfte der Verkäufer lt. Ebay vorzeitig beenden.
Der Käufer kann natürlich versuchen vor Gericht tatsächlich durchzusetzen,
daß der Sitz für 1 Euro abgegeben wird. Das erhebliche Prozeßrisiko wegen ein paar Euro einzugehen,
steht jedem frei, halte ich aber nicht für besonders clever.

Gruß Jan S.


   
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(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 4303
 

Hallo Jan,

der Sitz war zuerst für 79,- Sofortkauf angeboten, nach kurzer Zeit aber in eine normale Auktion ab 1,- Euro umgewandelt worden.

Korrekterweise hätte der Verkäufer zunächst das Gebot streichen müssen, bevor er die Auktion vorzeitig beendet. Offenbar hat er dies getan, da in der beendeten Auktion keine Gebote angezeigt werden. Dann besteht kein Rechtsanspruch mehr.

Ansonsten schließe ich mich dir an.

Gruß Sebastian


   
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(@mario-albrecht)
Großer Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 346
 

Tach, Männers.
Wir wissen nicht genau, was Sache, aber dieser Fisch stinkt gewaltig, so weit sind wir uns wohl einig.
Es gibt doch eigentlich nur eine richtige Konsequenz: die feinen Herrschaften sollten auf "Ihrem"Auto sitzen bleiben, das hätten sie dann von Geldgier und Spekulation.
Natürlich wäre es schade um den Wagen, aber man muß auch mal Opfer bringen können. ICh würde die mitsamt ihres tollen Geldvermehrungsschnäppchens hängen lassen, und zwar bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag.
Sie hätten es nicht besser verdient.
Guten Abend alle zusammen und Grüße, Mario

P.S. Ich habe meinen Caddy ab einem Euro angeboten, und mich haben vier Interessenten nach einem Sofortkauf gefragt, obwohl ich diese Option nicht angeboten hatte. Das scheint mittlerweile so üblich zu sein, aber ich habe die Sache durchlaufen lassen bis zum Schluß.


   
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