hi
hab zu ohren bekommen das ab 1.4.07 die vollabnahme wegfällt,sprich das erst ab 7jähriger abmeldung eine vollabnahem benötigt wird statt nach 18mon.
stimmt das? würde gerade passen wollte mein gölfen im april anmelden und vorher übern tüv bringen
Morgen Opela,
das stimmt so weit.
Wenn dein Wagen allerdings vor dem 1.4.07 abgemeldet wurde, gelten, so weit ich weiß, weiterhin die 18Monate.
Gruß
Frank
Hallo,
nach Auskunft unseres Tüv werden auch "einfache Tüvabnahmen" bei längerfristig abgemeldeten Fahrzeugen akzeptiert.
Grüße, Jörn
na dann bin ich erleichtert, werde ihn aber sicherheitshalber in ner werkstatt zum tüv bringen, falls was ist
@Frank
Laut Auskunft zweier Zulassungsstellen (Aachen, Freiburg) ist die 18-Monatsfrist seit Anfang des Jahres komplett weggefallen, da man eine Übergangszeit eingerichtet hat.
Mit VerWinkeltem Gruß,
Harald
Hallo Harald!
Da sind die Zulassungsstellen wieder in ihrem Ermessensspielraum, bei uns hieß es was vor dem 1.3.07 abgemeldet wurde wird nach alter Regelung behandelt, erst dann gelten die 7 Jahre.
Sepp
hi
ich weis auch nicht genau was sache ist, überall steht etwas anderes. aber ich mache mir keinen kopf drum, hab den golf heute nochmal von unten durchgesehen und mache mir keine sorgen, unterboden ist gut, hab an ein paar stellchen etwas neuen schutz drauf geschmiert da er etwas augetrocknet war, ansonsten mache ich alle 4 bremsschläche neu da sie minimal spröde sind und ne achsmanschette ist hinüber aber kein ding hab alles bestellt zahle für alles knapp 50€ das ist mir meine sicherheit wert.
wenn die teile rechtzeitig da sind gibt es freitag tüv.