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Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr erforderlich

(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Für die, die es noch nicht wußten...

Zentrale Register - Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister

Aktueller Hinweis
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.


   
Zitat
(@joern)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 1543
 

Hallo,
hat wie immer einen Nachteil: meine Zulassungsstelle wollte eine Eidesstattliche Versicherung möglichst vom letzten eingetragenen Halter das der Brief wirklich verloren ist. Kosten: 65 Euro.

Ist genauso wie die tollen 7 Jahre die man keine Vollabnahme braucht, je nach Zulassungsstelle sind die vergebenen Nummern bei einer vorübergehenden! Abmeldung sofort verfallen oder müssen gegen Gebühr reserviert werden. Ist in meinen Augen ein größerer Nachteil als mal ne Vollabnahme (geldlich gesehen).

Ich glaub ich mach mich selbständig als Schilderonkel...

Grüße, Jörn


   
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