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unbedenklichkeitsbescheinigung

(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

hallo leute,
nach einen motor umbau in einen golf1 (50ps karosse) brauch ich jetzt eine unbedenklichkeitsbescheinigung von vw, meinte der tüv...

die karossen sind doch alle gleich gti,diesel usw oder?

der gti hatte ja auch 112ps, der motor hat jetzt ofiziell 98ps...

was soll ich machen?

gruss



   
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(@dmnkhhn)
Vollprofi
Forumsbeitritt: Vor 15 Jahren
Beiträge: 742
 

In vielen Fällen reicht die Kopie einer vorhandenen Eintragung. Diese Dinge solltest du aber eher auf www.golf1.info erfragen, dort dürften einige den Umbau gewagt haben. 🙂

Die Bremsanlage vom GTI hast du aber auch übernommen……?

Grüße,
Dominik



   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

bremsen getriebe tank usw alles übernommen und erneuert



   
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(@heliosblauer)
Profi
Forumsbeitritt: Vor 16 Jahren
Beiträge: 474
 

Guten Abend,

gemäß offiziellem VW Audi Ratgeber 10/1977 für div. Umrüstungen ist die Umrüstung vom 1.1L Golf auf 1.6L nicht vorgesehen, somit dürfte offiziell für 1.8L auch nichts verfügbar sein.

Denke mal mit Briefkopie und übernommenem Fahrwerk (Stabis vorne und hinten) sollte es gehen.

Gruß
Markus



   
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(@andreas)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 16 Jahren
Beiträge: 1101
 

Ruf mal bei VW an wegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hatte ich auch gemacht, dies lief alles problemlos. Bei mir ging es um eine Eintragung eines 98 PS Motors in eine GTI Karosse.



   
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(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 4327
 

Hallo Andreas,

dein Fall ist anders, weil der Motorhalter an der alten Stelle bleiben konnte.

Für den Umbau des Motorhalters und damit den Wechsel eines 50-PS-Motors zu einem großen Motor (Diesel bzw. 70-PS aufwärts) liegt bei VW nichts vor (siehe den Beitrag von Markus).

Gruß Sebastian



   
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(@andreas)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 16 Jahren
Beiträge: 1101
 

Ah ja, stimmt.



   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo,
ich habe diese Bescheinigung von VW auch, da steht wirklich explizit drin, dass der Umbau von 1.1 / 1.3 auf 1.5 und aufwärts bzw. umgekehrt, nicht vorgesehen ist - so wie Markus schon schrieb. Der offizielle Weg wäre der Tausch des rechten Längsträgers. An dem sind beide Aufnahmen dran und die "falsche" muss entfernt werden - lt. RLF.

Ansonsten gilt: VW kann nur Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Dinge geben, die es AB WERK gegeben hat. Also z.B. 16V im Golf 1 wirst Du von VW nichts bekommen, wenn gleich so ein Umbau problemlos abgenommen werden kann - Ermessensfrage.

Aber dazu wirst Du in einem anderen Forum mehr erfahren, als hier. Abgesehen davon, klärt man solche Dinge immer VORHER.

Tschüss Frank



   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Guten Abend,

also eine Eintragung eines GTI Motors in einen 1,1L Golf ist schon möglich.
Ich habe diesen Umbau schon gemacht. Es sind schon einige Dinge unterschiedlich. Der schon erwähnte Motorhalter rechts, der 9 Zoll Bremskraftverstärker beim GTI, wenn der kleine überhaupt einen hatte :), Lastabhängiger Bremskraftregler an der Hinterachse beim GTI, Stabis vorne und hinten evtl Radreifenkombination, Tankanlage mit Kraftstoffpumpe und anderer Entlüftung.

Am besten ist es wenn man von vorne rein einen Prüfer hat der so einen Umbau begleitet und von vorne rein sagt was geändert werden muss damit er sein OK gibt.
Allerdings sollte bei einem fachgerechten und ordnungsgemäßen Umbau eine Eintragung auch so möglich sein, kommt halt immer auf den Prüfer an. Mein Prüfer brauchte nur einen GTI Brief um Gewicht, Höchstgeschwindigkeit etc. zu übernemen.

Viel Erfolg
MFG
Matze



   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo,
@ Matze:
Ich habe so einen Umbau auch durch, hatte als Basis aber eine 70 PS Version (JB) - "zur Ersatzteilgewinnung" (so steht es im Kaufvertrag) 1997 erworben. Das Problem besteht lt. VW im Motor - Halter rechts, den Rest kann man 1:1 "umschrauben", und es steht in der Freigabe auch drin, was "auflagenmäßig" alles benötigt wird. Aber auch ich hatte damals alles vorher mit dem Prüfer abgeklärt und konnte eine Brief - Kopie als "Muster" vorweisen. Bei mir ging alles auf Anhieb (auch der 16V - Umbau OHNE VW - Freigabe), das war allerdings 1998 bzw. 1999. Es haben sich seit dem sehr wahrscheinlich einige Dinge geändert, was es die "Eintragung" betrifft, aber ich glaube kaum, dass ich heute noch mal so was machen würde.

Tschüss Frank



   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo Frank,

bei mir ist es so das ich vor Jahren als ich etwas Jünger war meinen 1,1L GG auf 1,6L EG + Doppelweber umgebaut habe. Hatte es da noch mit tiefer und breiter. Mittlerweile habe ich fast alles Komplett zurück gerüstet bis auf den Motor und das Fahrwerk. Da ich den Motor damals nicht eingetragen hatte und der Wagen Jahre in einer Halle stand hab ich mich dieses Jahr erst erkundigen können wie es um die Eintragung steht. Hab den Prüfer vom Tüv vorbeikommen lassen, hab ihm alles erklärt und mit Ihm durchgesprochen. Bis auf kleinere Anpassungen alles kein Problem. Zeitgenössische Umbauten wie Weber sagte er seien damals Gang und Gebe gewesen. Was soviel heißt das ich in den nächsten Wochen Tüv und H Kennzeichen bekomme. Sollte er nicht vom Blitz getroffen werden 🙂



   
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 clas
(@clas)
Vollprofi
Forumsbeitritt: Vor 16 Jahren
Beiträge: 717
 

Moin,

immer dasselbe mit dem TÜV. Such dir einen Prüfer, der Ahnung von der Materie hat und sich zusätzlich noch für Autos begeistern kann. Dann klappt auch die Eintragung ohne Briefkopie und den ganzen Gedöns.
Ist im Grunde doch ganz simpel. Motor aus Golf 1 Cabrio in Golf 1.
So ein Motrohalterumbau interessiert doch niemanden. Wichtig sind Bremsen usw. Das hast du ja gemacht.
Viel Erfolg.

Gruß
Clas

PS: Ich musste einem Prüfer sogar mal erklären, wie er die eingebauten Spurverbreiterungen prüft. Sprich die Freigängigkeit der Räder. Unglaublich.



   
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