Hallo Golf-Freunde!
Ich habe meinen Golf 2, BJ 90, von Benzin auf Diesel umgerüstet (Projekt fast abgeschlossen) und möchte nun auch einen Oxikat für Euro 2 nachrüsten. Dabei trat nun folgendes Problem auf:
Mein Schlachtfahrzeug war zwar ein Golf 2, aber mit Austauschmotor, MKB CY - also ein Motor der nicht serienmäßig im 2er verbaut wurde. Der freundliche Prüfer gab mir zu verstehen, dass er mir Euro 2 nicht eintragen könne, wenn der Kat nicht für dieses Fahrzeug mit diesem Motor bestimmt sei.
Ich hoffe nun den Prüfer mit einem Kat überzeugen zu können, der sowohl für den CY- als auch für den JR-Motor, also den Serien-TD des 2er, bestimmt ist. Z.B. habe ich hier http://www.golf1-ig.de/board/read.php?1,962,965#msg-965 gelesen, dass es so etwas offenbar auch gibt. Trotzdem hätte ich vor der Investition noch einige Fragen:
- Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Umbaumaßnahmen oder kann mir etwas über die Eintragung sagen?
- Was sind die Unterschiede beim JR und CY und kann ich sie rein äußerlich erkennen?
- Woran kann ich erkennen, aus welchem Fahrzeug der CY-Motor ursprünglich stammt? (Papiere? ESP? Hydrostößel? Kennzeichnung?)
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und dafür, dass ihr auch einem 2er-Freund weiterhelft 😉
Beste Grüße,
KK
P.s.: Was ich bisher zu diesen Themen im Forum gelesen habe, war i.d.R. sehr qualifiziert: Gratulation und Dank auch hierzu! (tu)
Hallo,
der CY stammt aus dem Golf 1 (oder Caddy bzw. Passat), für diese Kombination ist der Oxy-Kat problemlos eintagbar. Offenbar ist die Problematik bei dir, daß der Motor erheblich älter ist als dein Golf 2. Das gibt erfahrungsgemäß häufig Probleme beim Eintragen.
Wirklich helfen kann ich dir da leider auch nicht.
Gruß Sebastian
Hallo KK,
genau was du vorhast, hatte ich schon fast abgeschlossen:
Ich hatte vor, einen 86er GTD auf einen Saugdiesel umzubauen. Der Motor stammte jedoch aus einem Einser und hatte den KB "JK". Die (durchaus eintragungswilligen) Prüfer haben das mit dem "zu alten" Motor als Hindernis gesehen, aber wenn ich ihnen beweisen konnte (....Werksfreigabe....), das es den Motor auch noch im 2er mit diesem KB gab, dann würden sie es bei einer normalen AU belassen, also kein Abgasgutachten fordern.
Problem war also die (nicht zu beschaffende) Werksfreigabe.
Ich wollte mir damals so behelfen: da der Saugdiesel beim 2er bis 1985 keine Hydrostössel hat, ist der Block und Kopf ja optisch gleich (Steuerzeiten sowieso). Ich habe dann aus dem Einser-MKB einen 2er MKB gemacht, den Auspuff und die Ansauganlage aus 2er Saugdieselteilen gebaut. Einen Oxikat hatte ich nicht vorgesehen, da der 2er bei diesem Baujahr (1986) schon ohne Kat auf Euro 1 war (auch bei den Saugern). Der Prüfer hätte keinen Unterschied gemerkt, und das Ganze wäre nicht einmal Steuerhinterziehung gewesen, da der Hubraum gleich ist.
Am Sonntag Vormittag bin ich mit dem umgebauten Ex-GTD dann etwa hundert Probekilometer gefahren, er zog trotz 16 PS weniger sehr gut und lief Tacho 160 in der Ebene.
Leider hat mein Bruder den Wagen dann am Nachmittag so kaltverformt, das ich ihn schweren herzens schlachten MUSSTE..........heul.....:( .
Wenn du den prüfer überzeugen kannst, das der Motor bis auf die Hydrostössel als gravierendsten Unterschied sonst technisch absolut gleich ist (Daten über Hubverhältnisse und Steuerzeiten evtl. aus Rep-Handbüchern mitnehmen) dann müßte er auch den gerne bemäkelten Gewichtsunterschied vom Einser zum 2er als gering einstufen und eine normale ASU als ausreichend betrachten können. Ansaug und Abgasanlage müssen aber vom 2er sein.
Gruß und viel Erfolg, Stefan.
@ Stefan K:
Wenn Du das nochmal vorhast - ich hab hier einen 85er Golf II mit JK ab Werk bei mir stehen...
@ Sebastian:
Ich weiß, dass der CY im Golf/Jetta I, Audi 80/90 und Passat 32B, also etwa zwischen BJ 80 und 91, verbaut wurde. Meine Frage bezog sich darauf, ob ich dem Motor selbst ansehen kann, aus welchem Fahrzeug er stammt.
Wie Stefan geschrieben hat, gab es bis 85 keine Hydros und ich glaube meiner hat welche - kann leider gerade nicht nachschauen. Das wäre aber schon ein Indiz dafür, dass er wohl nicht aus einem 1er stammt...
An anderer Stelle habe ich gelesen, dass die Hydros 86 quasi quer durch die Modellpallette eingeführt wurden. Oder gibt es einen CY definitiv nicht mit Hydrostößeln?
Übrigens, was das Alter des Motors als Hinderung angeht: Der Prüfer sagte mir, dass es nicht erlaubt sei, auf einen Motor mit schlechterem Schadstoffschlüssel umzurüsten. Da der Benziner und der TD (laut Brief des Schlachtfahrzeugs) beide 01 (Euro 1) haben und der TD mit Oxikat ja sogar Euro 2 hätte, wäre das Alter (zumindest bei mir) kein Hinderungsgrund. Bei Stefan sahen die Prüfer das offenbar anders...
@ Stefan:
Das ist mein absoluter Alptraum: Alles ist fertig (naja, richtig fertig ist man ja nie 😉 ) und dann geht die Karre drauf! Will deine Erfahrung echt nicht teilen!!! 🙁
@ Christian:
Wie ab Werk? :S Dachte die gibt's nicht ab Werk!?! Dann müsste es doch auch besagte Werksfreigabe geben... Dann gibt es ja vielleicht auch eine Werksfreigabe für den CY...?