Hallo alle miteinander,
unzwar plagt mich folgende Frage und ich hoffe mir kann jemand von euch Rat geben.
Ich habe ein 86er cabrio das orginal keinen U-kat hatte und nun habe ich meinem Schätzchen einen
Fächerkrümmer beschafft.Meine Frage ist ob ich den U-Kat austragen muss oder nicht,da der Fächerkrümmer Papiere hat in denen steht das er als werksgerechtes Ersatzteil genutzt werden darf und nicht eingegtragen werden muss... auf diese frage bin ich eig. nur gekommen...weil wenn ich den Kat weg mache und es nicht austrage,wäre es eig Steuerhinterziehung(das wäre zumindest bei einem G-Kat so) da aber kein Kat und U-Kat den selben Steuersatz haben müsste es doch eigentlich egal sein ob er da ist oder nicht!? Wäre gut wenn mir da jemand was zu sagen könnte!
Danke schonmal 😉
Daniel
Hallo,
heutzutage ist das kein Steuernachteil, aber vor vielen Jahren, eben doch. Das Problem ist, dass der Kat eingetragen ist somit Bestandteil der ABE von DEINEM Cabrio ist. Wenn Du ihn ausbaust, erlischt die ABE, der Aspekt "Steuerhinterziehung" wäre zwar noch gegeben, würde sich aber auf "+/-"0" belaufen, ein Verfahren mit Sicherheit ausgeschlossen. Es bleibt aber der Punkt: "Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis".
Am besten direkt mal bei TÜV / DEKRA (und wie sie alle heißen) nachfragen, was die dazu sagen.
Tschüss Frank