Ich finde die Diskussion mit dem Überziehen unnötiges Geschreibe.
Jeder ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges selbst verantwortlich. Da kann es doch völlig egal sein, wie lange jemand seine HU überzieht.
Ich verlasse mich jedenfalls nicht auf eine blöde HU Plakette, ich prüfe meine Fahrzeuge immer selber nach.
Gruß
Peter
Hallo!
Das mit dem Überziehen kann man ganz leicht schaffen, sogar um Jahre...
Habe jetzt schon lange einen VW-Bus (T3) stehen wegen starkem Ölverlust bei Drehzahlen ab 3000 1/min...
Mit dem Auto, sonst i.O. fahre ich nicht, auch nicht zum TÜV. Und leider stehen genug (meist fremde) Autos 'rum die auch gerne "heilende Hände" haben wollen...
Da ich derzeit (fast) immer alleine Fahre hat der Bus für mich halt geringe Priorität...
Sepp
PS: Für NRW gilt die Rückdatierung ab April 2012 nicht mehr, im Saarland wurde sie m.w. gar nicht praktiziert...
Hallo,
hier mal ein Link in dem meine Behauptung mit den höheren Kosten manifestiert wird:
http://www.adac.de/infotestrat/reparatur-pflege-und-wartung/hu-und-au/default.aspx
Diese 20 % sind dann aber wohl eher dem erhöhten Aufwand geschuldet wie Jörn schreibt.
Also keine Strafe in dem Sinne...
Da es ja auch schon einen Bußgeldtatbestand für Überziehung gibt, wäre es ja auch eine Doppelbestrafung und die schließt das Grundgesetz aus (mit Ausnahme von Vergehen durch Beamte, Strafrecht / Disziplinarrecht).
Die 20 % mehr sind Abzocke. Welchen erhöhten Aufwand muß ein TÜV Prüfer machen, wenn ein Auto zum Beispiel 4 Monate später zum TÜV fährt?
Völlig unlogisch.
Gruß
Peter
Hallo Frank,
schön was du alles schreibst. Hast ja auch recht, Autos sollen verkehrssicher sein. Nur erschließt sich mir absolut nicht warum bei nachlässigen Haltern die Rückdatierung "Strafe" sein soll. Wenn 3 Monate nach der Tüv Untersuchung ne Birne kaputt geht und der Fahrer/Halter das nicht repariert hilft es ja wohl nichts bei einem vorher überzogenen Auto wenn der dann schon in 19 Monaten wieder hin muß.
Und die auch von dir angesprochenen Standschäden: lasse ich ein Auto angemeldet 6 Monate ohne Tüv stehen muß ich diese beheben um neu Tüv zu bekommen, dann kriege ich 18 Monate. Melde ich ab und fahr zum Tüv kriege ich 24 Monate. Fazit: die Rückdatierung ist zum Erkennen von Standschäden völlig ungeeignet. Das ganze ist damals Lobbygewollt gewesen und hat mit Recht in einem Rechtsstaat nichts zu tun.
Und übrigens: dass du es erschreckend findest das nur einer deine Meinung vertritt finde ich wiederum beruhigend.
Grüße, Jörn
Hallo,
@ Jörn:
ich würde das Geld auch viel lieber für andere Dinge, zum Beispiel meine "weiße Großbaustelle", ausgeben und habe mir das nicht ausgedacht.
Aber das, was Du mit der Beleuchtung ansprichst, ist so ein Punkt. Wenn nur bei der HU alle zwei Jahre mal einer prüft, ob da überhaupt noch was leuchtet, ist das irgendwie voll daneben. Ich prüfe das in regelmäßigen Abständen (natürlich nicht 5x am Tag), bzw. wenn die Gelegenheit gerade mal passt, und man dazu vielleicht nicht mal aussteigen muss, weil sich die Beleuchtung z.B. in Scheiben spiegelt.
Ich weiß nicht, was ich von den "TÜV - Reporten" usw. halten soll, bzw. wie realistisch die sind, aber auf Grund der "gestiegenen Mängelquoten", musste diese Schikane eben her - und es wird wohl nicht die letzte sein. Sorgen wir also dafür, dass unsere Autos termingerecht in einem entsprechendem Zustand bei der HU vorgeführt werden, damit nicht noch mehr Benzin ins Feuer gegossen wird.
Tschüss Frank
Moin,
es wir ja immer wieder die Keule mit den Jährlichen TÜV Vorführungen für Autos ab 7 Jahren herausgeholt.
Auf Grund steigender Mängel an Beleuchtung und Bremsen wir das immer wieder mal kommen. Wenn ich jetzt die Meinungen hier auf den Rest des Landes überträgt, kommt das Überziehen wohl auch bald dazu.
Eine Doppelbestrafung kann hier übrigens nicht vorliegen, da der Bußgeldtatbestand schließlich nicht vom TÜV Prüfer festgestellt und kassiert wird.
Gruß
Clas
PS: Wenn nicht rückdatiert werden würde, warum soll ich dann überhaupt noch zum TÜV fahren???
Hab jetzt nicht alles Gelesen.
Bei uns in Hessen gibt es das Rückdatieren schon seit 10/2010 nicht mehr. 😉
Ich finde das auch gut, somit wird man nicht bestraft, falls man es nicht schafft in dem Monat die HU zumachen in der sie fällig ist.
Übertreiben mit dem überziehen sollte man es aber nicht, max. 2 Monate halte ich für verträglich, da drüber wird es dann kritisch.
Eigentlich sollte man es aber nicht ausnutzen und natürlich Pünktlich zum Tüv zu fahren.
Eigentlich müsste es billiger werden, weil der Prüfer jetzt nicht mehr zurückrechnen muss, sondern die Plakette für 24 Monate klebt. Weniger Kopfrechnen=weniger Aufwand.
Sowohl TÜV als auch EU planen eine jährliche Prüfung für Autos über 7 Jahre. Und ich glaube nicht, dass die Prüfung dann nur noch die Hälfte kostet.
Das ist dann wohl der von TUT 07079 gesuchte Haken
Gruß
Christian
Wenn diese Jahresfrist dann nur eine "Sicherheitsprüfung" ist mit kleinem Aufwand fände ich das noch in Ordnung.
Kenne es von unseren größeren LKW so. Einmal im Jahr HU und in der Zwischenzeit halbjährliche SP ( Sicherheitsprüfung) die nicht so aufwendig ausfällt wie die HU, also nur optische Kontrolle und Bremsenprüfstand.
Allerdings dann auch Autos ab 5 Jahren oder 100.000km und mit mäßigen Kosten..
Hallo,hab glaube gelesen,das bald für ältere Autos der tüv jedes Jahr fällig werden soll.
weiß jemand mehr??mfg
Hallo,
im letzten ADAC Heft stand da nichts von.
2007 war mal im Gespräch, das ältere Autos jedes Jahr zu Tüv sollten, außer Fahrzeuge mit H-Kennzeichen.
Damals war ich richtig sauer über diesen Vorschlag und hatte mit dem ADAC darüber gesprochen. Entweder dann alle älteren Fahrzeuge oder keins.
Zur Zeit wird da wohl nichts dran sein und ich hoffe, es bleibt bei der alten Regelung.
Gruß
Peter