TÜV: Nachrüstung be...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

TÜV: Nachrüstung beim Re Import

(@daniel-f)
Neu im Forum
Forumsbeitritt: Vor 21 Jahren
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo zusammen,

habe seit gestern ein Problem mit dem TÜV. Bei meinem Golf I Cabrio handelt es sich um einen Italien Re-Import, der in 1993 erstmalig in Deutschland zugelassen wurde. Bei der HU wurde mir jetzt die neue Plakette verweigert, da Leuchtweitenregulierung und Nebelschlußleuchte fehlen. Die entsprechenden Ausstattungsdetails sind in der Italien Version anscheinend nicht vorgesehen und wurden in mittlerweile 12 Jahren auch von keiner der div. Prüfgesellschaften vermisst.

Nun soll ich für die Leuchtweitenregulierung eine Ausnahmegenehmigung besorgen und die Nebelschlußleuchte nachrüsten. Kennt einer von Euch die Rechtslage? Kann irgendwie nicht glauben, dass ich bislang nur Glück gehabt habe und jetzt an den ersten ausgeschlafenen Prüfer geraten bin. Vielleicht hat einer von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir erklären wie sich der Aufwand für die Lösung der zwei Themen wenigstens reduzieren läßt.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß,

Daniel F



   
Zitat
(@kutscher-uli)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 21 Jahren
Beiträge: 121
 

Fahr zu einem anderen TÜV !



   
AntwortZitat
(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Ciao,

Jepp würd ich auch sagen,
fahr doch mal zu einem VW-Händler deines Vertrauens,
und frag den wann bei ihm der TÜV ist,
bzw. ob es zu Problemen kommen kann.

Meiner Meinung nach brauchst du den Quatsch net einbauen.
(Is doch nur onnötiges Gewicht 😉 )

Mit freundlicher Lichhupe 😉
Peter



   
AntwortZitat
(@jrn-s)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 22 Jahren
Beiträge: 1824
 

Hallo Daniel!

Das wundert mich etwas. Normalerweise wurde das Fehlen dieser Einrichtungen damals im Brief/Schein vermerkt, weil LWR und NSL in Deutschland ja eigentlich Pflicht waren. So ist es mir zumindest von diversen Import-Polos aus Belgien bekannt.
Wenn sich der TÜVi anstellt, würde ich auch einfach einen anderen probieren.

Viel Erfolg,
Jörn



   
AntwortZitat
(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

hallo daniel,

da hast du wohl einen ahnungslosen tüvprüfer erwischt: weder nebelschlussleuchte noch lwl sind erforderlich. was ich immer sage: die haben keine ahnung von unseren autos. aber das ist der gipfel der ahnungslosigkeit.

fahr zum anderen tüv!

gruß
arno



   
AntwortZitat
(@joern)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 22 Jahren
Beiträge: 1575
 

Hallo,
was arno_nyhm schreibt ist so nicht richtig, die NSL ist irgendwann 90 oder 91 Vorschrift geworden, wenn dann das Cabrio 1993 laut Schein erstzugelassen ist hat der Tüv da erst mal recht. wenn es dann eine ältere ausländische Zulassung ist kann das anders aussehen, bei einem Re-import Baujahr 1993 müßte das als Sondergenehmigung eingetragen sein wenn das fehlt.
Leuchtweitenregulierung bin ich mir nicht sicher wann die kam, aber bei der Nebelschlußleuchte weiß ich noch von damals das man bei den beiden letzten Golf 2 Baujahren bei Umrüstung auf schwarze Rückleuchten eine andere Nebelschlußleuchte anbauen mußte.

Gruß, Jörn



   
AntwortZitat
(@manni)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 21 Jahren
Beiträge: 169
 

hallo,
lt § 50 STVZO ist die LWR pflicht bei fahrzeugen mit einer erstzulassung ab 01.01.90
lt §53d STVZO ist die NSL pflicht bei fahrzeugen mit einer erstzulassung ab 01.01.91

das heisst: grundsätzlich hat der tüv mann recht. es handelt sich, unabhängig vom tatsächlichen baujahr, um ein fahrzeug, welches erstmals NACH diesen terminen im deutschen verkehrsraum zugelassen wird. es muss also den, bei der ersten zulassung im bereich der STVZO, auch den zu diesem zeitpunkt geltenden bestimmungen entsprechen.
es ist demnach auch nicht möglich, einen 29 jahre alten golf, welcher KEINE briefeintragung hat, also ein neuwagen ist, in deutschland anzumelden. er erfüllt halt nicht die abgasnormen usw.

gruss
manni



   
AntwortZitat
(@kutscher-uli)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 21 Jahren
Beiträge: 121
 

Die Rede ist doch von Erstzulassung , hier fährt einer mit einem Ford aus den 30ern rum , braucht der das auch ?! Und einen alten Neuwagen ohne Erstzulassung zuzulassen ist mit einem kleinen Trick die leichteste Übung !

Gruß Uli



   
AntwortZitat
(@manni)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 21 Jahren
Beiträge: 169
 

@ ulli,
lesen, denken, antworten..........
gruss
manni

tricks? legal, illegal, sch...egal???????



   
AntwortZitat
(@kutscher-uli)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 21 Jahren
Beiträge: 121
 

@manni : Habe ich alles gemacht ! Gelesen , nachgedacht und geantwortet !
Erstzulassung im Ursprungsland und vielleicht hätte ich nicht Trick schreiben sollen sondern es als , eine kleine Lücke ausnutzen , formulieren sollen !
Gruß Uli



   
AntwortZitat
Teilen: