Hallo zusammen,
nachdem ich gestern endlich mein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer erhalten habe, stellt sich mir die Frage, wie es denn mit dem Anbau zeitgenössischer Teile mit entsprechend alter ABE`s aussieht.
Der Wagen wurde in völligem Originalzustand dem TÜV vorgestellt.
siehe auch:
http://www.golf1-ig.de/board/read.php?1,69215
In dem Oldtimer-Gutachten steht unter der technischen Beschreibung, dass z.B. ein Lenkrad in Originalzustand oder einem zulässigem Sonderlenkrad geprüft wurde.
Heißt das jetzt, dass ich nun z.B. ein 36er Raid 1 Sportlenkrad mit einer entsprechend alten ABE einbauen kann ohne dies einzutragen?
So wie sich das Gutachten liest, gibt es hier sehr großen Interpretationsspielraum. Zumal bei der nächst fälligen Hauptuntersuchung im Oktober 2015 wieder eine normale HU ansteht und keine nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
Danke für eure Meinungen
Gruß
Rainer
Moin Rainer,
ABE bedeutet, daß das Zubehörteil ohne Eintragung angebaut werden darf, die ABE ist aber immer mitzuführen.
Daraus ergibt sich, daß ein Zubehörteil mit passender ABE aus der Zeit bis maximal 10 Jahre nach EZ des Fahrzeugs problemlos angebaut werden darf.
Gruß Sebastian
Hallo Sebastian,
vielen Dank für´s Feedback.
Dann kann ich ja mit gutem Gewissen ein Raid1 einbauen. 🙂
Gruß
Rainer