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sind Umbauten nach erfolgter Oldtimerprüfung zulässig?

(@guzzifahrer)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 15 Jahren
Beiträge: 137
Themenstarter  

Hallo zusammen,

nachdem ich gestern endlich mein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer erhalten habe, stellt sich mir die Frage, wie es denn mit dem Anbau zeitgenössischer Teile mit entsprechend alter ABE`s aussieht.

Der Wagen wurde in völligem Originalzustand dem TÜV vorgestellt.

siehe auch:
http://www.golf1-ig.de/board/read.php?1,69215

In dem Oldtimer-Gutachten steht unter der technischen Beschreibung, dass z.B. ein Lenkrad in Originalzustand oder einem zulässigem Sonderlenkrad geprüft wurde.

Heißt das jetzt, dass ich nun z.B. ein 36er Raid 1 Sportlenkrad mit einer entsprechend alten ABE einbauen kann ohne dies einzutragen?

So wie sich das Gutachten liest, gibt es hier sehr großen Interpretationsspielraum. Zumal bei der nächst fälligen Hauptuntersuchung im Oktober 2015 wieder eine normale HU ansteht und keine nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)

Danke für eure Meinungen

Gruß

Rainer


   
Zitat
(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 4303
 

Moin Rainer,

ABE bedeutet, daß das Zubehörteil ohne Eintragung angebaut werden darf, die ABE ist aber immer mitzuführen.
Daraus ergibt sich, daß ein Zubehörteil mit passender ABE aus der Zeit bis maximal 10 Jahre nach EZ des Fahrzeugs problemlos angebaut werden darf.

Gruß Sebastian


   
AntwortZitat
(@guzzifahrer)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 15 Jahren
Beiträge: 137
Themenstarter  

Hallo Sebastian,

vielen Dank für´s Feedback.
Dann kann ich ja mit gutem Gewissen ein Raid1 einbauen. 🙂

Gruß

Rainer


   
AntwortZitat
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