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schwarz/rote rückleuchten die grossen für Golf 1

(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo.

Ergindjemand hat mir nach die grossen schwarz/rote rückleuchten gefragt am treffen in Wolfsburg. Die sind wieder zu bekommen von Sydafrika auf Ebay:

http://www.ebay.de/itm/Rot-schwarze-ruckleuchten-Heckleuchten-VW-Golf-1-GTI-CL-GL-/251024041716?pt=DE_Autoteile&fits=Model%3AGolf+I&hash=item3a7232e6f4

Viele grüsse,
Kim


   
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(@heliosblauer)
Profi
Forumsbeitritt: Vor 15 Jahren
Beiträge: 471
 

Guten Morgen,

aber bitte beachten: "Kein E zeichen"

Gruß
Markus


   
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(@fahrvergngen)
Neu im Forum
Forumsbeitritt: Vor 13 Jahren
Beiträge: 1
 

Das Verwenden derartiger Rückleuchten verstößt gegen § 22 a (2) StVZO.
Die Rückleuchten unterliegen der Bauartgenehmigungspflicht, daher ist selbst eine Eintragung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen rechtlich nicht möglich.
Tipp: Finger weg von so etwas!


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo,
na, auch wenn´s stimmt: ein Hallo und Servus sollte doch drinsein, oder?
Das mit der Bauartgenehmigungspflicht stimmt nicht ganz: es gibt durchaus z.B. Scheinwerfer, die niemals ein E-Prüfzeichen hatten, und trotzdem zulässig sind: Man denke nur an die Vorkriegsfahrzeuge.
Zu diesen gehört der Golf 1 aber natürlich nicht, was wie richtig gesagt bedeutet: einfach hinschrauben und rumfahren geht nicht. Mit dem Einbau solcher, nicht amtlich geprüfter Teile, erlischt die ABE des Fahrzeugs. Die Folgen im Versicherungsfall kann sich jeder selbst ausmalen.
Es gibt aber die Möglichkeit, solche Teile per Einzelabnahme zu legalisieren: der zuständige Prüfingenieur bewertet die Rückleuchte dann auf die so genannte "in etwa Wirkung", was nichts anderes bedeutet, als das er die Leuchtwirkung/-weise mit den Vorschriften abgleicht, die für vergleichbare, zugelassenen Leuchten gelten: Leuchtkraft/.u.s.w.
Stellt er fest, das die (illegale) Leuchte in ihrer Wirkung den Vorgaben durchaus entspricht, kann er in seinem Gutachten dies darlegen, mit dem Vermerk, das einer Eintragung von prüftechnischer Seite nichts entgegenspricht. Eine Seriennummer oder ähnliches sollte die Leuchte aber schon haben, damit sie auch identifiziert werden kann.
Bevor man sowas ans Auto schraubt, sollte also auf jeden Fall ein Prüfer kontaktiert werden, um abzuklären, ob überhaupt Aussicht auf Eintragung besteht.
Übrigens fahren auch streng genommen alle Fahrzeuge, die diese geschwärtzten Rückleuchten drinhaben, ohne ABE, zumindest, wenn der Rückstrahler (rot, mit Prüfzeichen) fehlt, denn wenn man sich diese Rückleuchten mal genau ansieht: Die einzelnen Leuchten für Blinker, Brems + Schlußlicht haben zwar ein E-Zeichen, der eingelassene Rückstrahler aber meistens nicht. Ebenso kann die (ab bestimmten Baujahr) obligatorische NSL ohne sein, was dann eine Extra-Leuchte nach sich zieht.
Gruß, Stefan.


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo zusammen,

in diesem Fall fehlen (nämlich) nur bei Blinker u. Rücklicht die E-Zeichen wenn die Leuchten von Hella stammen. Der Rest ist "quasi! indentisch mit den hier verbauten großen Rückleuchten.

Viele Grüße
Jan Philipp


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo zusammen,

um das zu umgehen, könnte man ein Paar serienmäßige "bunte" FIFFT-Rückleuchten nehmen und dort die grauen "FIFFT"-Gläser von Blinker und Rückfahrleuchte einsetzen und beim Blinker die gelbe Kappe oder ein gelbes Leuchtmittel übernehmen. Dann haben alle Gläser ein Prüfzeichen und sind sogar vom selben Hersteller.
Ob die komplett grauen Leuchten von Hella in Südafrika ein Prüfzeichen haben und sich deshalb für so einen Umbau eignen, weiß ich nicht.
Gläser mit Prüfzeichen in anderer Farbe als ursprünglich nachgießen dürfte ja im Zweifelsfall nach Urkundenfälschung riechen, falls es einen Kläger und Richter gibt.

Gruß

Christian


   
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