Hallo Leute,
wir brauchen wiedermal eure Hilfe...
Haben einen Golf 1 (Scheunenfund) geschenkt bekommen und haben diesen abgeholt. Der Besitzer hatte keinerlei Papiere aber konnte uns versichern das der Wagen nicht gestohlen wurde.
Meine Fragen nun: Was muss ich machen um den Wagen nach der Restauration anzumelden bzw. die Papiere neu zu bekommen???
Als erstes muss der Brief bei der Zulassung aufgeboten werden, vor her würde ich nix an dem Fahrzeug machen.
Hallo Christoph,
wie mir neulich glaubhaft versichert wurde, mußt du eine Erklärung des letzten eingetragenen Halters beibringen, daß sich das Fahrzeug rechtmäßig in deinem Besitz befindet. Erst dann können neue Papiere beantragt werden.
Und wie Rudi schon schrieb: Mit der Restaurierung erst beginnen, wenn das geklärt ist.
Gruß Sebastian
Also heute rufen wir mal beim KBA an und versuchen mittels FIN den letzten Halter rauszufinden. Mal sehen ob das klappt. Anschließend würden wir die Person kontaktieren und um ein Schreiben bitten das Als Bestätigung dient, dass der Wagen nicht gestohlen wurde.
Wär echt schade, wenn wir den Wagen in die Presse bringen müssten. Bis auf vertragbaren, normalen Rost unter den Frontkotis und etwas an der A-Säule ist der Wagen echt top. Von innen sehr gepflegt, schneeweißer Himmel ohne Schäden, Schweller tadellos, auch nocht eingedrückt von Hebebühne etc.
Also wir wollen alles daran setzen, den Wagen restaurieren zu können. Ich hoffe das alles klappt mit der Bürokratie!
Hallo,
diese Frage kann nur eine richtig beantworten: die für deinen Zulassungsbezirk zuständige Zulassungsstelle.
Grüße, Jörn
Moin,
bevor du irgendwas an dem Wagen machst, geht zu Zulassungsstelle mit einer Eidesstattlichen erklärung des Vorbesitzers und beantrage neue Pappiere. Die Zulassungsstelle wird dann in einem Angebotsverfahren versuchen den richtigen Halter ausfindig zu machen. Wenn es jemand anderes ist, als der Verkäufer hast du Pech und musst den Wagen abgeben.
Tipp: Erst was an dem Wagen machen, wenn du von der Zulassungsstelle den neuen Brief in den Händen hällst. Sonst wirds echt teuer und ärgerlich. Weitere Infos findest du in der Autobild Klassik 01/09.
Gruß
Clas
Kann meine Zulassungsstelle das rausfinden, auch wenn der Wagen nie in meinem Zulassungsbezirk angemeldet war?
Hallo Christoph,
ich war vor kurzem auf der Zulassungsstelle um einen ähnlichen Fall zu erfragen.
Ein Bekannter von mir hat seit Ewigkeiten einen C-Kadett und den Brief nie dazu bekommen.
Der freundliche Herr von der Zulassungsstelle hat sofort geprüft, ob das Auto schon mal in unserem Landkreis und in der gesamten BRD zugelassen war.
Dazu hatte er keine Informationen gefunden.
Für einen neuen Fahrzeugbrief wollte er nur einen Kaufvertrag sehen und hätte dann ein Dokument ausgestellt, in dem Du bestätigst, dass der original-Brief abhanden gekommen ist. Den neuen Brief hätte er sofort ausgestellt, ist also möglich!
Er hat mich aber auf das Risiko hingewiesen, dass jemand mit dem originalen Brief (vorausgesetzt es gibt den noch irgendwo) die Fahrgestellnummer auf eine Karosse neu anschlagen lassen kann und dann zur Zulassungsstelle kommt um sein Fahrzeug neu anzumelden.
Der Fall ist aber höchst unwahrscheinlich und außerdem wäre Deiner ja dann schon mit einem Brief versehen!
Am besten mal zu Deiner Zulassungsstelle fahren, die Unterlagen dabeihaben und fragen 🙂
MfG
Matthias
Hab grad mal mit der netten Dame der Zulassungsstelle hier bei uns Im Landkreis Güstrow telefoniert. Sie meinte auch, wie du schon sagtest Matthias, das sie für uns nachsehen kann. Nun ist es aber so, das mein Kumpel den vor 2 Wochen aus Bremen abgeholt hat aber auch keinen Kaufvertrag gemacht hat da der Verkäufer den Wagen zwar schon zig Jahre im Besitz hatte aber auch keinen Brief und nix mehr dafür mitgeben konnte. Er hat nur mündlich versichert, das der Wagen nicht gestohlen wurde. Er stand auch nicht versteckt, sondern direkt draußen wodurch es auch unwahrscheinlich ist, das es sich um ein Diebesgut handelt.
Also heisst es wohl das wir den Verkäufer anrufen müssen und um einen Kaufvertrag bitten müssen. Anders scheint es ja nicht zu funktionieren.
THtuning.de schrieb:
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> ...
> Also heisst es wohl das wir den Verkäufer anrufen
> müssen und um einen Kaufvertrag bitten müssen.
> ...
Das hätte dein Kumpel schon gleich machen müssen, ein Fahrzeug kauft man eigentlich immer mit einem Kaufvertrag (außer, wenn man es nur schlachten will).
Mit mündlichen Aussagen wird man bei den Behörden nichts. 😉
Gruß Sebastian
So, der Kumpel hat den Altbesitzer nun mal an um einen Kaufvertrag gebeten. Der will diese Woche alles fein fertig machen. Uns war laut Altbesitzer bekannt das der Wagen in Oldenburg zugelassen gewesen war. Somit hat der Kumpel dort schon angerufen bei der Zulassungsstelle. Dort hat man zu der FIN keine Eintragung finden können. Also sollte es doch quasi dann nachher keine Probleme mehr mit der neuen Briefausstellung geben.
Juhuu, also kann die Restauration weitergehen....schließlich steht er schon recht nackig da der Kleine. Er ist faktisch schon fertig zum Sandstrahlen und für die kleinen Schweißarbeiten an der A-Säule. Heute entnehmen wir noch die Fensterscheiben und dann kann es los gehen. In diesem Jahr soll er noch im neuen manilagrünen Farbkleid stehen.
Würde trotzdem vorsichtig sein.
Das Risiko müssen wir nun wohl eingehen! Geschlachtet wird der Wagen jedenfalls nicht, das wäre eine Schande!