Hallo,
welche Reifengröße sitzt original auf den 15zöllern beim Cabrio?
Speziell Sportline und Classicline.
Gruß
Frank
Bei den LeCastellet (Classic Line) waren es 195/50 R 15 V, bei den BBS des Sportline ebenfalls. 🙂
Grüße,
Dominik
Hallo,
195/50 wurde erst ungefähr ab Modelljahr 92 aufgezogen. Davor war die Reifengröße 185/55-15.
Das ist im A3 Prospekt mit den Regenbogenstreifen vermerkt (Druck Januar 91). Die beiden späteren Prospekte (11/91 und 10/92) weisen 195/50 aus.
Der genaue Termin der Umstellung ist schwer zu sagen, weil es bei Karmann nicht genau zum Modelljahrwechsel Änderungen gab, und die Autos damals teilweise ewig beim Händler standen bis sie verkauft und zugelassen wurden. Ein Zeichen dafür welche Reifen bei der Auslieferung montiert waren sind die Innenseiten der Verbreiterungen, wenn diese noch original sind. Für 195er wurden die Radausschnitte bei Karmann vergrößert, bei 185ern sind sie unbearbeitet.
Das 331848te Golf Cabrio wurde am 24.06.91 gebaut, steht im Museum, ist ein Classicline, hat unbearbeitete Radläufe und 185er Bereifung. Fast alle mit 185er ausgelieferten Cabrios fahren natürlich heute mit 195ern, weil die viel leichter und preiswerter zu beschaffen sind.
Bei den späten Autos ist im Brief übrigens 185 und 195 eingetragen, ob bei den frühen nur 185 kann ich nicht sagen.
Der genaue Umstellungstermin ist sicher schwer rauszukriegen, weil Reifen ja nicht im Ersatzteil-Katalog auftauchen, mit der genauen "ab Fgst-Nr" Bezeichnung.
Schöne Grüße
JoachimQ
Hallo Dominik,
das habe ich auch gedacht, aber ich habe am Wochenende für eine Freundin ein Sportline gekauft, bei dem nur 185/55 eingetragen sind. (Alte Papiere)
Hallo,
Es wurden von VW 185/55 R 15 verwendet.
Der Reifen war nie ganz billig, da eher selten.
Man kann jedoch auch 195/50 r 15 verwenden, habe beim TUV nachgefragt.
Der Reifen ist immer noch billiger, und sieht bulliger aus.
Gruß
Joern
Hallo Joachim,
danke für die genaue Erklärung. Bei dem gekauften Sportline sind nur die 185iger eingetragen. Allerdings sind 195 montiert. Dann dürfte es ja kein Problem sein das die 195iger nicht eingetragen sind.
Hallo,
wenn man das Auto jetzt anmeldet steht ja in den neuen Papieren nur noch die kleinste Reifengröße (175/70 - 13).
Und der TÜV-Prüfer wird bei montierten 15 Zoll-Felgen nicht auf 185/55 bestehen, da 195/50 viel verbreiteter ist.
Mir ist beim letzten Termin bei der DEKRA allerdings ein ganz genauer Prüfer begegnet, der nach der Kontrolle der Sicherheitsgurte der Rücksitze mit der Lampe auf die LeCastellet-Felgen losgegangen ist, und wahrscheinlich nur durch den auffälligen Volkswagen-Schriftzug davon abgehalten wurde im Archiv zu suchen, ob die Felge zulässig ist. Man kann also nie wissen...
Vielleicht lesen die Prüfer ja die Foren, um zu sehen, wonach sie suchen müssen ...
Schöne Grüße
JoachimQ
Hallo,
soweit ich weis waren werksseitig bis Modelljahr 1991 185/55 er montiert und ab Modelljahr 1992 195/50, so ist es zumindest bei den mir bekannten Classicline Modellen eingetragen.
Viele Grüße Thomas
>>Und der TÜV-Prüfer wird bei montierten 15 Zoll-Felgen nicht auf 185/55 bestehen, da 195/50 viel verbreiteter ist. <<
Hallo,
doch, muß er wenn das Auto nie 195er eingetragen hatte. Die 195er erfordern immerhin weiter ausgeschnittene Verbreiterungen, also technische Änderung. Da jetzt einfach auf einen Wagen der nur 185er hatte 195er draufzubauen ist unzulässig. Nur weil es jetzt nicht mehr auf den ersten Blick zu sehen ist was darf, heißt ja noch lange nicht das alles geht. Ich möchte nicht mit unzulässigen Reifen in einen Unfall verwickelt sein wo dann irgendein Gutachter die Ursache ermittelt, der findet nämlich garantiert die falschen Reifen.
Grüße, Jörn
Hallo,
Du hast natürlich recht, dass er das eigentlich beanstanden muss - aber ich habe sagen wollen dass er das nicht beanstanden wird, da er ja nur die neuen EU-Papiere sieht, und da ist ja nur 175/70 - 13 vermerkt. Ich habe mir nachdem ich das geschrieben habe auch gefragt, wie es mit der Haftung beim Unfall aussieht, aber das ist ja bei Autos, die mit alten Papieren auf die Welt gekommen sind und jetzt EU-Papiere haben so eine Art Grauzone, oder kann das jemand genau sagen wie der Stand ist? Man muss ja nicht im Besitz des alten Briefes sein, und kennt dann den Inhalt der Fahrzeug-ABE gar nicht.
Beim Eintragen einer Anhängerkupplung sind sich z.B. die Prüfer alle nicht einig. Es gibt ja in den neuen Papieren wohl nicht mehr den Zusatz "falls werksseitig montiert", aber einige Prüfer sind der Meinung der Anbau muss immer geprüft und abgenommen werden, habe ich selbst trotz ABE der AHK erlebt.
Bei meiner letzten Prüfung hatte ich ja geschrieben, dass die Felgen genau geprüft wurden, aber 15 Zoll sind ja gar nicht in den Papieren zu sehen. Interessant wäre auch ob in einer ABE fürs Cabrio für 15 Zoll Felgen der Zusatz existiert, dass bei 195 Reifen die Radausschnitte nachgearbeitet werden müssen. Oder gibt es gar keine 15 Zoll ABE Felgen?
Schöne Grüße
JoachimQ
>>Man muss ja nicht im Besitz des alten Briefes sein, und kennt dann den Inhalt der Fahrzeug-ABE gar nicht. <<
Der Satz sagt eigentlich alles. Wenn man den Inhalt der ABE nicht kennt muß man halt jemanden fragen der sich damit auskennt. Als Halter ist man doch im Sinne des dt. Rechtes keine Fachperson. Da frage ich mich ernsthaft wie man auf die Idee kommen kann mal schnell 195er zu nehmen weil die ein paar Euro billiger sind ohne zu wissen ob man es darf. Und ne Grauzone wird es garantiert nicht geben, es steht nur woanders, im Zweifelsfall in der Fahrzeug-ABE beim KBA. Ich kann mir vorstellen das die unterschiedlich ist für "alte" und "neue" Cabrios.
Und es muß nicht alles in den Papieren stehen was der Trottel Halter darf und was nicht. Es gibt nebenbei auch noch die Fahrzeugzulassungsverordnung, und irgendwo wird schon stehen ob ne AHK trotz ABE abgenommen werden muß oder nicht. Wahrscheinlich steht es sogar in der ABE oder in der dazugehörigen Anbauanweisung.
Grüße, Jörn