Hallo Golfer,
habe an meinen Golf 1 Bj.1979 jetzt einen Satz Felgen von einem 1er Cabrio v.1989 drauf.
Glaube die Felge heißt "Avus" und war auch auf dem 2er Golf und Scirocco .Auf jedenfall
ist es eine 14 Zoll Felge und es sind 185/60R14 montiert.Die passen auf jeden Fall locker in
den Radkasten und sehen auch gut aus. Leider ist das alles im Brief nicht eingetragen und
ich vermute das es Schwierigkeiten geben könnte. Gibt es irgendwo im Web eine Reifenfreigabe oder was kann man tun?
Gruß Hartmut
Kann man nur den klassischen Weg gehen:
Originale GTI/GTD-Verbreiterungen besorgen, anbauen.
Und Räder eintragen lassen. Alles kein Akt, da ja schon im Golf Cabrio (übrigens serienmäßig mit Verbreiterungen) schon verbaut.
Kostet nur.
Gruß Stefan
Hallo!
Da das genau die Reifen/Felgen Kombination vom Pirelli Golf bzw sogar Serie beim Trophy (Siehe Prospekte!) war wird diese Größe anstandslos von jedem (halbwegs kompetenten) TÜV/Dekra-Mensch eingetragen...
Habe ich lange auf meinem roten 1,5D auch gefahren, die Kombination. Fahrverhalten ist recht gut.
Sepp
Frage bei der Kundenbrtreuung von VW mal nach
"Radgeber Anderungen an VW Fahrzeugen
Fahrzeuge bis Juni/August 83" an
Ich habe hier leider nur die Ausgabe für Fahrzeuge ab Aug. 83, damit hast du keine Probleme beim Eintragen.
Hallo Hartmut,
Radlaufverbreiterungen sind nicht unbedingt notwendig!
Es ist so: steht das PROFIL nicht seitlich (von oben senkrecht draufgesehen) über die äußerste Radhauskante hinaus, sondern etwa nur die Felge, dann kann von einer ausreichenden Radabdeckung die Rede sein.
Hinten dürftest du keine Probleme haben, da der Einser hinten ja sowieso eine schmälere Spur hat, als vorne. Vorne sieht es schon knapper aus. Steht hier etwas über, dann gibt es auch keinen TÜV-Segen.
Mein Formel E hat z.b. auch keine Verbreiterungen, müßte aber für die 5,5er 13er RLVB (Radlaufverbreiterungen) haben. Es geht aber auch noch mit 5,5ern, ohne das was übersteht.
Wieviel eine ".....ausreichende Radabdeckung......." ist, ist von Prüfer zu Prüfer verschieden.
Für eine erfolgreiche eventuelle Eintragung sollte die ET, die Breite und der Tacho (beim ADAC oder ähnl. ein Tachoprotokoll holen) zusammenpassen.
Auf meinem Cabrio sind 7 Zoll Felgen mit 195/45 R15er Reifen, die eigentlich nur mit 50er Reifen (laut Felgenhersteller) zugelassen sind: hingefahren mit dem Tachoprotokoll, kurze Probefahrt durch den Prüfer, für gut befunden..........und wieder ein Stück ärmer gewesen. Aber legal.
Ruf doch einfach mal bei verschiedenen Prüforganisationen an, und fühl mal vor, wie die drauf sind. Ein kompetenter Prüfer wird dich auch am Telefon beraten.
gruß, Stefan.
P.S.: Und das einfachste an der Sache: du willst VW-Golf-Felgen auf einen VW-Golf eintragen.
Ich habe heute Centra Käselöcher (6x13 ET 33) wie ich sie bereits habe nochmal erstanden mit 205/60 R13 die Reifen werden vorne Abgedeckt ohne Verbreiterung, ich fahre morgen mal zum Tüv und schaue ob ich sie eingetragen bekomme.
Habe heute die Felgen ohne Verbreitung eingetragen bekommen.
Stefan K. schrieb:
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> Hallo Hartmut,
> Radlaufverbreiterungen sind nicht unbedingt
> notwendig!
> Es ist so: steht das PROFIL nicht seitlich (von
> oben senkrecht draufgesehen) über die äußerste
> Radhauskante hinaus, sondern etwa nur die Felge,
> dann kann von einer ausreichenden Radabdeckung die
> Rede sein.
> Hinten dürftest du keine Probleme haben, da der
> Einser hinten ja sowieso eine schmälere Spur hat,
> als vorne. Vorne sieht es schon knapper aus. Steht
> hier etwas über, dann gibt es auch keinen
> TÜV-Segen.
> Mein Formel E hat z.b. auch keine Verbreiterungen,
> müßte aber für die 5,5er 13er RLVB
> (Radlaufverbreiterungen) haben. Es geht aber auch
> noch mit 5,5ern, ohne das was übersteht.
> Wieviel eine ".....ausreichende
> Radabdeckung......." ist, ist von Prüfer zu Prüfer
> verschieden.
> Für eine erfolgreiche eventuelle Eintragung sollte
> die ET, die Breite und der Tacho (beim ADAC oder
> ähnl. ein Tachoprotokoll holen) zusammenpassen.
> Auf meinem Cabrio sind 7 Zoll Felgen mit 195/45
> R15er Reifen, die eigentlich nur mit 50er Reifen
> (laut Felgenhersteller) zugelassen sind:
> hingefahren mit dem Tachoprotokoll, kurze
> Probefahrt durch den Prüfer, für gut
> befunden..........und wieder ein Stück ärmer
> gewesen. Aber legal.
> Ruf doch einfach mal bei verschiedenen
> Prüforganisationen an, und fühl mal vor, wie die
> drauf sind. Ein kompetenter Prüfer wird dich auch
> am Telefon beraten.
> gruß, Stefan.
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>
> P.S.: Und das einfachste an der Sache: du willst
> VW-Golf-Felgen auf einen VW-Golf eintragen.