Neue Zulassungsdoku...
 
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Neue Zulassungsdokumente

(@andr-s)
Großer Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 244
Themenstarter  

Hallo zusammen,
ich bin gerade über den Text gestolpert...

"Neue Zulassungsdokumente
Ab dem 1. Oktober 2005 werden auch in Deutschland die neuen europäischen Zulassungsdokumente zum Einsatz kommen.
Von diesem Tag an muss jede Zulassungsstelle die neuen Dokumente ausfüllen.

Hintergrund der Änderung ist eine europäische Richtlinie, die eine Angleichung der Zulassungspapiere in Europa vorsieht. Der Inhalt der Papiere soll damit künftig bei Kontrollen im Ausland leichter geprüft werden können. Mit den einheitlichen Papieren soll außerdem erreicht werden, dass alle in Europa zugelassenen Fahrzeuge ungehindert in den einzelnen Mitgliedstaaten verkehren und auch veräußert werden können. Die Zulassung der Fahrzeuge wird damit erleichtert. Damit soll das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet werden. Neu werden Aussehen und Inhalt der Dokumente sein, auch die Namen für die Dokumente ändern sich.

Neue Bezeichnungen
Was bisher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief heißt, wird ab Herbst dieses Jahres Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein) und Teil II (ersetzt den Fahrzeugbrief) heißen.

Neues Aussehen
Der bisherige Fahrzeugbrief (künftig Zulassungsbescheinigung Teil II) wird ab Herbst DIN A4-Format haben und muss zur Aufbewahrung nicht mehr umständlich gefaltet werden. Außerdem wird er nur noch einseitig beschriftet. Durch das neue Format und die Reduzierung des Datenumfangs sollen sich Erleichterungen ergeben. Änderungen der Fahrzeugtechnik mussten bisher im Fahrzeugbrief gebührenpflichtig korrigiert werden. Diese Korrekturen entfallen in Zukunft.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein) bleibt in dem brieftaschen-freundlichen Format.

Die Vordrucke bestehen aus einem einheitlichen Material, das mit diversen Sicherheitsmerkmalen bestückt ist. Beispiele: Beide Zulassungsdokumente tragen zukünftig ein Wasserzeichen in Form eines stilisierten Adlers. Außerdem werden die Papiere sichtbare und unsichtbare fluoreszierende Fasern und Mikroschriften enthalten.

Neuer Inhalt

Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein)
Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind künftig ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. Beispielsweise wird nur eine der mit EG-Typengenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. per Einzelgutachten genehmigte Bereifung eingetragen. Nicht erforderlich ist dafür, dass die Bereifung tatsächlich auch am Fahrzeug montiert ist. Das gilt für Neuwagen und Gebrauchte gleichermaßen. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad- und Reifenkombination gewechselt werden können, ohne dass die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden muss. Es gilt aber nach wie vor, alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden. Auch An- und Umbauten werden künftig nur noch im Teil I eingetragen.

Zulassungsbescheinigung Teil II (ersetzt den Fahrzeugbrief)
Konnten auf dem bisherigen Fahrzeugbrief noch bis zu sechs Halter namentlich vermerkt werden, können wegen des beschränkten Platzes künftig nur noch zwei Halter eingetragen werden. Namentlich ist somit nur noch der direkte Vorbesitzer eingetragen und identifizierbar. Das heißt im Klartext: Schon der dritte Halter muss sich einen neuen Fahrzeugbrief besorgen. Zukünftig kann man also die Historie des Fahrzeugs nicht mehr anhand der Haltereintragungen nachvollziehen. Auf dem Dokument ersichtlich ist aber die Anzahl der vorherigen Halter. Sie wird in einem separaten Feld vermerkt. Der Käufer weiß also, aus wievielter Hand das gebrauchte Fahrzeug kommt. Grund für die Änderung sind unter anderem Datenschutzgründe. Angaben über ehemalige Fahrzeughalter gehen außerdem nicht verloren. Sie werden bereits seit Mitte 2003 im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Auskünfte gibt es im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Europaweit einheitliche Identifizierungscodes
Das Lesen der Daten auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem bisherigen Fahrzeugschein, wird umständlicher. Bislang sind die Angaben zu den technischen Daten im Klartext aufgeführt. Wo heute also zum Beispiel "Höchstgeschwindigkeit " steht, werden künftig für die europäischen Länder einheitliche Codes zu sehen sein. Die in den Dokumenten enthaltenen EU-weiten Codes bestehen aus Buchstaben und gegebenenfalls Unternummern. Erläuterungen zu den Codes stehen auf der Rückseite des Dokuments. Wie das genau aussieht, steht in der "38. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung" vom 24. September 2004. Danach steht "P1" für Hubraum, "T" ist der Code für Höchstgeschwindigkeit und "B" steht für den Tag der Erstzulassung. Vorteil: Mit den Codes und den hierzu eingetragenen Fahrzeugdaten werden EU-weite Fahrzeugkontrollen verbessert - ganz ohne Sprachprobleme. Neben der Kontrolle der Fahrzeugdaten wird damit auch die Prüfung möglich, ob der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Kein Zwangsumtausch
Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alte Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Die Fahrzeugpapiere werden automatisch geändert bei der nächsten Befassung mit ihnen, z.B.: bei einer Umschreibung. Wechselt aber ein Fahrzeug am 1. Oktober 2005 den Halter, muss die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt werden.

Kosten für den Austausch der Dokumente
Die Kosten für den Austausch der Dokumente tragen der Fahrzeughalter bzw. - besitzer. Sie werden zusammen mit den Zulassungsgebühren erhoben. Mehrkosten entstehen aber nur beim Tausch des jetzigen Fahrzeugscheins. Im Rahmen einer Zulassung belaufen sich die voraussichtlichen Gebühren auf zirka 14 Euro. Dabei erhöht sich die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil I um 0,70 Euro. Für den Umtausch außerhalb eines Zulassungsverfahrens belaufen sich die voraussichtlichen Kosten für die Dokumente auf etwa 25 Euro.

Neuerung bei der Abmeldung eines Fahrzeugs
Bislang wurde bei der Abmeldung eines Fahrzeugs der Fahrzeugschein von der Zulassungsbehörde eingezogen und die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkt bzw. der Fahrzeugbrief wurde durch Abschneiden der unteren rechten Ecke unbrauchbar gemacht. Künftig wird die Abmeldung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (bislang Fahrzeugschein) eingetragen und das Dokument wird wieder ausgehändigt.

Ausnahmen
Eine Ausnahme bilden zulassungsfreie Fahrzeuge, z.B.: Leichtkrafträder, Bootstrailer, Pferdeanhänger. Sie benötigen ausschließlich die Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein). Auf Antrag kann aber für sie auch eine Zulassungsbescheinigung Teil II (ersetzt den Fahrzeugbrief) ausgestellt werden, wenn zum Beispiel die Bank im Rahmen einer Finanzierung des Fahrzeugs eine Sicherheit fordert."

Quelle: http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/308427.phtml

Schade um die alten Fzg.-Briefe...

Viele Grüße
André S.


   
Zitat
 dirk
(@dirk)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 21 Jahren
Beiträge: 1357
 

Den alten Brief beim Umschreiben auf jeden Fall entwerten lassen und mitnehmen! Nur auf dem 1. Brief stehen unter "Vermerke des Herstellers" interessante Zusatzinformationen, die bisher (und aus Platzgründen wohl auch zukünftig) nicht in einen neuen Brief übernommen wurden.

Grüße, Dirk


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Ein kleiner Tip:
Will die Zulassungsstelle den alten Brief nur gegen Bares herausrücken, könnte er ja zufällig verlorengehen, da der Schein noch da ist, ist die Ersatzausfertigung kein Problem. Lediglich eine eidesstattliche Versicherung des letzten Eigentümers wird verlangt, aber die dürfte auch billiger zu haben sein, als die 50 Euro, die es in meinem Heimatkreis kostet, MEIN EIGENTUM (den Brief) mit heim zunehmen.
Warum sollen wir nicht mal Vater Staat austricksen, wenn sich dieser alle JAhre wieder doch auch was einfallen läßt, um uns zu ärgern.
Auf jeden Fall sollte sich jeder den alten Brief kopieren, bevor er zur Zulassungsstelle geht.

Stefan, der seinen Golf nie ab- oder ummelden wird.


   
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(@peter)
Profi
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 478
 

Ich hätte meinen Golf vielleicht doch mit Saisonkennzeichen anmelden sollen, denn dann bräucht ich die neuen Papiere (die ich net haben will) nicht nehmen. Werde den Golf demnächst abmelden ...... ich werd euch dann schreiben 🙁 ich will net 🙁 Will meine alten Papiere behalten 😉


   
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(@peter)
Profi
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 478
 

Ich hätte meinen Golf vielleicht doch mit Saisonkennzeichen anmelden sollen, denn dann bräucht ich die neuen Papiere (die ich net haben will) nicht nehmen. Werde den Golf demnächst abmelden ...... ich werd euch dann schreiben 🙁 ich will net 🙁 Will meine alten Papiere behalten 😉


   
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(@yvonne)
Neu im Forum
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 2
 

Also ich habe meinen Golf dieses Jahr Gott sei dank auf Saison angemeldet. Aber ich habe mir auch schon überlegt, den Fahrzeugbrief als verloren zu melden, falls ich zum um- oder abmelden muss. Mir wäre das Risiko zu groß, dass ich den Brief aus irgendwelchen Gründen nicht wieder bekomme. Man weiß ja nie, wen man bei der Zulassungsstelle so erwischt...

Gruß
Yvonne


   
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(@peter)
Profi
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 478
 

Ciao,

das Thema hatten wir hier schonmal 😉

Hier ein Bild von den neuen Zulassungsdokumenten 🙁

http://www.bsbike.de/html/index.php?module=photoshare&func=viewimage&iid=711

Habe leider kein besseres Bild gefunden, gucke nachher nochmal....

Oder guckt euch die Muster unter
http://www.rp-online.de/layout/fotos/HBRkQQKv.pdf
http://www.rp-online.de/layout/fotos/HB9lgkh5.pdf
an.


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo zusammen,
um die Schwarzmalerei mal zu entschärfen: Ich war heute auf der Zulassungsstelle (Goslar) und habe nun auch die neuen Dokumente bekommen. Die Rückgabe meines (entwerteten) Briefes stand überhaupt nicht zur Diskussion, sondern war für die Herrschaften auf der Zulassungsstelle eine Selbstverständlichkeit. Sowas gibt's also auch...

Wenn man von mir allerdings verlangt hätte, dass ich für die Rückgabe MEINES Briefes 50 EUR zahlen soll (siehe Beitrag Stefan K), hätte ich mir erklären lassen, auf welcher Rechtsgrundlage ein solches Vorgehen legitimiert wird.
Ich hatte einen ähnlichen Vorfall vor Jahren auf der Zulassungstelle Stadt Hannover, wo man mir mein entwertetes Nummernschild nicht zurückgeben wollte (Begründung: Die Kennzeichen müssten eingezogen werden, um sicherzustellen, dass sie dem Recycling zugeführt werden). Nach ausreichendem Widerspruch habe ich es dann mitgenommen. Man muss auch mal hartnäckig sein & langen Atem haben. Ab und an lohnt es sich!


   
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(@rolf-rath)
Großer Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 242
 

Hallo Andrea

Ich war heute auch bei meiner Zulassungsstelle ( Kreis Viersen ) um meinen kleinen Silbernen abzumelden.:(
Was mich sehr verwundert hat ist die tatsache das man keine Abmeldebescheinigung mehr bekommt. Stattdessen habe ich den Fahrzeugschein wieder mitbekommen ( natürlich mit abgeschnippelter Ecke ).
Auch nicht schlecht.
Und da ich nicht mehr vorhabe ihn nochmal Anzumelden habe ich nun beides ! 😀


   
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