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Nachweis der Nichtnachrüstbarkeit

(@schlepphebel)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 151
Themenstarter  

Hallo Golf-Freunde,

für die Sondergenehmigung zur Einfahrt in die UWZ verlangt meine Behörde für dieses Jahr auf einmal die Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung eines Prüfers. Bislang gaben die sich mit der Bestätigung einer Werkstatt zufrieden.

Ich gehe nicht davon aus, dass derzeit noch ein G-Kat-Nachrüstsatz für den 50-PS Golf angeboten wird, doch wie kann ich den Prüfer meines Vertrauens am Besten davon überzeugen?

Gibt es ein entspechendes Internet-Portal mit Informationen?

s.



   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

.. hier mal gefragt?

http://kat-center.de/

h.



   
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 rudi
(@rudi)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 2105
 

hh schrieb:
-------------------------------------------------------
> .. hier mal gefragt?
>
> http://kat-center.de/
>
> h.

Richtig, da gibt es den Umbausatz auf Euro 1.
Einbau ist leicht, das Schwierigeste ist der Einbau des Kat´s mit dem Hosenrohr (4x Schrauben und 1x Auspuffschelle)
Der Rest ist nur anstecken von Steckern und Unterdruckschläuchen



   
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(@schlepphebel)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 151
Themenstarter  

Ich habe nicht die Absicht nachzurüsten, sondern suche nur einen Anbieter, der sagt "gibts nicht!".



   
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 rudi
(@rudi)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 2105
 

Du kannst dir sicher sein das die das Überprüfen.



   
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 Sepp
(@sepp)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 21 Jahren
Beiträge: 2147
 

Hallo!

Bei VW-Motoren bist du bei den wenigen geseegneten die Nachrüsten können wenn es nicht unter 1040 und über 1830ccm sind, sei froh darüber...

Sogar die meisten Diesel sind auf Euro 2 Nachrüstbar...

Bei den meisten Fabrikaten ist das wesentlich problematischer...

Sepp



   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

>>sondern suche nur einen Anbieter, der sagt "gibts nicht!".<<

Irgendwie ist das ja ein Widerspruch in sich...

Ansonsten: solange es 1000 solche gibt und nur einen der sagt: "gibt es" ist das Ansinnen wohl gescheitert und die Meinung der 1000 völlig egal.



   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo schlepphebel,

vermute mal, dass Du nur die Zeit bis zum "H"abwarten willst/musst. Denn mit H-Zulassung ist das ganze dann ja kein UWZ-Thema mehr.
Und ausserdem kannst du ja auch bei den Prüforganisationen abfragen. Der Sachstand ist bei den Sachverständigen auch nicht immer gleich...

Gruß
S



   
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(@schlepphebel)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 151
Themenstarter  

Genau! Nachrüsten war für uns nie ein Thema und für das eine verbleibende Jahr bis zum "H" schon gar nicht. Brauche nur irgendein Alibi. Andernfalls sind die 40 eur billiger!



   
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(@vw-classic)
Großer Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 18 Jahren
Beiträge: 386
 

Hallo!
Wieso bekommst Du überhaupt eine Sondergenehmigung für die Einfahrt in die Umweltzone?
Wohnst Du in der Umweltzone?
Hier gibt es normalerweise noch weitere Voraussetzungen zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung, nicht nur die Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung!
Schau mal hier:
http://www.umwelt-plakette.de/umweltzone%20frankfurt%20main.php
Ich würde z.B für meine Fahrzeuge so eine Ausnahmegenehmigung garnicht erhalten, auch nicht, wenn diese nicht nachrüstbar sind.
Gruß
Peter



   
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(@schlepphebel)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 151
Themenstarter  

Ja, die gibt es, aber das tut hier nichts zur Sache! Der einzige Knackpunkt ist, dass die Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung jetzt von einem HU-Prüfer statt einer Werkstatt gefordert wird.



   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo,
und der Prüfer, der Dir bescheinigt, dass es für Dein Fahrzeug nichts zum nachrüsten gibt, obwohl dem doch so ist, schreibt sich sein eigenes Todesurteil. Eine Werkstatt kann Dir viel bescheinigen. Es ist aber nicht deren vordergründige Aufgabe, sich (wohl möglich kostenlos als "Service") für einen Kunden stundenlang im "www" umzuschauen, ob es was geben könnte oder eben nicht, schon gar nicht von amtswegen. Ein amtlich anerkannter Prüfer, der damit beauftragt wird, muss sich damit auseinandersetzen, wird das aber nicht unbedingt umsonst machen wollen. Wenn er sich seiner Pflicht bewusst ist (weil sein Job da dran hängt), wird er in Deinem Fall auch was finden. Wahrscheinlich ist auch mit diesen "Werkstattbescheinigungen" zu viel Unsinn getrieben worden (wie einst mit den 07er Nummern), so dass sich die Kriterien verschärft haben.
Da wird wohl nur "ein Jahr warten" helfen.

Tschüss Frank



   
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