moin.
hab mal ne frage zu den postgolfrückleuchten.
mit welcher leuchtfunktion war der rote bereich (bei normalen rückleuchten rückfahrscheinwerfer) bei den so genannten postgolf leuchten belegt?
die normalen(die kleinen) haben ja blinker, dann oben rücklicht, darunter bremslicht und der weisse bereich ist ja rückfahrscheinwerfer.
und bei den postgolf, bzw standard leuchten?
Bei Postgolfrückleuchten war der rote genau gleich belegt wie bei normalen Rückleuchten
Sprich wenn man den Rückwertsgang einlegt leuchtet es halt rot statt weiß
mfg otto
Beim Standardmodell können die nix außer gut aussehen. Meine erste Idee war, dort die Nebelschlussleuchte unterzubringen, was aber streng genommen nicht erlaubt ist, da das Glas kein Prüfzeichen besitzt. Das gilt für große und kleine Leuchten und auch die gelben Flächen vom Polo1 ohne Rückfahrleuchten.
Die meisten Postmodelle dürften aber Rückfahrleuchten besessen haben, so dass sich eine eigentlich unsinnige Bezeichnung eingebürgert hat.
Gruß
Christian
otto16v schrieb:
-------------------------------------------------------
> Bei Postgolfrückleuchten war der rote genau gleich
> belegt wie bei normalen Rückleuchten
> Sprich wenn man den Rückwertsgang einlegt leuchtet
> es halt rot statt weiß
> mfg otto
Nö, otto, so war das ab Werk nicht. Wenn im Glas keine Rückfahrleuchten waren, war da auch keine Verkabelung dafür angeschlossen und keine Birne drin. 😉
Gruß Sebastian
das mit der nsl ist auch meine überlegung.
auf alle fälle eleganter als die nsl unter die sroßstange zu bauen.
und ein rückfahrscheinwerfer reicht vollkommen aus.
Hallo Matthias,
willst du dann rechts eine Heckleuchte mit Rückfahrleuchte und links eine mit rotem Bereich verbauen? Das wird den TÜV sicherlich nicht amüsieren.
Gruß Sebastian
[i]>mit welcher leuchtfunktion war der rote bereich (bei normalen rückleuchten rückfahrscheinwerfer) bei den so genannten postgolf leuchten belegt?[/i]
Keine. Vor der Öffnung für die Glühbirne ist ein Plastiksteg.
[i]>Die meisten Postmodelle dürften aber Rückfahrleuchten besessen haben, so dass sich eine eigentlich unsinnige Bezeichnung eingebürgert hat.[/i
Die Bundespost hat den Post-Golf 1 die Rückfahrscheinwerfer als Mehrausstattung spendiert.
Dazu noch den Heckklappendämpfer und den rechten Außenspiegel.
Quelle: "Zeitschrift für das Post und Fernmeldewesen Nr 22/1974"
Gruß Jan S.
ja genau so.
was soll der tüv dagegen sagen?
sind original rückleuchten, und es ist nirgends vorgeschrieben das ich 2 nsl bzw rückfahrscheinwerfer brauche.
gibt ja auch viele moderne autos die links nsl und rechts rückfahr haben.
kann mir nicht vorstellen das da jemand was gegen hat.
ist doch auch lichttechnisch sicher.verändere ja so gesehen nix.ausser das kabel von der nsl an den rückfahrscheinwerfer links, wo dann die postgolfleuchte sitzt.
>was soll der tüv dagegen sagen?
Die haben keine eingegossene Prüfnummer, damit ist das Leuchtfeld disqualifiziert.
Das Problem hatte ich schonmal mit einem Feld für NSL, das keine Prüfnummer hatte, weil dafür nicht vorgesehen.
Gruß Jan S.
ok.wenn sie sich daran hochziehen gebe ich dir recht.werds meinem tüver mal vorführen wenn ich es verbaut habe.
mal gucken was er sagt.
habt ja alle recht damit, das es nicht erlaubt ist, aber sehe persönlich nicht das riesen problem dabei.
aber wahrscheinlich muss ich mich doch wieder vom tüv belehren lassen, nur weil ich vorher nicht hören wollte. 😉 🙂
werde euch dann mal berichten.
Ich würde das so anschließen wie Du vorhast. Die Nebelschlußleuchte und die Rückfahrscheinwerfer sind ja in Deinem Baujahr nicht vorgeschrieben. Meines Wissens erst ab Baujahr 1985.
Daher würde ich diese beim TÜV auch nicht einschalten. Von aussen kann man ja nicht sehen, ob die Kammern belegt sind. "Wo kein Kläger, kein Richter".
Mein Bruder hat auf seinem Oldie (kein Golf) originale amerikanische Rückleuchten. Damit diese nicht rot blinken, hat er die Blinker mit gelben Birnchen in die Rückfahrscheinwerfer verlegt, die vorgesehene Blinkerkammer mit zusätzlicher Bremsleuchte, so daß es vierfach beim Bremsen aufleuchtet. Rücklicht ist in der Mitte.
Somit gibt es wegen den US-Lampen auch keine Probleme beim TÜV.
Gruß
Peter
Hallo,
wenn du beim Tüv warst, schreib dann schreib nochmal wie´s war!
Würd mich echt interessieren.
Ich glaub nicht das der das merkt, wenn du´s nicht sagst.
Gruß Holger
Moin,
grundsätzlich ist die Meinung des TÜVs total belanglos.
Denn wenn du an einen gut geschulten (ja, das gibts) Ordnungshüter gerätst, nützt dir der Segen des TÜVs einen Scheiß.
Wenns nicht legal ist, ist es nicht legal. TÜV hin oder her. Dann bekommst du eine Mängelkarte mit der du dann zu einem anderen Sachverständigen fährst, und der bestätigt dir dann die Illegalität.
Ist zwar nicht sonderlich teuer, nur wenn du in einen Unfall verwickelt wirst und das bekannt wird ist deine Betriebserlaubniss erloschen (OK, die ist dann so oder so erloschen) und die Versicherung holt sich ALLE Kosten, die du verursacht hast von dir zurück. Da hat man dann lange was von.
Eine Möglichkeit gibt es eventuell: Einzelabnahme nach §21. Das können aber nur Prüfer, die besonders geschult sind. Hier wird dann vom Sachverständigen die ordnungsgemäße Funktion geprüft. Vielleicht wird auch noch eine Prüfnummer eingefügt. Das weiß ich aber nicht sicher. Das musst du beim TÜV Sitz erfragen (ist hier im Niedersachen der TÜV Nord)
Gruß
Clas
PS: Wozu überhaupt eine Nebelschlussleuchte? Die darfst du sowieso nur einschalten, wenn die Sicht unter 50 m beträgt. Dort wo ich wohne kommt da allerhöchstens 2x im Jahr vor. Hab die von meinem Winterauto immer nur zur HU an. Sommerauto und Einser haben eh keine....
Hi Matthias,
Meiner Meinung nach kann ein Golf 1 (Limo) ohne Rückfahrleuchten und OHNE Nebelschluss-leuchte betrieben werden. Siehe Übergangsvorschriften:
http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer-youngtimer/kauf-zulassung/vorschriften-pkw/default.aspx
Daraus schlussfolgere ich, daß Du somit sogar legal rumfahren dürftest, wenn Du li.+re. die Post-leuchten verbaut hättest. Es gibt erst ein Problem, wenn Du dort, wo bei den "Postlern" keine Lampen vorgesehen waren, welche reinsteckst!
Genau um dies zu vermeiden sind normalerweise die "Rückfahrkammer" und "Nebelkammer" ab Werk durch angegossene "Streben", die man erst herausbrechen muss, gesichert.
Mein Vorschlag:
Entweder Du verzichtest bei deiner angestrebten Lösung re. "normal", li. "Post" auf die "Nebelschlussleuchtenfunktion" (m. M. legal)
oder wenn Du "Nebel" bzw. 1x Rückfahlicht pers. undedingt brauchst-->
Postgolfrücklicht für die rechte Seite anschaffen und links dann ganz legal Nebel + Rück betreiben.
Gruß aus TUT 😉
Soweit mir bekannt, ist der vorgeschriebene Mindestabstand vom Bremslicht zur Nebelschlußleuchte mind. 10 cm.
Somit scheidet die "Postgolf" Rückleuchte völlig aus.
Viele Grüße,
Tom