Schon bekannt, hatten wir hier meine ich auch schon.
Die AU fällt in die HU rein, die AU kann bzw, wird weiterhin Seperit gemacht und kann weiterhin anderweitig gemacht werden und muss dann nur dem Mann vom Tüv vorgelegt werden, einzige voraussetzung, die AU muss im Selben Monat gemacht werden wie die HU.
Beispiel
10.02 zur AU fährt und am 15.02.zur HU
nicht geht
am 31.01. zur AU und am 1.02 zur HU
Das ist dann wie hier ganz vorteilhaft da in Hanau eine Toyota Werkstatt immer Samstags die AU für 17,90 anbietet, egal ob o.Kat G-Kat oder Diesel, die Diesel AU kostet beim Tüv 54,-€ ! !
hey 🙂
und wie ist das wenn ich zb. diesen monat hu machen muss, doch meine au noch bis nächstes jahr reicht? den wisch von der au einfach vorlegen und gut ist, oder muss ich die mit machen weil sie ja nicht in dem monat gemacht wurde wie die hu...?
gruß steffen
Hallo Steffen,
Die AU muss neu gemacht werden.
Anders wenn die AU bis zum Beispiel bis zum 5.2010 geht und die HU 7.2010 ist dann brauch die AU bis um 7 nicht gemacht werden.
dank dir für die info 🙂