Hallo,
hab gerade meinen Audi50GL wiederangemeldet, um das alte Kennzeichen zu erhalten. Die Zulassungsstelle weigerte sich jedoch, die alten, neuwertig erhaltenen Schilder zu akzeptieren, die seit 1996 zu diesem Auto gehören. Erst nach Kauf von Europlatten bekam ich die Zulassung. Ist das rechtens?
Die selbe Zulassungsstelle weigerte sich auch kürzlich, ein vom Wildunfall beschädigtes Schild gegen ein heiles auszutauschen, mit der Begründung, ich hätte bei dem Importfahrzeug die 34cm langen Schilder durch Betrug erhalten.Richtig ist, dass die Mitarbeiter dieses Amtes sich das Fahrzeug und die Papiere angesehen und die Zuteilung der Schilder genehmigt haben. Das wär dann die 2. Frage: Wie komme ich an ein heiles Kennzeichen für das Fahrzeug? Es handelt sich um einen "Polo EU", ein in Spanien hergestellter Polo 9N Linkslenker für Japan. Dort gehört es zum Lifestyle, europäische Autos als Linkslenker statt Rechtslenker zu fahren. Die Kennzeichenfelder sind 34cm lang, ansonsten entsprechen die Autos dem europäischen Modell.
Gruß
Christian
Hallo,
Also wenn sie dir schon mal eins zugeteilt haben müssen sie eigentlich das bei dem selben Fahrzeug erneut machen.
Die Kennzeichen prägt dir dein Kennzeichen macher bei der Zulassung denn ist es "normal" egal.
Hast du die möglichkeit zu einer anderen Zulassung zugehen? Hier im MKK gibt es 3 zuständige Zulassungen in Hanau (Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern).
Hallo Christian,
in Deinem Fall hilft jetzt eigentlich nur noch zum Amtsleiter zu gehen,
Dich über die Ungleichbehandlung (sehr wahrscheinlich durch Unwis-
sen des Herren / der Dame hinter dem Schalter) zu beschweren.
Ich habe leider gerade die Straßenverkehrsordnung nicht vorliegen.
Sollte sich auch der Amtsleiter nicht bewegen, sag ihm, daß er Dir
den Gesetzestext vorlegen soll, in dem klar definiert ist, daß bei Wie-
derzulassung neue Kennzeichen geprägt und verwendet werden müs-
sen. Es gibt nur den Fall, wenn eines oder beide Kennzeichen beschä-
digt ist / sind. Sollte das nicht der Fall und die Kennzeichen noch in Ord-
nung sein, dürfen Sie wiederverwendet werden.
Sollte sich die Amtsperson dann weiterhin weigern, hilft nur noch der
Verweis die Staatsanwaltschaft wegen Amtsmißbrauch einzuschalten.
Aber ich denke ein klärendes Gespräch mit dem Amtsleiter wird hier
schon reichen.
Viel Glück
Mit Stufenheckgruß
Tobias Kluge
Denn wirklich original sind alte Autos nur mit zeitgemäßen DIN Kennzeichen.
>>Gesetzestext <<
Hallo,
es gibt auch Verordnungen. Die rote 07 basierte jahrelang auf einer. Und gerade das Thema Kennzeichen und Zulassung ist nach meiner Erfahrung von Kreis zu Kreis sehr unterschiedlich. (geklebte und getopfte Plaketten, Bohrerlaubnis und Bohrverbot (Verwendung von Haltern vorgeschrieben)).
Grüße, Jörn
Hallo!
Habe auch so ein ähnliches Problem und zwar hab ich mir vor kurzem einen 1er Golf gekauft wo aus meinem Landkreis kommt, aber schon 17 jahre abgemeldet ist. Das alte Kennzeichen ist auch noch vorhanden und dann bin ich auf die Zulassungsstelle und wollte wissen, ob dieses Kennzeichen noch frei ist (Landkreis + 2 Buchstaben + 1 Zahl). Mir wurde gesagt, ich könnte dieses Kennzeichen nicht mehr bekommen, weil es nur 1 Zahl ist und es wohl eine neue Bestimmung darüber gibt. Dürfen die das, obwohl der Golf auf dieses Kennzeichen schonmal angemeldet war?
Gruß Thomas
Hallo Tom,
Du bekommst es nicht mehr weil Kennzeichen mit nur einer Zahl für Motorräder bestimmt sind, ist hier nicht anders, als das Hanau eigenständig wurde und das MKK Kenzeichen kam wollte ich MKK-VW 1 haben, war auch frei, aber wie gesagt ist nur für Motoräder bestimmt.
Das mit den kurzen Kennzeichen wird leider so gehandhabt und ist allgemein üblich, wegen der hohen Zahl an Motorrädern. Ausnahme sind nur Importfahrzeuge (PKW) mit kleinem Kennzeichenfeld. Aber selbst da stellt sich das Amt manchmal quer, siehe meine Frage 2.
Das Besondere und auch Unverständliche an meinem Fall ist doch, dass genau dieses Auto (Audi50) genau dieses Schild seit Ewigkeiten besitzt und nur vorübergehend abgemeldet wurde, um mit genau diesem Kennzeichen in DIN-Format wieder angemeldet zu werden. Es war immer für dieses Fahrzeug reserviert und zwischendurch nie für ein anderes Fahrzeug frei.Ist irgendjemandem hier eine Verordnung bekannt, die Wiederanmeldung mit DIN in so einem Fall verbietet? Es gab auf dem hiesigen Amt schon mal eine Frau Weber, die eigenmächtig verhindert hat, dass Autos mit altem Landkreis WAR statt HX wiederzugelassen werden, obwohl die Fahrzeuge fristgemäß wieder angemeldet werden sollten. Da ist dann das Ärgerliche,dass gilt: Wenn weg, dann weg. So mancher hätte die Dame bestimmt ... können. Den Ausdruck denke sich jeder, wir wollen ja keine bösen Wörter hier schreiben. Um das zu klären, geht dann wieder mindestens ein Tag Urlaub drauf.
Ich will eigentlich nur das Auto wieder mit den DIN-Schildern zulassen, dass irgendjemand die Kosten erstattet, glaube ich nicht. Selbst, wenn das Amt im Unrecht wär.
Gruß
Christian
Früher war es so, daß der TÜV bescheinigt hat,
daß das Kfz ein kurzes Kennzeichen wegen seiner Bauart benötigt.
Es war/ist dem Halter des Kfz nicht zuzumuten, das Fahrzeug mit hohem Aufwand umzurüsten,
nur damit die normale Kennzeichenlänge passt.
Mit dieser Bescheinigung hat die Zulassungsstelle dann kurze Kennzeichen herausgerückt.
Also vielleicht mal beim Tüv fragen.
Gruß Jan
Hallo Christian, hallo zusammen,
wenn man(n) sich die vielen "Scene" Magazine ansieht war/ist(?) ist doch "in" ein sehr kurzes Kennzeichen zu fahren. Bei der Menge der auf den Bildern zu sehenden Fzge. mit "kleinen" Kennzeichen muss es doch Wege geben......
Aus der OP oder OM weiß ich von einem Fall wo jemand ein EU-H-Kennzeichen bekommen hat mit einem längst nicht mehr existierenden Kreis. Ich meine Frankfurt-Höchst (FH?).
Der Besitzer hat auf dem Amt "ausgehart" bis er das Kennzeichen bekam....
Leider ist das ja schon fast "Off-Topic" und hilft Dir nicht wirklich weiter.....
Viel Erfolg!
Gruß aus Berlin
Jan Philipp
Die Kennzeichen selber sind kein Problem, die Prägt einem jeder Schildermacher, man kann auch welche übers Internet bestellen.
Das Problem, was ja auch hier vorliegt ist das es nicht beklebt wird.
Das liegt immer an demjenigen der in der Schilder-Dokumentenausgabe sitzt.
Einer der NICHT legalen metoden ist wohl das Kennzeichen beklebt werden und im nachhinein von den Antragsteller "umgeklebt" werden.
Ich würde mit metoden des umkleben vorsichtig sein, da die Aufkleber so gemacht sind das sie sich auflösen und dann hat man ein Problem.
Das einfachste, einschild machen lassen und solange rummachen bis es beklebt wird.
@ Jan Philipp
Halt ich nicht für Off-Topic.
Ja, FH war Frankfurt-Höchst
Das er ausgehart hatte lag wohl auch daran das man schonmal 4-6 Stunden warten muss bis man mal drankommt un Frankfurt.
Das liegt am Konjunkturpaket II. Wer sich erdreistet ein altes Auto wieder anzumelden wird gezwungen die Wirtschaft zumindest durch den Kauf moderner Kennzeichen anzukurbeln.