Ich wäre nicht überrascht, wenn wir den bei Ebay wiedersehen.
Gruß Jan S.
@ manni: hatte ich nicht gesehen.
du meinst das gestammel a la "Auf Grund der EU Gesetzesrichtlinien,was das Garantie-Umtausch und Rückgaberecht betrifft findet dies bei mir als Privatverkauf keine Anwendung "?
erstmal zu dem satz: versteht den einer? also für mich ist das kein deutsch... man versteht es nur, wenn man weiss oder ahnt, was er sagen will.
hier hat der käufer vor gericht m.e. gute karten. denn das steht unter zahlungsweise und hat da nix zu suchen. wenn der verkäufer das zum vertragsbestandteil werden lassen will, muss er das in die beschreibung reinschreiben und darfs nicht im kleingedruckten verstecken. sonst wär es eine "AGB". und wer AGBs verwendet, kann die gewährleistung ohnehin nicht ausschliessen, weil er händler ist. aber egal. mit dem spruch ist es zumindest kein kauf ohne risiko mehr. da hast du recht.
505 wären mir eh zuviel gewesen.
gruß
arno.
@jan S.
denke ich auch. aber dann ist er so was von uninteressant..........
@arno_nyhm
genau das gestammel meinte ich mit "da wiederspricht er sich" versteht keiner so richtig was er meint.
aber egal. es wäre sicher ein risikokauf gewesen. und auf stress hab ich nun mal echt keine lust.
gruss
manni