Nabend Gemeinde.
Passt ein JB aus einem 77er Golf ohne Probleme als AT in einen 1981er Jetta?
Wenn nein, was muss man beachten?
Viele Grüße und schöne Weihnachten,
Jan
Hallo,
das kommt darauf an, was im Jetta vorher drin war. Wenn's ein GG oder GF war, dann passt nichts Plug & Play (Motorhalter rechts). Wenn der Motor nur auf Grund eines Schadens getauscht werden soll, dann gibt es auch Unterschiede. Der 77er JB (sehr wahrscheinlich schon 78er Modelljahr) hat einen Solex Vergaser drauf und meines Wissens einen geschraubten Auspuffkrümmer (damit meine ich den Übergang zum vorderen Abgasrohr). Der 81er Jetta den Vergaser Pierburg 1B3 und einen Krümmer mit Klammerflansch. Wenn das entsprechend umgebaut wird, dann sollte der 77er JB rein vom Rumpfmotor her passen. Auf die Details, wie anderer Zahnriemenschutz usw. zwischen 77 und 81, gehe ich jetzt nicht ein - da hilft nur 1:1 vergleichen und ggf. umbauen.
Tschüss Frank
Hallo,
was Frank gesagt hat, kann ich bestätigen. Ich möchte jedoch ergänzend hinzufügen, was mir einmal ein TÜV-Prüfer gesagt hat:
"Der eingebaute Motor darf nicht älter sein, als das Fahrzeug, in das er eingebaut wird. Wegen Abgasbestimmungen....."
Wenn du nur den Rumpfmotor umbaust, also einen JB durch einen JB ersetzt und vom neueren Motor die Ganzen Anbauteile (Vergaser, Auspuff e.t.c.) übernimmst und dann auch noch die Steuerzeiten, Hubverhältnisse gleich sind, darfst du den im Prinzip einbauen.
An der Leistung ändert sich dann ja nichts.
Das Problem an der Sache mit den Abgasbestimmungen ist, das Fahrzeuge mit EZ ab dem 1.4.1969 (stimmt das Datum?!) zur regelmäßigen Abgasuntersuchung müssen. Bei Fahrzeugen mit EZ vor dem Datum ist in der Hinsicht vieles einfacher, was Umbauten betrifft, weil es da keine oder nur sehr rudimentäre Grenzwerte gibt. Für Motorräder gilt hier erst der 1.1.1989!!!!
Im Zweifel einfach mal bei einer Prüfstelle vor Ort vorsprechen und nachfragen, was ohne erneute Einzelabnahme geht. Erspart im Ernstfall Ärger.
Gruß, Stefan.
Also,
in dem betreffenden Jetta war ab Werk ein JB eingebaut, und den TÜV interessiert der andere Motor, glaube ich, gar nicht.
Die Anfrage kam von einem Einserfan aus Israel, und so weit reicht der Arm der deutschen Abgasgesetze zum Glück nicht 🙂
Ich gebe Eure Infos mal so weiter, dem Kollegen ist bestimmt damit geholfen.
Grüße und danke,
Jan
Hi Jan,
ISRAEL?!
Donnerwetter, das haut mich beinahe um. Kann dein Bekannter uns vielleicht Bilder von dort noch im Einsatz befindlichen Gölfen und Jettas zusenden? Für die Rubrik "in aller Welt".
Das glaube ich dann auch, das es dann egal ist, ob der JB von 77 oder 83 stammt. Solange die Halter passen (und das tun sie ja auch).
Gruß, Stefan.