Jörn schrieb:
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> Hallo Sebastian,
>
> nein. großer Punkt!
>
> Erstens kann ich nirgends bei den Posts vom
> "Plattfisch" erkennen dass sein Tüv Prüfer die
> aktuelle Rechtslage nicht weiß. Wobei die die du
> meinst ja noch nicht mal aktuell ist. Und ob ich
> die gelesen habe ist so interessant wie die Sache
> mit dem Reissack in China.
Nach meinen Informationen ist die Richtlinie seit 1.11. in Kraft. Ich lasse mir gern zeigen, wo steht, das dies anders ist.
> Zweitens steht vor der "H" Abnahme in diesem Fall
> erstmal die technische Abnahme, und die sollte
> ebenfalls gesetzeskonform erfolgen. Witzig finde
> ich erstmal deine Aussage dass ein 16V
> "problemlos" eingetragen wird. Wäre mir neu wenn
> du da persönliche Erfahrungen hast. Allerdings war
> der 16V im Scirocco drin, gleiche Bodengruppe.
> Wenn man da die Toleranzen in Stirnfläche und CW
> Wert zum Golf großzügig auslegt ist der leichter
> eintragbar als ein Motor (85 PS) und ein Getriebe
> (GTI kurz) was in dieser Kombination im Golf 1
> nicht drin war.
Der 85 PS-Motor war im Jetta, der dem Golf baugleich ist und für den ein Abgasgutachten vorliegt (Ratgeber Änderungen an VW- und Audi-Fahrzeugen September 1982, S. 7). Inwieweit ein anderes Getriebe überhaupt eingetragen wird, weiß ich nicht. Meist dürfte den Unterschied sowieso keiner sehen, wobei ein anderes Getriebe aber eintragbar ist (Aufwand wäre zu erfragen).
> Wenn der Tüv Prüfer da Bedenken hat ist das sein
> Recht und hat nichts mit der H-Abnahme zu tun. Und
> die Richtlinie zum H ist in dem Fall völlig
> uninteressant, die kommt später. Und auch wenn das
> "damals" hundertfach gemacht wurde heißt das nicht
> das es technisch möglich war. Die Abgaswerte des
> EZ-Jahres sind einzuhalten, allerdings hat das
> damals kaum einen interessiert. Deswegen ist dein
> Zitat einfach "Müll". Oder wie früher in der
> Schule: Thema verfehlt. Und die Titulierung ist
> einfach Scheiße. Damit es hier noch mal steht was
> die drei Punkte bedeuten.
>
> Grüße, Jörn
Inwieweit meine Ausführungen am Thema vorbeigehen, erschließt sich mir nun wirklich nicht.
Gruß Sebastian
>>Meist dürfte den Unterschied sowieso keiner sehen, wobei ein anderes Getriebe aber eintragbar ist (Aufwand wäre zu erfragen).<<
Hallo,
und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Den Teil vor dem Komma lassen wir mal weg, und genau nach dem Komma kommen die Bedenken des Prüfers. Deine Aussage "ist eintragbar" scheint der anders zu sehen, weil ein nicht werksmäßiges Getriebe die Abgaszusammensetzung verändern kann. Das wäre vorher zu überprüfen.
Und da das eine rein technische Frage ist hat das mit sämtlichen "H" Richtlinien null komma nichts zu tun. Deswegen geht es am Thema vorbei.
Bei der "H" Änderung bin ich davon ausgegangen dass die zum 1.1. in Kraft tritt, ist mir aber auch egal und ändert an der Sichtweise des Prüfers auch nichts, s.o..
Grüße, Jörn
Hallo, ich wollte hier kein Streithema ins leben rufen.
Wird bei der H-Abnahme die Kennbuchstaben des Motors und Getriebe überprüft?
Wenn nicht sollte es ja kein Problem sein einen 1,6er/1,8er Motor mit 5 Gang Getriebe aus einem Golf 1 oder 2 einzubauen, da es ja auf den ersten Blick nicht zuerkennen ist.
Ich habe da an den 1,6er PN (RF) 70/72PS Motor mit 5 Gang Getriebe aus dem Golf/Jetta 2 oder den 1,8er GU 90PS Motor mit Getriebe aus dem Golf/Jetta 2 da sie ja beide mit Vergaser laufen, würde der Umbau per Plug and Play gehen, eventuell noch die Antriebwellen flansche von 90 auf 100 mm umbauen alles andere sollte passen.
Der Umbau sollte in 3-4 std durch geführt sein
Ein Einspritzer kommt nicht in Frage da dann zuviel umgebaut werden muss wie zb. Tank, Benzinleitungen, Kabelbaum usw.
Wenn man es korrekt durchführen will, muß natürlich die neue Motor-Getriebe-Kombination eingetragen werden bevor die H-Abnahme durchgeführt wird.
Und dies ist, wie Jörn deutlich gemacht hat, unabhängig von der H-Abnahme.
Wobei ein gründlicher Prüfer sicher die Kennbuchstaben überprüfen wird.
Gruß Sebastian
Hallo,
auf den 1,6er/1,8er vom Golf 2 (incl. DX Golf 1) steht groß eingegossen "1,8". Auch wenn das bei der Tüv / H-Abnahme nicht auffällt, es ist Fahren mit erloschener ABE. Alle von dir genannten Golf 2 Motoren haben kleine Antriebswellen, sofern das fazugehörige Getriebe verwendet wird.
Grüße, Jörn
Das ist mir schon klar das wird ja auch eingetragen, aber auf dem verbauten 1,5er Motor steht doch auch an der Rückseite 1,6 soviel ich das noch weiß, das letzte mal das ich an einem 1er geschraubt habe ist schon 20 jahre her.
Moin,
mal ne ganz blöde Frage. Wenn ich einen anderen Motor/Getriebe eintrage wird doch die MKB und die GKB nicht notiert.
Wie wird einem dann, außer man mach sich die Mühe des Ausliterns, festgestellt, das die Motor-Getriebekombi nicht passt?
Oder anders gefragt, wenn ich ein Getriebe tausche mit einem anderen GKB und keinem was davon erzähle, wer kann mir dann nachweisen, das ich was illegales habe?
Gruß
Clas
PS: Keine Sorge, bei mir ist noch alles original. 🙂
Hallo Clas,
Doch die MKB werden eingetragen, so war das auf alle Fälle bei meiner alten Rumbelbudde vom 82er Caddy.
http://www.golf1-ig.de/service/register/detail.php?id=184&offset=0 (der andere 82er in der Kartei war auch mir)
Hallo,
@ Clas:
bei meinem blauen Golf stehen neben den "amtlichen Daten des Motors" in den entsprechenden Feldern unter den "Vermerken" auch der Kennbuchstabe des Motors drin, weil ein nicht serienmäßiger Motor verbaut ist. Sogar der "PF" steht bei meinem 2er Golf (noch) drin, weil ab Werk der RP verbaut war, und das, obwohl es den Motor sogar ab Werk gab ("GTI").
Ansonsten hat Jörn recht. Es gibt die technische Abnahme und die historische. Die technische ist Vorraussetzung für das "H" und die Erteilung einer aktuellen ABE. Sicher ist auch der Ermessensspielraum des Prüfers wichtig, aber eine "unmögliche Eintragung" kann durch das KBA wieder rückgängig gemacht werden. Und dann steht der Prüfer "dumm" da, erst recht, wenn er dem Kunden verbindliche Zusagen gemacht hat. Im Ernstfall muss er nämlich den (finanziellen) Schaden des Kunden ersetzen, wenn der Kunde entsprechende Umbauten auf Grund dessen Zusage vornimmt - mir sind da einige Fälle bekannt...
Auch das Getriebe ist v.a. für die Abgas und Lärmemission entscheidend. Es gab da eine "Zahl X", wie groß die Abweichung von Serienmodell sein darf. Um auf den Ursprung zurück zu kommen: einen "EG" mit "2B2" oder "2B5" wird wohl kaum ein Prüfer eintragen, weil dafür keine Unterlagen existieren dürften (vielleicht in Verbindung mit "Weber - Vergasern"). Und ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen, fällt für eine Privatperson im Normalfall aus, weil es eine anständige Summe Geld kostet. Dass auf dem 1.5er auch "1.6" (oder "H") auf dem Block steht, liegt daran, dass es der gleiche Block ist, nur eben eine Kurbelwelle mit weniger Hub (und weiteren dazu nötigen Maßnahmen). Aber das "1.8" sollte dem Prüfer auffallen, da gab es in der Limo nur den DX / JJ - beides GTI, die sich schon optisch von den Vergasermotoren des Golf 2 oder späteren Cabrios / Sciroccos unterscheiden. Beim Getriebe kann man ja tricksen - es wird kaum ein Prüfer das Ding öffnen und die Zähne zählen... Man könnte also den Inhalt tauschen.
Aber es wäre wohl das Beste, Du lässt den Golf, wie er ist. Dann müssen keine Nachweise / Gutachten erbracht werden, und das H sollte auch kein Problem sein.
Tschüss Frank
Moin, Moin...
na erstmal wollen wir doch hier Originale - ODER???
Die Bestimmungen für ein H - Kennz. haben sich zum 1.11.2011 verschärft, und
zwar von Zustand "3" auf "2" nach DEUVET - die nun aber im ADAC aufgegangen ist, womit die Tabelle wertlos ist...
Ergo, es wird ein gewisser Ermessensspielraum beim Prüfer verbleiben, jedoch sind "Rückrufe" seitens des KVA (bei uns in Berlin ) auch hier bekannt...
Jap, die Teilenummern werden bei uns akribisch kontrolliert, allerdings ist mE. die Rechtsprechung auch nach dem 1.11. immer noch gültig, wonach ein Umbau mit Teilen binnen 10 Jahren nach Erstzulassung erlaubt ist, allerdings verweigern hier Manche das H, wenn der Umbau (ich meine hier geänderte Briefdaten jedweder Art), nicht in ebendiesen Zeitraum stattgefunden hat!!!
Halt etwas konfus das Ganze...was sich bei uns (AUSDRÜCKLICH NICHT) auf Verbesserungen der Schadstoffnorm bezieht - da geht fast Alles!
Ein FROHES FEST EUCH ALLEN !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
LG Celly
Moin Celly.
Woher weißt Du, dass sich die Note für das H von 3 auf 2 verändert? Meines Wissens nach steht in der Verordnung sowas wie "Zustandsnote nach Ziffer 2", die 2 bezieht sich aber nicht auf den Zustand, sondern nur auf den Verordnungstext. Die Bestimmungen für das H wurden leider eher gelockert...
Grüße und schöne Weihnachten,
Jan
Jan schrieb:
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> Moin Celly.
> Woher weißt Du, dass sich die Note für das H von 3
> auf 2 verändert? Meines Wissens nach steht in der
> Verordnung sowas wie "Zustandsnote nach Ziffer 2",
> die 2 bezieht sich aber nicht auf den Zustand,
> sondern nur auf den Verordnungstext. Die
> Bestimmungen für das H wurden leider eher
> gelockert...
> Grüße und schöne Weihnachten,
> Jan
So isses!
Da hat Celly das Halbwissen mancher Motor-Journalisten ungeprüft übernommen, was aber von der Oldtimer-Markt und -Praxis richtiggestellt wurde. Den Text habe ich ja hier oft genug verlinkt, muß er eben mal lesen.
Gruß Sebastian
celly schrieb:
-------------------------------------------------------
> Moin, Moin...
>
> na erstmal wollen wir doch hier Originale -
> ODER???
>
> Die Bestimmungen für ein H - Kennz. haben sich zum
> 1.11.2011 verschärft, und
> zwar von Zustand "3" auf "2" nach DEUVET - die nun
> aber im ADAC aufgegangen ist, womit die Tabelle
> wertlos ist...
> Ergo, es wird ein gewisser Ermessensspielraum beim
> Prüfer verbleiben, jedoch sind "Rückrufe" seitens
> des KVA (bei uns in Berlin ) auch hier bekannt...
> Jap, die Teilenummern werden bei uns akribisch
> kontrolliert, allerdings ist mE. die
> Rechtsprechung auch nach dem 1.11. immer noch
> gültig, wonach ein Umbau mit Teilen binnen 10
> Jahren nach Erstzulassung erlaubt ist, allerdings
> verweigern hier Manche das H, wenn der Umbau (ich
> meine hier geänderte Briefdaten jedweder Art),
> nicht in ebendiesen Zeitraum stattgefunden hat!!!
> Halt etwas konfus das Ganze...was sich bei uns
> (AUSDRÜCKLICH NICHT) auf Verbesserungen der
> Schadstoffnorm bezieht - da geht fast Alles!
> Ein FROHES FEST EUCH ALLEN !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
>
> LG Celly
Was für ein Dün...f,
der Deuvet im ADAC :-D, der Lacher des Jahres in 2011. Ich glaube so ein Beitrag mit solch einer Ansammlung an gepflegten Halbwissen ist nicht zu toppen, sogar noch besser als der Betrag zum Thema contra Hohlraumversiegelung ;-). Ich bin schwer begeistert.
Danke und frohes Fest
Oli
So nachdem ich gestern mal genauer nach dem Auto geschaut habe kamen wir zum entschluß das nur ein 5 Gang Getriebe eingebaut wird. Der Golf ist von dem Rost her in einem sehr gutem Zustand, es ist nur etwas(oberflächlich) Rost am linken hinteren Radlauf weil der mal an einem Zaun geschrammt hat, das wird von einem Lackierer beseitigt der auch gleich den Lack aufbereitet. Weder an den Endspitzen oder Radläufe noch unter der Frontscheibe ist Rost zufinden. Wir werden die Innenausstattung komplett (Vorderen Sitze und Rückbank) neu beziehen und aufpolstern lassen. Der Golf wurde aus erster Hand gekauft und stand von den letzten 29 Jahre 90 % in der Garage.
Falls jemand eine Hutablage und die seitlichen Auflagen da wo die Hutablage draufliegt (mir fällt die genaue Bezeichnung gerade net ein) in Blau und die kleinen Plastikradläufe für die hinteren Radläufe hat würde ich mich über ein Angebot freuen.
Passt der Teppich und eventuell die Sitze vom Cabrio?
Hallo,
Sitze vom Cabrio haben den Längsverstellhebel auf der "falschen" Seite, der müßte dann umgebaut werden. Beim Teppich wird das m.W. auch nicht gut passen, weil der etwas anders geformt ist.
Beim 5-Gang-Getriebe würde ich dir das "FF", ein 4+E-Getriebe, empfehlen. Da dieses ab 1982 auf Wunsch zum JB-Motor bestellbar war, gibt es da normalerweise keine eintragungstechnischen Probleme.
Gruß Sebastian