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Hallo, bin neu hier und brauche ein paar tipps

(@scholle71)
Mitleser
Forumsbeitritt: Vor 14 Jahren
Beiträge: 15
Themenstarter  

Hallo erst mal, ich habe einer Bekannten meine Hilfe für ihren Golf 1 angeboten.
Sie möchte ihn gerne als Oldtimer zulassen, jetzt meine Frage was darf ich alles verändern?
Ich würde ihr gerne die GTI Bremse verbauen, ein 5Gang Getriebe (1,6l GTI Getriebe)eventuell den 1,6l 85PS Motor zur Zeit ist der 1,5l 70 PS verbaut, desweiteren noch Orginale 14" Alufelgen vom Cabrio, nur weiß ich leider nicht ob das alles für die H Zulassung relevant ist.
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben



   
Zitat
 jan
(@jan)
Legende
Forumsbeitritt: Vor 16 Jahren
Beiträge: 501
 

Moin Plattfisch 🙂
Die Suchfunktion (wichtig: Einstellung "jeglichen Alters") wirkt Wunder.
Dieses Thema haben wir hier gefühlt schon 37 Mal behandelt.
Viele Grüße und viel Spaß beim Schrauben,
Jan



   
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(@scholle71)
Mitleser
Forumsbeitritt: Vor 14 Jahren
Beiträge: 15
Themenstarter  

Natürlich kenne ich das wenn immer wieder die gleiche Fragen gestellt werden.
Als Teenager habe ich einfach solche umbauten gemacht weil hat ja eh keiner nachgeprüft aber ich habe noch nie was mit einer H-Zulassung zutun gehabt
Natürlich, habe ich die Sufu benutzt aber leider nichts gefunden was meine Fragen betreffen



   
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(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 4327
 

Hallo,

nach der aktuellen Gesetzeslage dürften alle von dir beabsichtigten Umbauten H-Zulassungsfähig sein, da sie innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung des Golf hätten verbaut werden können.

Zur eigenen Sicherheit solltest du die ganze Geschichte aber mit dem TÜV-Prüfer deines Vertrauens absprechen, der das dann auch eintragen und die H-Zulassung absegnen soll.

Gruß Sebastian



   
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(@scholle71)
Mitleser
Forumsbeitritt: Vor 14 Jahren
Beiträge: 15
Themenstarter  

Danke,
ich war heute beim Tüv aber der ist sich auch nicht soganz sicher wegen dem 5 gang getriebe und dem motor.
War damals der 1,5l motor mit 5 gang bestellbar? wenn ja dann würde das gehen aber das GTI getriebe würde nicht gehen da es anderst übersetzt ist eventuell das 4+ E getriebe aber nur wenn es auch ab werk verbaut wurde. So war die Aussage vom Tüv-prüfer.

Das kann ja heiter werden bis ich die H-Zulassung habe



   
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(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 4327
 

Dein TÜV-Prüfer ist eine Flachpfeife...

Der soll sich mal die Bestimmungen durchlesen. Das 4+E-Getriebe war sowieso ab 1982 immer bestellbar und somit auch nachrüstbar.
Auch das GTI-Getriebe hätte in den ersten 10 Jahren eingebaut werden können und allein das zählt - alles, was in den ersten 10 Jahren hätte verbaut werden können, ist H-fähig.

Anforderungskatalog: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060692575828569/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

Am 1.11. gab es eine kleine Änderung in den Voraussetzungen für die Erteilung des H-Kennzeichens, vielleicht hat dein Prüfer das verpennt.

http://www.oldtimer-markt.de/_code/file/assets:04/59/17/04591775.pdf:application/pdf:2011+04+19++VkBl++2011+S++257+-+Oldtimerrichtlinie-1.pdf

Gruß Sebastian



   
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(@scholle71)
Mitleser
Forumsbeitritt: Vor 14 Jahren
Beiträge: 15
Themenstarter  

Das hab ich mir auch gedacht. Wenn ich ein GTI Getriebe einbaue habe ich immer noch das Problem das man mir das nicht zulässt weil die übersetzung nicht für den 70 pser geignet wäre.

Soviel ich weiß ist im alten KFZ Brief doch immer ein 5 Gang Getriebe eingetragen also sollte das eigendlich kein Problem sein.



   
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 rudi
(@rudi)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 2105
 

Hallo,
In den Papieren steht nur drin das sich mit dem 5.Gang Getriebe unter Ziffer 31 der DB-Wert ändern, der wird dann geringer.

Im Prinzip merkt das mit dem Getriebe eh kein Prüfer.

Die "GTI" Bremse sollte eigentlich beim 70PSler schon drin sein.
Es müssten eigentlich die VW II Sättel schon drin sein, beim GTI sind da nur Innenbelüftete Scheiben montiert, mit den passenden Belägen (sind Dünner da die Scheibe dicker ist).



   
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(@scholle71)
Mitleser
Forumsbeitritt: Vor 14 Jahren
Beiträge: 15
Themenstarter  

Das mit der Scheibe und Belägen weiß ich, hatte ich damals auch schon gemacht. Aber bei meinem Glück wird der Tüver sich die Motor und Getriebe kennbuchstaben abschreiben und nachsehen ob das alles zusammen passt.
Ich hätte halt gerne den 1,6l er GTI Motor mit dem 85ps Vergaser und das kurze 1,6er GTI Getriebe verbaut. Mal sehen diese Woche bekomme ich von einem Arbeitskollegen gesagt was er noch alles an Motoren/Getriebe in seiner Scheune hat und je nachdem wird dann eingebaut.



   
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(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 4327
 

Dann würde ich ja auch die Einspritzanlage mit verbauen. Dann hast du die klassische GTI-Motorisierung, gegen die kein TÜV-Prüfer etwas sagen kann. Zumal der 2B2-Vergaser, den du dann brauchst, sehr empfindlich ist und die Anbauteile wie Luftfilterkasten dafür nicht mehr zu bekommen sind.

Druck dir die von mir verlinkten Bestimmungen doch aus und nimm sie mit zum Prüfer, dann weiß der, was er zu tun und zu lassen hat. 😀
Notfalls soll es ja auch noch kompetente Prüfer geben.

Gruß Sebastian



   
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(@heliosblauer)
Profi
Forumsbeitritt: Vor 16 Jahren
Beiträge: 474
 

Guten Abend,

hier gibt es auch offizielle Aussagen, was geht beim Golf 1:

http://vwbus2.dyndns.org/bulli/michaelk/vw_bus_d/aenderungen/frame.html

Hat das eigentlich jemand kpl. als PDF oder Datei?

Wäre daran interessiert - bitte Kontakt per Email 🙂

Danke & Gruß
Markus



   
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(@scholle71)
Mitleser
Forumsbeitritt: Vor 14 Jahren
Beiträge: 15
Themenstarter  

Interessant wäre noch der 1,8l 90 PS Vergaser Motor aus den ersten Golf 2, dann müsste das auch mit den kleinen Bremsen gehen



   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo (Sebastian),

bei deinen Äußerungen muß ich echt zugeben: da seh ich rot und werd zum Tier. Es ist einfach nur Müll wenn du schreibst "alles was in den ersten 10 Jahren möglich war geht". Ein kurzes GTI Getriebe war nie an Vergasermotoren lieferbar (zumindest im Golf)-> ergo: Abgasprüfung oder der Nachweis dass es ab Werk doch verbaut wurde. Diesen Nachweis hat nicht der Tüvprüfer zu bringen, sondern derjenige der es eingebaut haben will, frag Christian wenn du mir nicht glaubst. Damalige Briefeinträge sind in der Hinsicht übrigens völlig wertlos.
Den Tüvprüfer daher als "Flachpfeife" zu bezeichnen nur weil er nicht DEIN Golf Wissen hat (5 Gang Getriebe übrigens ab 1979) ist einfach ... . Wahrscheinlich schlägt er dich dafür bei Opel, BMW und Sternen um Längen.

Vielleicht einfach mal den Tüvprüfer nicht als "Gegner" sehen, sondern als Menschen der seine Arbeit macht, und in diesem Fall anscheinend nicht oberflächlich, auch wenn es nicht im Sinne des Kunden ist.

Grüße, Jörn



   
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(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 4327
 

Hallo Jörn,

die von mir verlinkten Texte hast du aber gelesen? Genau das (nämlich Kenntnis von der aktuellen Rechtslage) erwarte ich auch von einem TÜV-Prüfer.

Hier nochmal das Wesentliche:

"[b]Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gemäß §23 StVZO[/b]

Absatz 3:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind [u]oder hätten erfolgen können[/u], sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig."

Es ist also kein Müll, wenn ich den Text der Richtlinie zitiere.

Zu deinem Getriebe-Einwand: Ein 16V-Motor war auch nie im Golf 1 verbaut, müßte demnach also eine Abgasprüfung erfordern. Dennoch wird sowas problemlos eingetragen und ist auch H-fähig (da der Umbau innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ möglich gewesen wäre). Gleiches wird für ein Getriebe gelten, das in diesem Fahrzeugtyp (Golf 1) erhältlich war.

So, nun sieh mal wieder grün und werde zum Menschen. 😉

Gruß Sebastian



   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo Sebastian,

nein. großer Punkt!

Erstens kann ich nirgends bei den Posts vom "Plattfisch" erkennen dass sein Tüv Prüfer die aktuelle Rechtslage nicht weiß. Wobei die die du meinst ja noch nicht mal aktuell ist. Und ob ich die gelesen habe ist so interessant wie die Sache mit dem Reissack in China.

Zweitens steht vor der "H" Abnahme in diesem Fall erstmal die technische Abnahme, und die sollte ebenfalls gesetzeskonform erfolgen. Witzig finde ich erstmal deine Aussage dass ein 16V "problemlos" eingetragen wird. Wäre mir neu wenn du da persönliche Erfahrungen hast. Allerdings war der 16V im Scirocco drin, gleiche Bodengruppe. Wenn man da die Toleranzen in Stirnfläche und CW Wert zum Golf großzügig auslegt ist der leichter eintragbar als ein Motor (85 PS) und ein Getriebe (GTI kurz) was in dieser Kombination im Golf 1 nicht drin war.

Wenn der Tüv Prüfer da Bedenken hat ist das sein Recht und hat nichts mit der H-Abnahme zu tun. Und die Richtlinie zum H ist in dem Fall völlig uninteressant, die kommt später. Und auch wenn das "damals" hundertfach gemacht wurde heißt das nicht das es technisch möglich war. Die Abgaswerte des EZ-Jahres sind einzuhalten, allerdings hat das damals kaum einen interessiert. Deswegen ist dein Zitat einfach "Müll". Oder wie früher in der Schule: Thema verfehlt. Und die Titulierung ist einfach Scheiße. Damit es hier noch mal steht was die drei Punkte bedeuten.

Grüße, Jörn



   
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