H-Zulasssung mit Tu...
 
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H-Zulasssung mit Tuning

(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hi Leute,

folgende Frage an euch:

Habe einen Golf 1 Cabrio Bj.87.
Ich weiss es ist noch ein paar Jahre bis ich die H-Zulassung beantragen kann. Ich Plane aber schon mal gerne im voraus. Habe vor in den 87er folgende Tuningteile zu verbauen. Da ich gehört habe das es dieses Historische Tuning gibt kam ich ins Grübeln. Habe vor folgende Teile zu verbauen:

Von außen:

3 teilige BBS RS in 7x15 und 8x15
Koni Gewindefahrwerk Stufe 2
Und ein dezentes gerades Röhrchen hinten raus

Motor:

doppelter Weber Vergaser

Innen:

Spucknapf Lenkrad

Es handelt sich hierbei um einen Golf 1 cabrio Bj. 87 1,6L 75PS 4 Gang Schaltung.

Kann man diese Teile verbauen um trotzdem noch die H-Zulassung zu bekommen???

Freue mich schon auf die Antworten.

Gruss David


   
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(@stefan)
Profi
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 526
 

Hi David.
Nein, geht nicht.
Das ginge nur, wenn die "Features" 30 Jahre lang eingebaut sind. Also, wenn du die heute einbaust, dann in 30 Jahren.
Ausnahme gibts nur bei original Golf I-Teilen. Also die Felgen, die damals von VW erhältlich waren z.B.
Gruß Stefan


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo David,
H-Kennzeichen ist nur möglich, wenn das Auto weitestgehend original und erhaltenswert ist.
Alle Teile, die nicht original sind, müssen mindestens 20Jahre eingetragen sein.
Der Rest ist Ermessensache des TÜV-Prüfers.

So gesehen, ist Dein Auto nicht H-Zulassungsfähig in 7 Jahren.

Jetzt kommts:
Ein Kumpel von mir hat auf seinem 77er Scirocco1 auch eine Tieferlegung und ATS-Cup (in unterschiedlichen Größen) drauf. Er hat H-Kennzeichen letztes Jahr bekommen. Mit dieser Kombination. Das verstehe ich dann auch nicht.

Daher kann ich Dir die Endlösung leider nicht auf dem Teller präsentieren.
Kannst es ja einbauen. Zur Not bauste es in 7Jahren wieder um.

Ciao Claas


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo Steafn,
voll Deiner Meinung!
Aber es sind 20Jahre, nicht 30 für nachgerüstete Teile.


   
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(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 4302
 

Hallo Claas,

1977 gab es Tieferlegungskits und auch die ATS-Felgen (bei Rennen auch in verschiedenen Größen), warum sollte das dann nicht H-Kennzeichenfähig sein?

Gruß Sebastian


   
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(@stefan)
Profi
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 526
 

Sorry!
Man kann sich ja mal 10 Jahre irren. 😀

Aber das Lenkrad kann er behalten, das ist ja sogar älter als das Cabrio. Und von VW.

Sebastian:
Weil es die von ihm gewünschten Felgen und seinen Tieferlegungssatz früher noch nicht gab.

ATS Cup gabs schon, deshalb geht das.


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

@Sebastian

1977 hat wohl noch niemand verschiedene Felgenbreiten bzw. verschiedene Einpresstiefen bei einem Auto eingetragen.
Und was wesentlich ist, er hat die zugegebenermaßen schon klassischen Teile (Cupfelgen gibt es ja schon ewig) neu eintragen lassen. Das verstehe ich halt nicht!

Müssen die nachgerüsteten Sachen jetzt 20Jahre im Schein/Brief stehen oder reicht es, wenn es die vor 20Jahren bereits gab. Originale Teile mal ausgenommen, da kann es eh keiner kontrollieren.

Ciao Claas


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Ok.

werd mich da noch mal genau informieren ich hab deswegen gefragt da ein Tuner in unserer Umgebung einen Lada umgebaut hat was nach meines Erachtens schon sehr Extrem ist, und er hat die H-Zulassung bekommen. Deswegen wollte ich mal eure meinung zu dem Themea wissen er sagte mir nämlich das alles was ab 87 für das Auto an Tunig 10 Jahre lang Angeboten wurde dürfte man verbauen das heisst also in dem Fall bis Bj.97 habt ihr so etwas schon mal gehört ???


   
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(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 4302
 

Hallo,

es liegt in solchen Fällen auch immer viel im Ermessen des Prüfers. Generell gilt, daß Tuning-Teile entweder schon spätestens 10 Jahre nach der Erstzulassung verbaut gewesen sein müssen oder aber schon zur Zeit der Erstzulassung als legales Zubehör auf dem Markt gewesen sein müssen.
Bei Felgen und Reifen gilt: "Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren".

Gruß Sebastian


   
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(@thtuningde)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 16 Jahren
Beiträge: 136
 

Sebastian hat vollkommen Recht, das ist zum großen Teil immer auch Ansichtssache des Prüfers. Ich stehe auch kurz vor der Anreise zu meinen Dekra-Menschen. Er soll mir auch H-Zulassung verpassen obwohl ich die Weber Doppelvergaser und einen 1,3l Motor anstelle des 1,1l Motors verbaut habe. Bei unserem Dekra-Prüfer bin ich recht zuversichtlich, der hat schon des öfteren gut was ermöglicht für uns.
Eigentlich bin ich derzeit sogar am überlegen ob ich meinem Einser nicht sogar 07er Nummern verpasse denn ich kann mir durchaus vorstellen noch demnächst ein weiters altes Fahrzeug anzuschaffen z.B. mein Wunsch nach einer AWO "Touren". Dann bräuchte ich nicht beide separat zulassen und es würde Kosten ersparen denke ich. Sicherlich hat das H-Kennzeichen schon einen klassischeren Status wobei vom Alter her müssen ja nun beide die 30 Jahre erfüllen...


   
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