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H-Kennzeichen tieferlegen?

(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Vorab erstmal Lob an dieses super Forum und die netten, hilfsbereiten Leute hier! Ist ne Supersache!

Also: Ich hab mich ja jetzt hier schon viel informiert und einiges zusammengetragen. Themen wie Spurscheiben und Golf 1 Cup, etc. Hintergrund ist, dass ich nachgedacht habe meinen 76er mit H-Kennzeichen etwas zu "optimieren" (hauptsächlich optisch).

Zu meinen zeitgenössischen Maßnahmen gehörte als erstes die 5,5 Stahlfelgen eines GTI an meinen L zu montieren. Auch ohne Verbreiterungen war das kein Thema.

Jetzt wollte ich eigentlich mit 35mm HR-Federn (Danke Knopf für die Informationen!) weitermachen oder auch ein Gewindefahrwerk einsetzen. Wie es ja beim GTI (ca. 25mm) und den Cup Fahrzeugen auch anno 76 schon normal war. Spurscheiben an der HA waren auch gedacht, aber das sehe ich auch als problematisch an.

Jetzt macht mir der TÜV einen Strich durch die Rechnung und sagt, dass wären bauliche Änderungen und dann wäre da nix mehr mit H-Kennzeichen. Ich hab vorsichtshalber mal angefragt und noch nichts umgebaut.

Ich dachte "zeitgenössische" Änderungen wären okay. Was sagt Ihr dazu? liegt der TÜV richtig? Ist das ein Zeichen? Soll ich das mit dem "tieferlegen" doch sein lassen?

Gruss Heiko



   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo Heiko,
dein TÜV-ler hat Recht! Er kann ( auch mit Mitteilung ans Finanzamt, Steuersatz u.s.w.) dir die H-Zulassung entziehen, da du zwar zeitgenössische Umbauten vorhast, sie aber nicht etwa 1980 z.B., sondern HEUTE ein/angebaut werden.
Wenn du dem TÜV-ler beweisen kannst, das dein Wagen schon vor einer halben Ewigkeit die 7 Zoll ATS und die Sparco-Sitze oder was anderes solches drin/dran hattest, wird es mit einer NEUERTEILUNG einer H-Nummer vielleicht etwas. Dann machen die aber m.W. Fotos von dem Wagen. Somit scheidet diese Möglichkeit also vermutlich für dich aus.
Du kannst klar die 5einhalber draufmachen und ein Fahrwerk einbauen, aber strenggenommen ist ein Fahrwerk und auch die Spurscheiben eintragungspflichtig, ebenso die breiten Felgen. Auch wenn die nach heutiger Prüferauffassung ohne Radlaufverbreiterungen so gehen würden.
Wenn du im (original-)Brief die Option mit den 5 1/2ern und den Verbreiterungen ab E.Z. drin hast, sieht es natürlich anders aus.
Gruß, Stefan.



   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Oh,

vielen Dank für die Info. Ich dachte An- und Umbauten, die so schon früher gemacht wurden kann ich nachträglich auch machen (evt. mit original Tuning-Teilen)..... solange sie zeitgenössisch sind. Dann hab ich ja mit meinen 5,5ern eigentlich schon Glück gehabt, dass die durchgegangen sind.

Naja, sieht ja auch so super aus, keine Frage.

Danke nochmal!

Gruss Heiko



   
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(@vw-classic)
Großer Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 18 Jahren
Beiträge: 386
 

Hallo!
Zuerst einmal passt kein Gewindefahrwerk ohne geringe Veränderung unter einen Golf 1 vor Baujahr 1979. Das einzigste Gewindefahrwerk was Du nehmen kannst, ist das von H&R. Das kannst Du geringfügig verändern (im Schraubstock!) da die Aufnahmen für die Befestigungsschrauben zu breit sind, hab ich selbst gemacht und auch drunter.
Was das H-Kennzeichen betrifft, müßtest Du ein Fahrwerk finden, was es damals schon gab. Der jetztige Eintrag hat mit dem H-Kennzeichen nichts zu tun. Eine Veränderung ist immer möglich.
Übrigens: Mein Fahrwerk mußte ich nicht eintragen lassen: Im Fahrzeugbrief steht!
---Fahrzeug mit tiefergelegtem Fahrwerk---. Hier kann ich jedes zulässige Fahrwerk ohne Eintrag fahren!!! Da der Eintrag schon vor 30 Jahren gemacht wurde, würde auch eine Erteilung des H-Kennzeichens kein Problem machen.
Gruß
Peter



   
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