peter bist du dir da sicher? das steht bei mir auch drin! das wird ja immer interessanter..
Als ich meinen 78er GTI der ersten Serie 1982 mit dem seltenen Anbautuningpaket gekauft hatte, war ein Bilsteinfahrwerk verbaut, das nicht eingetragen war.
Das habe ich dann bis ca. 1994 gefahren, Danach sind die hinteren Federn des Fahrwerks kaputt gegangen. Ich hätte sogar bei Bilstein das Fahrwerk noch bekommen können, habe mich aber dann für ein Gewindefahrwerk entschieden. H&R hat das einzigste Gewindefahrwerk, das man auf einen Golf 1 unter Baujahr 1979 abändern kann. Im Gutachten des Fahrwerks ist nicht mein Golf 1 vermerkt.
Ich habe dann in einer Werkstatt, die mit Oldtimern zu tun haben, dieses Fahrwerk ca. 1994 einbauen lassen. Das Fahrwerk mußte leicht verändert werden, wegen der schmäleren Aufhängung der Golf 1 Reihe vor Baujahr 1979.
Danach war ich mindenstens 12 mal beim Tüv. Die haben den Eintrag gelesen und gut war es. Ein Prüfer hatte mal diesen Eintrag kritisiert und gesagt:" Dann kann man ja alles drunter fahren, was man will." Ist aber auch schon länger her.
Trotzdem mein Tipp: Drunter machen und so zur Hauptuntersuchung fahren und nicht auf irgendetwas hinweisen, das könnte sonst einige Prüfer provozieren.
Gruß
Peter
Moin,
wenn der TÜV das so hinnimmt, o.k.
Ich würde mich darauf aber nicht generell verlassen, denn mit diesem Eintrag ist meines Wissens ausschließlich das originale GTI-Fahrwerk gemeint, das ursprünglich bei den GTIs ab Werk verbaut war. Auf Fahrwerke anderer Anbieter bezieht sich das definitiv nicht.
Bei meinem GTI EZ 11/80 mußte das Koni-Fahrwerk, das ich 1985 einbauen ließ, auch extra eingetragen werden. Da war nichts mit genereller Freigabe...
Gruß Sebastian
@Sebastian
wenn man den Tüv auf irgendetwas hinweist, könnte ich mir vorstellen, das es Schwierigkeiten gibt.
Ich halte es immer so, einbauen und ganz normal zur HU.
Meine nicht abnehmbare Anhängerkupplung wurde so auch als abnehmbar eingetragen, weil ich dem Prüfer gesagt habe, das ich den Haken sowieso wieder abschraube, wenn ich die Kupplung nicht brauche.
So habe ich auch mein vorderes Kennzeichen zugelassen bekommen, das sonst eigentlich nur für Motorräder oder bauart bedingte Fahrzeuge zugelassen wird. Und viele Teile mehr an meinem Fahrzeug sind seit mehr als 20 Jahren nicht eingetragen. Selbst die verkürzten historischen BMW Leuchten, die es nicht mehr im Handel gibt.
Besonders bei meinem Katalysator hatte der Tüv Probleme gemacht. Ich habe ihn einbauen lassen, bin zu meinem Kumpel in die Werkstatt und habe von einem anderen Fahrzeug eine AU machen lassen.
Damit war der Tüv dann zufrieden und hat den G-Kat genehmigt.
Gruß
Peter
also ich hab gerade mit dem chef des tüv stützpunks bei uns telefoniert! er meint zu dieser eintragung im fahrzeug scheins bezieht sich lediglich auf den tieferlegungs kit den es mal von vw gegeben haben soll!war bei opel und ford damals genauso meinte er! fahrwerke müssen eingetragen werden und zeitgenösisch sein, wie zb koni, h&r, eibach usw.. dann spricht nichts gegen eine tieferlegung!
grüße matze
Hey könntst du mir di Gutachten auch mal schicken?
@Matze
das ist doch super, dann kannst Du Dir ja ein Tieferlegungsfahrwerk mit H-Zulassung montieren.
Aber Du siehst, wenn man vorher fragt, kostet es Geld oder in meinem Fall würde ich nur ein H&R Fahrwerk mit teurer Einzelabahme und Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen, weil mein Fahrzeug zu alt ist.
Es ist überall so, ob im Bauamt, Tüv usw.. Fragt man, bekommt man oft eine Absage oder es wird teuer.
Ein Beispiel:
Ich wollte mir vor Jahren eine Grube bauen, damit ich unter meinem Fahrzeug arbeiten kann. Da habe ich mal das Bauamt unter falschem Namen angerufen und gefragt.
Antwort:" Ich erlaube Ihnen das nicht, dazu habe ich den Ermessungsspiel".
Nun habe ich meine Grube schon seit 6 Jahren und kann super unter meinem Fahrzeug arbeiten. Nicht fragen, einfach machen.
Gruß
Peter
Hallo,
wenn "unser" Peter hier schreibt, mische ich mich in der Regel nicht ein. Das führt meistens zu langen Diskussionen.
Aber jetzt muss ich mich äußern:
Peter, du fährst ohne allgemeine Betriebserlaubnis rum. Das kann fatale Folgen haben, wenn etwas passiert. Wenn dir das egal ist und es auch keinem TÜV aufgefallen ist, ist das dein Ding. Wenn du hier aber Tipps gib wie man ohne allgemeine Betriebserlaubnis fahren kann, kotzt mich das an.
Fahrwerke müssen IMMER eingetragen werden!!
Gruß
Frank
@Frank
wo liegt Dein Problem? Ich fahre die ganzen Jahre mit meinem gepflegten und verkehrssicheren Wagen normal zum Tüv. Muß ich den Tüv bitten, ein Fahrwerk einzutragen?
Wenn Dich das ankotzt, dann kotz Dich woanders aus und pflege Dein Fahrzeug genauso gut wie ich, damit es auch verkehrssicher ist.
"Ohne erkennbare Mängel" steht bei mir immer auf meinem Prüfbericht.
Gruß
Peter
Guten Morgen.
Es ging bei Frank nicht um gepflegt oder ungepflegt, sondern um legal oder illegal.
Und Fahrwerke ohne Eintragung sind nun mal in Deutschland nicht legal. Wer ohne Eintragung fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz und (glaube ich) 3 Punkte in Flensburg.
Insofern bitte keine Tips zur Umgehung von gültigen Gesetzen in diesem Forum, vielen Dank.
Grüße und ein sonniges Wochenende,
Jan
PS: @ Peter: wenn Deine ungenehmigte Garagengrube mal einstürzt oder auch nur jemand hineintappt und sich verletzt, möchte ich nicht in Deiner Haut stecken...
PPS: Thema geschlossen.