Hallo!
Bislang sind alle Experten, Zeitschriften, Ratgeber usw. über die Zulassung von Oldtimern mit
H-Kennzeichen davon ausgegangen, dass man "H" nicht mit Saisonkennzeichen kombinieren kann.
Das war gar nicht der Fall. Daher gibt es jetzt eine Klarstellung durch eine Änderung der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Und wer die originale Drucksache braucht, weil seine Zulassungsstelle manchmal wenig
kooperativ ist:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/770-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Interessant ist, dass die Gesetzgeber sogar davon ausgehen, dass dies häufig genutzt wird. Und
es dadurch zu Steuermindereinnahmen kommt. Und trotzdem diese Klarstellung........
Viel Erfolg beim Ummelden
- und bedenken, dass dann nur noch 6 Zeichen für das eigentliche Kennzeichen bleiben.
Schwierig für Landkreise mit 3 Buchstaben.
Schöne Grüße
JoachimQ
Ich halte das für einen verfrühten Aprilscherz!
Das gezeigte Kennzeichenschild ist jedenfalls eine Bildmontage!
Und wenn doch, ist dieses PDF vom Bundesrat keine gute Nachricht: Wenn es stimmt, dass HU-Termine demnächst an das KBA gemeldet werden, geht es all denen an den Kragen, die ein angemeldetes Auto mit abgelaufenem TÜV in der Garage stehen haben!