Hallo zusammen,
hatte bereits einmal gepostet, daß mein 1983er GTI einen 2H Motor eines Golf Cabrio bekommen hat. Zusätzlich bekam er das Kaltlaufregelventil, welches eine Einstufung in D3 Norm zulässt.
Heute war ich auf der Zulassungsstelle. Das Fräulein erkannte jedoch das Gutachten nicht an, da sie die im Gutachten aufgeführte ABE nicht in meinem Fahrzeugbrief fand. Der erste Brief war vollgeschrieben und auf dem Ersatzbrief wurde vergessen, die ABE des Pkw zu übernehmen.
Selbst wenn sie dort gestanden hätte, so wäre sie nicht mit der ABE für das Golf 1 Cabrio identisch.
Jetzt meine Frage :
Kennt einer von euch einen Umbau einer Golf Limousine mit dem 2h Motor des Golf Cabrio, bei dem der TüV bzw. die Zulassungstelle die Umrüstung mit Kaltlaufregelventil anerkannt hat ? Bräuchte nur eine Fahrzeugbriefkopie bzw. Fahrzeugschein....
Gruss, Andreas
Hallo Andreas,
ich gege mal davon aus, das der 2H-Motor eingetragen ist.
Da die ABE-Nummer nicht stimmt, bzw. wie bei dir, fehlt, muß du auch das KLR vom TÜV eintragen lassen. Der TÜV bestätigt dir dann die Euro-Einstufung.
Sprech mal mit deinem TÜV.
Gruß
Frank
Ich hoffe der TüV macht das. Versuche morgen mein Glück beim Prüfer.
Hallo,
für ABEs die Kaltlaufregler betreffen, wäre www.twin-tec.de bestimmt eine gute Adresse. Mein Einser Cabrio, U-Kat, Mot. RE, EZ 11/87 hat auch einen KLR. Komischerweise ist im Brief auch keine ABE-Nr. eingetragen, war aber kein Problem bei der Umschreibung auf die neuen Papiere. Der Wagen hat trotzdem die Einstufung schadstoffarm/E2 nachgerüstet bekommen.
U-Kat mit Kaltlaufregler und Euro 1 bei jährlicher AU, eine ganz seltene Kombination, aber offensichtlich möglich.
Gruß, Stefan.
Twin tec hat direkt geblockt und gesagt, dass ursprüngliche Abgasgutachten beziehe sich nunmal auf ein Golf 1 Cabrio, nicht für die Limousine. Eine Einzelabnahme wäre erforderlich... !
Mein TüV Prüfer jedoch ist bereit es einzutragen.. *freu