Servus,
ich brauche dringend eure Hilfe!!!
Es handelt sich um einen echten GTI Rabbit der aber noch keine Deutsche Zulassung hat!!
Erstzulassung laut scheckheft ist der 05,07,1983 ausgeliefert wurde er aus Zürich und kam dann nach Ansbach(Militärstützpunkt)
Hat aber nie ne Deutsche Zulassung bekommen!!!!
Bevor ich den GTi gekauft habe,war der Vorbesitzer(1.hand) beim Zoll und mußte ein Veräußerungsgenehmigung ausfüllen!!!
Jetzt habe ich beim Zoll angerufen und die sagten mir,das sie damit nix anfangen können!!
ich würde ihn ja gerne behalten,aber meine bessere hälfte mach zicken,also muß er weg!!!
Meine Frage ist:Was brauche ich alles um das Fahrzeug zuverkaufen ohne das der neue besitzer schwierigkeiten bekommt???
Gruß sven
wenn das auto gut ist und der preis stimmt
nehme ich ihn ohne irgendwas, hihi!
aber zur frage, hm, schweiz ist ja nicht in der eu, das heißt
man muss ja die einfuhr- und umsatzsteuer zahlen. oder?
ist ja wie wenn ich ein auto aus amerika importiere und das
hab ich letztes jahr erst gemacht.
da musste ich mit den ausländischen papieren und dem kauf-
vertrag, wegen dem preis, zum zoll und musste dort kräftig
löhnen!
und dann hab ich die deutschen zollpapiere gehabt und damit
auch die deutschen fahrzeugpapiere und den tüv bekommen.
aber was genau "veräusserungsgenehmigung" heißt weis ich
auch nicht wenn ich ehrlich bin.
gruß marcus
ps: wo bist du denn her sven?
Wende Dich doch an das Straßenverkehrsamt, die sollten wohl wissen, was sie von Dir haben wollen, wenn Du das Auto zulassen willst. Und wo Du doch ohnehin schon mit dem Zoll gesprochen hast, frag die Burschen doch auch direkt, was nun Sache ist. Diese Behörden sollten auch in der Lage sein, Dir die Kosten zu beziffern. Dann hast Du Informationen aus erster Hand, und bist nicht auf Vermutungen oder Spekulatien angewiesen. Viel Glück, Mario
hi sven,
zur zulassung würde ich mich einfach blöd stellen: wenn das auto in Deutschland ist, wird es wohl schon verzollt sein. also ab zum tüv, ne 21er untersuchung machen, damit und ner kopie der bauartgenehmigung für den rabbit zum straßenverkehrsamt und fertig ist die zulassung.
und genaueres über dieses prozedere bei autos, die keine ursprüngliche deutsche abe haben, würd ich vorab mit den strassenverkehrsamtfuzzies abklären, wie mario schon ganz richtig sagt. dabei würd ich drauf achten, dass die auskunft wenigstens von einem gruppenleiter kommt! bei sowas gibts schnell mal ne falsche auskunft und hinterher ist doch wieder alles anders...
gruß arno