Servus, Golf1 Freunde.
Ich benötige Auskunft bzw. Hilfe, bei folgenden Thema...
Golf1 mit 80er Jahre Tuning Umbauten, aber KEIN BRIEF!
Ich bin dran an einem Golf 1 GTI/ 79er mit Tuning-Umbauten von damals aus den 80zigern, mit diesen verbauten Teilen ist es möglich die H-Zulassung zu bekommen!
(KONI, SCHRICK, SUPERSPRINT,RECARO, SCHROTH, etc.)
Leider ist der dazugehörige Brief/ Schein NICHT mehr vorhanden....
das Fahrzeug braucht ein Vollgutachten, somit muss ich auch wieder die Tuning Umbauten eintragen lassen, diese sind dann aber nicht länger als 10. Jahre eingetragen.
Bekomm ich dann H-Zulassung?
Freu mich auf Antwort 😉
Viele grüße Thomas.
Hallo Thomas,
das wird sehr schwierig mit den Tuning Teilen und H-Zulassung.
Anders sieht es aus wenn Du Unterlagen(Gutachten,ABE usw.) hast die der 10 Jahresregel entsprechen. Das heißt 10 Jahre nach Erstzulassung muß es diese Teile gegeben haben.
Viele Grüße Daniel
Hallo Thomas,
dein erstes Problem dürfte sein, überhaupt wieder einen Brief für das Fahrzeug zu bekommen. Die meisten Zulassungsstellen wollen dafür eine eidesstattliche Erklärung des letzten [b]eingetragenen[/b] Halters über den Verlust der Papiere haben, ansonsten gibt es keine Zulassung mehr!
Falls das zu lösen ist, kannst du dir zeitgenössische Gutachten/ABE zu den vorhandenen Tuningteilen besorgen, mit deren Hilfe diese Teile eingetragen werden können. Dann (wenn die Gutachten in die 10-Jahres-Frist fallen) kann es auch ein H-Kennzeichen geben.
Viel Erfolg.
Gruß Sebastian
Kann man nicht beim KBA eine Auskunft zu dem Fahrzeug einholen (hieß das nicht Unbedenklichkeitsbescheinigung?)? Die dürften doch hierzu auskunftsfähig sein. Dann hast Du erst mal Gewißheit, ob das Teil ggf. geklaut wurde oder im Zuge der Abwrackprämie eigentlich verschwunden sein müßte. Beides würde einer Neuausstellung eines Kfz-Briefes und der gewünschten Wiederzulassung nicht dienlich sein.
Die Tunerarbeiten aus den 80ern sind das geringere Problem auf dem Weg zum "H".
Moin,
wenn die Teile eingetragen sind, ist das doch auch bei dn Zulassungsbehörden gespeichert!
Falls das in den 80ern schon möglich war.....
Gruß
Clas
Hallo,
ich kann mich Sebastian nur anschließen: Die ABE's für die Anbauteile sind aktuell absolute Nebensächlichkeit. Das wichtigste ist der Fahrzeugbrief!
Und den wieder zu bekommen, dürfte die größte Hürde sein. Ob ein Fahrzeug ohne gültigen Fahrzeugbrief wieder zugelassen wird oder nicht, darüber entscheidet nicht irgendeine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA, sondern einzig und allein die Zulassungsstelle, an der das geschehen soll. Und da gibt es regionale Unterschiede. Ich brauchte eine Eides stattliche Erklärung über den Verbleib der Papiere und einer genauen Schilderung der Eigentumsverhältnisse vom rechtmäßigen Besitzer (= vom Verkäufer, ich selbst kann das ja gar nicht) das Ganze noratiell beglaubigt und als versiegeltes Dokument. Da kommen dann noch mal Kosten für den Notar hinzu... Anschließend (nach erfolgter Wiederzulassung) gab es eine 6 wöchige Briefaufbietung, sprich das Fahrzeug wird als "wieder aufgetaucht" gemeldet. In der Zeit können sich rechtmäßige Eigentümer ihren "entgangenen Besitz" aneignen.
Hier hilft nur eines: Anfrage bei der Zulassungsstelle, wie in DEINEM Fall zu verfahren ist. Bis das geklärt ist, hieße das für mich: sofortiger Baustopp.
Tschüss Frank
Hallo Thomas,
bei uns war das ähnlich wie Frank und Sebastian schreiben:
Die Zulassungsstelle bietet den Fahrzeugbrief auf. Das heißt, sollte jemand im Besitz des Briefes sein, wird er aufgefordert sich bei der Zulassungsstelle innerhalb einer Frist zu melden und den Brief abzugeben! Die Frist betrug bei mir 14 Tage.
Bedingung für die Aufbietung war ein Eigentumsnachweis des Fahrzeuges, wobei hier der Kaufvertrag ausreichte.
Nach Ablauf der Frist ist die Ausstellung eines neuen Briefes möglich. Dies erfolgt dann aber nur mit einer gültigen HU. Idealerweise hast Du Dir noch Unterlagen zum Fahrzeug besorgt, wie eine Briefkopie eines vergleichbaren Wagens / Unterlagen vom Hersteller o.ä. Das hilft den Behörden beim Erstellen eines neuen Briefes.
Im Übrigen konnte unsere Zulassungsstelle nicht nur in den eigenen Systemen, sondern auch elektronisch und sofort beim KBA einsehen, ob Einträge und/oder Informationen vorliegen.
Sollte jemand Eigentumsansprüche an Deinem PKW erheben, kann er dies nur zivilrechtlich tun. Das Aufbieten des Fahrzeugbriefes hat damit nichts zu tun.
Angemerkt sei, dass das Verkehrsblatt (darin stehen die Aufbietungen) auch Banken und Versicherungen (und auch sonstige windige Profis) lesen. Sollte also jemand tatsächlich Deinen Brief besitzen, kann das Auto schnell zum Streitfall werden und womöglich weg sein.
Von daher wie Frank schon sagt: Erst nach der Aufbietungsfrist mit dem Arbeiten und Investieren beginnen, vorher ist das Risiko des Verlustes wesentlich höher.
Also am Besten bei der Zulassungsstelle vorsprechen...und vorher mal hier nachlesen wie es vorgeschrieben ist:
http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZFZR/Fachartikel/Aufbietung_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4
MfG
Matthias