Gruß
Ich habe einen Golf1 mit eingetragener LKW Zulassung (POST) der ist schon seit 10 Jahren abgemeldet, wenn ich den wieder anmelde bekommt er die LKW Zulassung dann wieder oder verfällt die dadurch.
HI,
kommt darauf an - ist von Bundesland, bzw. Landkreis und deren Zulassungsstellen abhängig. Als Privatperson bekommst Du im Normalfall keine LKW-Zulassung mehr, es sei denn Du betreibst ein Gewerbe.
Die LKW-Zulassung steht im Brief , da kann keiner was dran ändern , die Frage ist ob das örtliche Finanzamt mitspielt ! Hier in NRW verlagen sie meist das die hinteren Seitenscheiben entfernt werden , in dem man z.B. ein Blech einschweisst , dann musst du beim Finanzamt vorführen ! Das man als Privatman keine LKW-Zulassung bekommt ist mir neu , ich fahre meinen Caddy bisher unangefochten ! Bei deinem Postgolf wird die LKW-Zulassung ja auch ab Werk eingetragen gewesen sein , also besser einfach mal beim Finanzamt nachfragen !
Gruß Uli
hallo kai,
sollten die beim finanzamt verlangen, dass du die scheiben zuschweisst würd ich mich wehren. schliesslich ist er dann nicht mehr original und kann deshalb später kein h-kennzeichen kriegen. und die hinteren plätze waren doch eh nie vorhanden. besteht daher keine gefahr, dass du sie "wieder" einbaust.
gruß
patrick
Stellt euch das mal nicht so einfach vor. Dem Finanzamt ist das sowas von egal, ob ein altes Auto ein H-Kennzeichen bekommt, oder nicht, da ziehen Argumente wie Originalzustand nicht. Ein ursprünglich als PKW ausgelegtes Modell jetzt als LKW zugelassen zu bekommen, ist sehr schwierig. Ich habe mich mal konkret nach den Auflagen für ein Mercedes T-Modell, Baureihe W 123 mit 3 Liter Turbo-Diesel erkundigt. Hintere Seitenscheiben raus und zuschweißen. Hintere Rückbank raus, Befestigungspunkte abflexen, Gurthalterungen entfernen. Eventuell hinter den Vordersitzen eine Trennwand installieren, um einen abgetrennten Laderaum vorweisen zu können. Dann dem Finanzamt vorführen, und Daumen drücken, daß es anerkannt wird, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Wenn man ganz viel Glück hat, steckt man zu guter Letzt in der Situation, ein verbasteltes Auto zu haben, das aufgrund der Briefeintragung von der Versicherung als LKW anerkannt wird, und dann eine erfreulich hohe Versicherungsprämie kostet, das Finanzamt das Auto aber dennoch als PKW einstuft, und man für seine Krücke weiterhin die hohe KFZ-Steuer bezahlen darf. Spätestens bei dieser Vorstellung ist es mir dann zu bunt geworden und ich habe den Benz stehengelassen, wo er stand. Als Privatmann einen LKW zugelassen zu ekommen, ist in der Tat kein Problem, mein Caddy läuft auch als LKW und hat bereits vier private Vorbesitzer gehabt. Aber noch einmal: die Eintragung im Brief stelle nicht automatisch sicher, daß das Fahrzeug steuerlich als LKW anerkannt wird! So schnell zerplatzt der Traum vom billigen Fahren. Mario
Mein reden ! Bliebe jedoch zu berücksichtigen das Postgölfe ab Werk als LKW eingetragen sind ! Also einfach mal am Finanzamt anfragen !
Gruß Uli
Die LKW Eintragung bzw Zulassung verliert er nicht. Kann nur sein dass das Finanzamt anstatt der günstigen Besteuerung nach Gewicht das Teil nach Hubraum besteuert. Bleibt aber immer noch ein LKW. Ein Anruf bei den für sich zuständigen Finanzami ist ratsam . TÜV oder Zulassungstellen können dazu nichts sagen. Ich wollte das auch mal machen mit nem 2er Golf.
Wäre dann nach Hubraum besteuert worden also hab ichs gelassen.
Holger
gruß
ich danke euch für die infos, wenn der Postgolf erstmal TÜV bekommen hat werde ich mal sehn was ich bezahlen darf.
Ich werde euch dann mitteilen was rausgekommen ist.
mfg. Kai
Ich wollte das selbe letzlich erst machen,LkW Zulassung gibt es noch,aber die vollen Steuern (wie bei anderen diesel PKW)bezahlst du trotzdem,es sei du hast ein Gewerbe dann sparst du,das ist aber alles nicht neu,an den Caddy und die anderen Hundefänger wollen sie auch noch rann mit der Steuer.
@ kutscher-uli:
Natürlich ist ein PoGo ab Werk als LKW eingetragen, daran rüttelt auch niemand. Auf der anderen Seite interessiert es aber auch niemanden.
Als Privatmann bekommt man auch noch eine LKW-Zulassung, wenn es ein PKW mit Ladefläche ist. Im Klartext: Der Golf 1 (z.B. Postgolf) wird bei den Finanzämtern nicht mehr als LKW anerkannt, da es eine geschlossene Limousine/Kompaktwagen ist - scheissegal was im Brief steht. Beim Caddy ist das was völlig anderes - das ist ein Zweisitzer mit Ladefläche und somit offiziell ein LKW. Diese Autos werden ihre LKW-Zulassung auch behalten, weil sie "rein optisch" ein LKW sind. Genau in dem Wortlaut habe ich es mir vom Finanzamt und Strassenverkehrsamt erklären lassen.
Ebenso ist es nicht mehr möglich, einen normalen Golf als LKW eintragen zu lassen, indem die Rückbank + Gurte und die Fenster verschweißt, bzw. geschlossen werden. Ein Postgolf bleibt ein LKW, wird aber als solcher nicht mehr anerkannt, da er optisch als Limousine eingestuft wird(zumindest bei uns).
Nebenbei: Geländewagenauflastungen (z.B. beim Nissan Patrol) sind auch nicht mehr möglich, um das betreffende Fzg. als LKW zuzulassen, bzw. günstigere Steuerklassen zu erlangen. Beim T3/T4-Bus geht das z.Zt. noch.
Das Auflasten hat nichts mit der Zulassung bzw. Versteuerung als LKW zu tun, sondern nutzt lediglich eine steuerrechtliche Sonderregelung aus, nach der Fahrzeuge über 2,8t nicht nach Hubraum, sondern nach Gewicht besteuert werden. Das wird aber fallen bzw. ist gefallen. Es besteht Hoffnung, dass die Regelung für Wohnmobile erhalten bleibt.
Grüße, Dirk
Was ist dann mit einem T3 Kastenwagen , unverglast , der ist ja von der Form auch geschlossen , so wie der Bus !? Der steht bei mir im Moment auf dem Einkaufszettel !
Gruß Uli
Wird nach Hubraum besteuert, egal, wie schwer. Es sei denn, Wohnmobile bleiben von der Regelung ausgenommen und Du machst eines draus...
Ob die Besteuerung nach Hubraum heftig ins Geld geht, hängt von der Schadstoffklasse des Motors ab. Es gibt Benziner, die können auf Euro2 gebracht werden, für den (Turbo-)Diesel gibt es bei Oberland auch was. Nachrüstung kostet aber auch ein paar Euro...
Das Thema Steuer kommt hier täglich auf den Tisch: http://www.forumvwbus.de
Grüße, Dirk
Hallo,
für die 1,6 Liter-Diesel gibts für Golf 1 und Jetta 1 einen Oxy-Kat mit Euro2, egal ob Turbo oder Sauger - kostet so um die 350,- Euro ohne Einbau. Nur so am Rande als Info.
Gruß Sebastian
Hallo,
ein T3 ohne Fenster müßte eigentlich ein LKW bleiben, das ist ja auch von der Form her kein PKW (und aufgrund ab Werk nicht vorhandener Gurtaufnahmepunkte auch nicht umzubauen). Nach meinen Informationen ist nur die 2,8 to Grenze gefallen, bisher als LKW zugelassene (und auch Versteuerte!!) Fahrzeuge dürften nicht betroffen sein.
Die Aussage der Rennleitung (T3/T4 geht noch) ist nach meinem Kenntnisstand laut Aussage Finanzamt Bad Segeberg schlicht falsch, die machen keinen Unterschied zwischen Bus und Geländewagen, nur Wohnmobile sind z.Zt. noch in der Schwebe, "das entscheiden höhere Herren" (O-Ton FA. Bad Segeberg), bis dahin weiterhin Besteuerung nach Gewicht (nur Fahrzeuge über 2,8 to).
Gruß, Jörn