Bei Ebay wurde ein extrem getunter Golf 1 (117 KW) mit H-Kennzeichen angeboten.
Wer jetzt noch bedenken hat, sein Fahrzeug nicht mit H-Zulassung zu bekommen, es geht doch:D
http://cgi.ebay.de/Golf1-45er-Doppelweber-HTN-Supersprint-H-Kennzeichen-/150630377187?pt=Automobile&hash=item23124526e3
Gruß
Peter
Wobei mich jetzt mal wirklich interessieren würde, welcher Prüfer dem das Fahrwerk und diese Felgen bei der H-Abnahme eingetragen hat...
Diese beiden Sachen sind eigentlich (noch) nicht H-konform.
Gruß Sebastian
Sind diese Felgen überhaupt irgendwie eintragungsfähig??? Mir wird schlecht...
Grüße,
Jan
Am Design der Felgen ist meiner Meinung nach nix falsches dran, die Marke "HTN" die sind ziemlich exclusiv, das ist kein billiger (speziell vom design her) A.T.U. oder D&W Kitsch.
Nur die Breite, und speziell die Breite der Reifen find ich hier übertrieben, das könnte weniger breit sein, und stehen zuviel nach aussen, wegen die Distanzscheiben.
Das Auto an sich find ich auch nicht verkehrt, was imho schlimm ist ist die nur mal wieder wie so oft die entfernte Spritzwand, wieso können so vielen das nicht sein lassen? das Ding einfach drin lassen...
Die HTN - Felgen sind durchaus als zeitgenössisch zu betrachten , die Größe der Gummierung dürfte vielleicht etwas fraglich sein.
Auch das Gewindefahrwerk sowie dessen Hersteller ist aus meiner Sicht etwas zu 'neuzeitlich' .
Hier hat der zuständige AAS offensichtlich die Toleranzen der Vorgaben etwas sehr kulant ausgelegt.
Nun gut , die entfernte Spritzwand soll ja einer besseren Luftzufuhr für die Vergaser dienlich sein.
Grüße
Stimmt, die HTN Felgen sind meines wissens eine Hochwertige neuauflage von BBS Typ "Rennsport" (so heissen die übrigens auch jetzt von HTN) aus den 70ern.
Moin,
das H kann einem übrigens auch wieder aberkannt werden.
Es handelt sich dann um einen erheblichen Mangel (Rad/Reifenkombintion in Verbindung mit der Tieferlegung)
Spätestens beim nächsten Prüfer ist dann Schluss mit H. Selbst wen alles soweit Eingetragen ist.
Gruß
Clas
Hallo Clas,
ist nicht ganz richtig. Der Tüv kann kein H aberkennen, das steht nun mal auf dem Kennzeichen drauf und in den Papieren drin. Er kann nur den erheblichen Mangel attestieren und die Plakette verweigern.
Grüße, Jörn
Hallo!
Kein Prüfer wird dem anderen Prüfer ins Handwerk fuschen, wenn das Fahrzeug keine Gefährdung darstellt.
Es gilt der Bestandschutz. Ich finde das auch gut so, da dem Bürger ja auch Rechtssicherheit gewährt werden muß, auch wenn es vielleicht bei dem Golf 1 ein wenig großzügig ausgelegt wurde.
Einzigster Wehrmutstropfen ist hier, das es nicht einheitlich ist, sondern von Prüfer zu Prüfer verschieden.
Ich habe in meinen Papieren auch sonderbare Eintragungen aus den 70er Jahren drin stehen, wie zum Beispiel:
"Fahrzeug mit tiefergesetztem Fahrwerk."
So kann ich mir jedes zugelassene Fahrwerk unter meinen GTI machen, ohne es eintragen zu lassen, was ich auch gemacht habe. Es gibt noch mehr kuriose Eintragungen aus den 70er Jahren bei mir im Fahrzeugbrief/Schein, die ein wenig "Narrenfreiheit" zulassen.
Gruß
Peter
Hallo Peter,
ist dein "Fahrzeug mit tiefergesetztem Fahrwerk" nachgetragen oder ab Werk drin?
Weil der Satz steht eigentlich in jedem Golf 1 Brief drin, allerdings mit Höhenangabe und bezieht sich auf das werksmäßige GTI Fahrwerk. Falls ein Gutachter das so eingetragen hat hast du wohl tatsächlich einen Persilschein. Ich würde aber behaupten dass du die eingetragene Fahrzeughöhe nicht verändern darfst was dann die Anzahl der verwendbaren Fahrwerke wieder einschränkt.
Grüße, Jörn
Hallo Jörn!
Ich habe meinen fast 1977er GTI 1982 als Notverkauf an einer Tankstelle gekauft. Der Vorgänger hat den GTI damals in viperngrünmetallic direkt von Wolfsburg mit roter WOB Überführungsnummer geholt und dann zugelassen.
Danach hat er das Fahrzeug mit historischem Anbautuning 1979 versehen.
So habe ich ihn übernommen und er sieht heute immer noch so aus, auch mit dem alten Erstkennzeichen.
Es steht keine Fahrzeughöhe drin, daher habe ich mir vor vielen Jahren ein Gewindefahrwerk extra für dieses Fahrzeug anfertigen lassen, da es keines für Golf 1 vor 1979 gibt. Das alte Fahrwerk war kaputt.
Der Tüv hat auf Grund der Eintragung nichts beanstandet. Das Gewindefahrwerk ist nicht offiziell eingetragen. Das betrifft auch die Abgasanlage, die Sonderregelung des "reingestellten" Überrollbügels vom Vorgänger aus 1979 und viele andere Sachen mehr.
So ist das Fahrzeug jetzt ein fahrendes Tuningmuseum.
Gruß
Peter
>>Es steht keine Fahrzeughöhe drin<<
Hallo Peter,
das glaube ich erst wenn ich es sehe. In jedem KFZ-Brief steht Länge / Breite / Höhe drin. Schon oben in den vorgesehenen Feldern, nicht unter Bemerkungen.
Grüße, Jörn
Hallo Jörn!
Ich habe noch einmal nachgeschaut, da steht was von Länge/Breite/Höhe. Dennoch blickt da kein Prüfer durch. Daher habe ich auch das Gewindefahrwerk nicht eingetragen, und das seit vielen Jahren. Der Fahrzeugschein besteht aus zwei vollgeschriebenen Blättern.
Letztens wurde ich seit langem wieder einmal bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle von der Rennleitung rangewunken. Den habe ich die vollgeschriebenen Blätter gezeigt. Die haben nur das Fahrzeug bewundert, allerdings nix kontrolliert. Man sieht ja eigentlich auch an meinem GTI, das es diesen Tuning schon lange nicht mehr gibt.
Gruß
Peter
Hallo Jörn,
so meinte ich es auch. Irrtümlich anders geschrieben.
Gruß
Clas
Hallo,
der Golf hat ein Problem: die Rad-/Reifenkombination ist nicht auseichend abgedeckt.
So kann er keinen TÜV bekommen, ich denke zur HU wird er das Ändern.
Die Felgen sind zeitgenössisch, und die Spritzwand zu entfernen hat einen einfachen Grund:
damit die Weber Doppelvergaser ausreichend Luft bekommen, auch das war früher durchaus
üblich.
Insgesamt ein Tuning Oldie insgesamt gut gemacht, nur die Räder stehen zu weit raus,
das gibt Ärger mit der Polente.
Aber alles Geschmachssache.
Gute Fahrt ihr alten Tuning Gölfe!