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ganzabnahme?

(@classic)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 18 Jahren
Beiträge: 1037
Themenstarter  

hallo!

ist das jetzt sicher, dass die ganzabnahme bei fahrzeugen bis
zu 7 jahre stillegung entfallen ist?

gruss


   
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(@gti80)
Vollprofi
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 425
 

Hallo,

ja, Du hast Recht. Nach der neuen Regelung (1.03.2007) muß ein Fahrzeug erst eine Vollabnahme bekommen, wenn es länger als 7 Jahre abgemeldet ist.
Genauso wird seit diesem Zeitpunkt ein KFZ-Kennzeichen innerhalb kürzester Zeit wieder frei.
Das hatte bisher, je nach Bundesland, bis zu 3 Monate dauern können.

Das kannst Du hier nachlesen:

www.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zulassung/zulassungsfragen/default.asp?TL=2

GOLFige Grüße,
Mario


   
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 rudi
(@rudi)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 18 Jahren
Beiträge: 2105
 

Hallo Classic,
Angeblich soll es erst gelten wenn der Wagen nach dem 01.03.07 7Jahre stand/Abgemeldet war.


   
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(@classic)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 18 Jahren
Beiträge: 1037
Themenstarter  

heißt es jetzt wenn ich mir ein auto zulege, welches seit ende 2002 abgemeldet
ist...brauche ich trotzdem eine vollabnahme?
also solls sein, dass ich wenn ich ihn am 1.3. 07 abgemeldet hab
ihn 2014 noch normal zur HU bringen kann???

laut dem ADAC link richtet sich das nach den fahrzeugdaten....also ja nach
dem noch vorhandenem fahrzeugbrief..

also es geht um ein winterauto für mich....das ding steht aber seit 2002.


   
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 rudi
(@rudi)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 18 Jahren
Beiträge: 2105
 

Ich meine du musst dann ne Ganzabnahme machen, ist aber nicht schlimmer als ne HU. Sie kostet etwas mehr und der Prüfer begutachtet den Wagen ein bisschen genauer. Danach stehlt er ein Datenblatt aus, und du kannst das Auto zulassen. Ich habe 3 Ganzabnahmen hinter mir ist nicht schlimmes.


   
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(@mane35i)
Profi
Forumsbeitritt: Vor 18 Jahren
Beiträge: 392
 

Vollabnahme erst wenn das Auto länger als 7 Jahre stillgelegt ist. Das Abmeldedatum ist dafür nicht relevant.

Gruß Markus


   
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(@gti80)
Vollprofi
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 425
 

mane35i schrieb:
-------------------------------------------------------
> Vollabnahme erst wenn das Auto länger als 7 Jahre
> stillgelegt ist. Das Abmeldedatum ist dafür nicht
> relevant.
>
> Gruß Markus

Hallo Markus,

sorry, ich muß Dir widersprechen.
Die 7-Jahresfrist gilt erst ab dem Abmeldedatum 2007.

Grüße,
Mario


   
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(@mane35i)
Profi
Forumsbeitritt: Vor 18 Jahren
Beiträge: 392
 

Diese Aussage habe ich von der Dekra, die sollten es eigendlich wissen.

Gruß Markus


   
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(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Ich muß manne recht geben. Die Voll abnahme ist erst erst von nöten, wenn das Fzg. länger als 7 Jahre abgemeldet ist. Bis 7 Jahre reicht eine ganz normale HU. Aber keine angst, die Vollabnahme ist nichtmehr so schlimm wie bis her. So die Aussage meines GTÜ-Prüfers.

Gruß Sig


   
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(@gti80)
Vollprofi
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 425
 

Sig schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ich muß manne recht geben. Die Voll abnahme ist
> erst erst von nöten, wenn das Fzg. länger als 7
> Jahre abgemeldet ist. Bis 7 Jahre reicht eine ganz
> normale HU. Aber keine angst, die Vollabnahme ist
> nichtmehr so schlimm wie bis her. So die Aussage
> meines GTÜ-Prüfers.
>
> Gruß Sig

Hallo,

es geht hier um das Datum der vorrübergehenden Stillegung bzw. Abmeldung.
Wenn ein KFZ von dem 01.03.2007 abgemeldet wurde, wird nach dem alten Recht verfahren.
Ab dem 01.03.2007 geht es nach dem neuen Recht. Und das besagt die 7-Jahresgrenze bis zur Vollabnahme.
Übrigens, man kann alles bei "google" nachlesen.

http://www.kfz-zulassung-bga.de/fzv.pdf

Grüße,
Mario


   
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 rudi
(@rudi)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 18 Jahren
Beiträge: 2105
 

Bei der letzten Ganzabnahme hat der Prüfer Pycho nachgespielt, er so lange am Heckblch rumgestochert bis ein Loch da war, ansonsten hat er kleinkram bemängelt, zu den 4 verschiedenend Reifen, die Völlig veraltet waren, meinte er "das ist nicht schlimm"
Ich musste ihn dann noch drauf aufmerksam machen das die AHK eingetragen war, die wohlte er mir bemängeln, getestet hat er sie aber nicht :S


   
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(@joern)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 21 Jahren
Beiträge: 1548
 

Hallo,
Mario hat nach dem Papier recht. Das ist es aber auch schon. Die Zulassungsstellen und der Tüv verfahren auf jeden Fall hier nur nach dem neuen recht. Mir ist ein VW Bus von 74 bekannt der 79 abgemeldet wurde. Der wurde mit nur Tüv und Au wieder zugelassen. Ein mir bekannter Tüvprüfer macht seit dem 1.3.07 bei seit 2000 (für älter abgemeldete habe ich jetzt keine Info) zugelassenen Fahrzeugen keine Vollabnahmen mehr, bis jetzt war noch keiner wieder da und hat die Vollabnahme verlangt weil die ZS das haben wollte. Mein GTD war nach alten recht im Dez 07 fällig, ich war im Nov. da und habe nachgefragt. Das Auto wäre kein Problem,nur mein Kennzeichen hätte ich reservieren müssen über die 1,5 Jahre hinaus.

Grüße, Jörn


   
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