>>Und ich verstehe nicht, weshalb Bescheinigungen einer anerkannten Prüfinstanz erst dann Gültigkeit erlangen sollen, nachdem sie von der Zulassungsbehörde gegenbestätigt worden sind. Das war ja zuletzt in den 50ern so, als es noch keine TüV-Plaketten gab<<
Hallo,
das ist nicht richtig. Änderungen die die ABE erlöschen lassen müssen von der Zulassungsbehörde genehmigt werden. Der Tüv bestätigt nur das dieser Genehmigung keine technischen Bedenken entgegen stehen.
Grüße, Jörn
Wie wollen die denn etwas genehmigen, wovon sie gar keine Ahnung haben und dabei das Auto nicht einmal zu Gesicht bekommen!!
Was wäre, wenn die Zulassungsstelle sagt, Nö, genehmigen wir nicht...
Und ich habe mir die ganze Arbeit umsonst gemacht! Wer ersetzt mir den Schaden?
Nein, das ist wieder einmal die typisch deutsche Paragraphenreiterei! Mit gesundem Menschenverstand betrachtet ist es doch absoluter Schwachsinn, einem anerkannten Prüfer die Erteilung einer Plakette zu verbieten, der die korrekte Funktion der Kat-Anlage soeben selbst bestätigt hat und dabei das Objekt noch direkt vor sich auf dem Prüfstand hat. Im Gegensatz zu dem Fräulein vom Amt, das nur ihren PC bedienen kann und dem ich im Prinzip vorlegen kann, was ich will.
Aber ich verstehe, so beknackt sind eben die Vorschriften und es wird schwer werden, einen Prüfer zu finden, der sich auf etwas anderes einläßt.
Doch den vergleichbaren Fall hatte ich erst kürzlich, als ich mit abgelaufenem TÜV zur H-Abnahme vorfuhr. Der Prüfer weigerte sich nach bestandener Eingangsprüfung nach §23, die bekanntlich auch eine volle HU enthält, mir auf mein altes Nummernschild die neue TÜV-Plakette zu kleben. Dabei hatte er soeben den Zustand "ohne Mängel" bestätigt. Begründung, in diesem Fall dürfe das nur die Zulassungsstelle, eine Plakettenausgabe bei H-Abnahmen sähe sein Arbeitskatalog nicht vor.
Wie auch immer, ich werde die Anlage vom Kat-Center einbauen und alles weitere drauf ankommen lassen. Vielleicht läßt sich die Lambda-Regelung auch ggffs. problemslos abschalten.
Wie das bei der Abgasmessung bei den Ölwolken ausgeht, wird man ja sehen. Dabei würde mich schon interessieren, was künftig aus der AU in Verbindung mit der HU wird. Doch über ihre Vorschriften wissen die Prüforganisationen offenbar besser bescheid, als solche fundamentalen künftigen Veränderungen, die jeden betreffen.
Doch egal, es gilt ja nur die 3 Jahre bis zum Oldtimer zu überbrücken, dann fliegt der Kat sowieso wieder raus.
Tschüß
schlepphebel
Hallo,
wenn du meinen letzten Satz mal richtig liest kapierst du vielleicht warum die das Auto nicht sehen brauchen. Und H Abnahme heißt ja wohl das die Plakette auf ein Blech mit hintem einem H geklebt wird. Das hat man in der Regel nicht dran wenn gerade vorher erst der H fähige Zustand bestätigt wurde. Und die Fahrt zur Zulassungsstelle steht ja eh an.
Jörn
Hallo zusammen,
nachdem ich nun den Nachrüstsatz bestellen wollte, ist mir jetzt von zwei unabhängigen Seiten abgeraten worden, einen G-Kat in einen solch verschlissenen Motor einzubauen.
Angeblich würden die Ölwolken den Kat nach einiger Zeit so stark zusetzen, dass die Maschine nicht mehr richtig läuft bzw. irgendwann gar nicht mehr anspringt. Zudem sei fraglich, ob er bei der Abnahme überhaupt die geforderten Werte erreiche, da, angeblich doch die ölwolken das Messergebnis negativ beeinflussen können.
Was ist davon zu halten?