Hi,
Ich wollte von euch mal wissen, was ich so an Felgen und Reifen auf meinem Golf 1 '82 GL fahren darf.
Im alten Brief stehen 155R13 und 175/70R13 drin. An Felgen dürfen 4,5Jx13, 5Jx13 und 5,5Jx13 (nur mit Karosserieverbreiterung) drauf. Von ET steht nix dazu drin.
Gti Pirelli-Felgen ham ja z.b. 6Jx14. Passt das mit eintragen? Auch nur mit Verbreiterung? Welche Reifengröße? Was darf überhaupt sonst noch alles drauf?
Hallo,
die 5Jx13 haben ET 45.
Die "GTI Stahlfelgen" haben 5.5Jx13 ET 38. Diese (und auch die Pirelli Felgen 6Jx14 ET38) dürfen lt. Papieren nur mit montierten Radlaufverbreiterungen gefahren werden, gebördelt muss aber NICHT werden.
Was sonst, und unter welchen Auflagen, noch drauf passt, kann Dir ein amtlich anerkannter Sachverständiger sicher genau sagen.
Aber Werk waren die "Pirellis" oder "Avus" (beide in 6Jx14 ET 38) die "größten Felgen inklusive der breitesten Reifen" - zumindest ist mit nichts anderes bekannt, außer, dass diese nicht in Verbindung mit Schneeketten genutzt werden durften.
Tschüss Frank
Hallo,
zusätzlich zu den von Frank aufgeführten "originalen" Rad-Reifen-Kombinationen waren und sind natürlich auch viele weitere Größen möglich. Welche das sein können, kann dir der Sachverständige sagen - aber alles, was noch nicht in den Papieren steht, muß dann (wenn es eintragungsfähig ist) natürlich auch in den Papieren vermerkt werden.
Gruß Sebastian
Hallo,
da es ja hier bei uns um "Original" geht, also nicht Extrem-Zubehör-Möglichkeiten hilft ein Anruf
unter 0800-VOLKSWAGEN = 0800-86 55 79 24 36
Dort kann man sich den "Ratgeber - Änderungen an VW-Fahrzeugen" entweder für
Fahrzeuge vor August 1983 oder ab August 1983 (Cabrio) zusenden lassen.
Dieser Unterlage kann man entnehmen, welche Räder/Reifen-Kombinationen von VW freigegeben
werden. Zusätzlich sind die VW-Felgen mit den zugehörigen ET-Nummern aufgeführt.
Vielleicht kann das ja mal im UGK veröffentlicht werden, oder hier auf der Seite. Ich werde mich
mal um die Freigabe kümmern. VW schießt ja im Moment scharf, wenn es um das
Urheberrecht geht. 😉
Aber im Text des Ratgebers steht "... er kann darüberhinaus auch direkt an interessierte Kunden
abgegeben werden." Und interessiert sind wir ja alle.
Schönen Gruß
JoachimQ
Hallo!
Und nun kommt der Wahnsinn der neuen "Zulassungsbescheinigung Teil 1+2", dort wird nur noch eine Größe eingetragen, und dies ist meist die Standardgröße ab Werk. Größen mit gleichem Abrollumfang die irgendwann mal freigegeben wurden dürfen damit genutzt werden laut den Technischen Überwachungsorganisationen. Allerdings habe ich bei meinem GTD auch darauf bestanden, daß die 175/70R13 statt der 155R13 in die Papiere kamen beim Straßenverkehrsamt.
Von VW gab es mal eine "Räderkatalog" oder so ähnlich, habe davon leider nur die Kopie einer Bus (T3) Seite, darin standen alle vom Werk freigegebenen Räderkombinationen für das jeweilige Fahrzeugmodell drin. Sowas oder entsprechendes Gutachten vom Räder oder Reifenhersteller ist bei den aktuellen Papieren zweckmäßig mit zu führen für jegliche Kontrolle 🙁
Sepp
PS: Oh, der Joachim war aber schnell...
Gude,
Ich finde ich den Kram natürlich nicht, egal, den Teil, aus dem Katalog, "Ratgeber Änderungen an VW/Audi Fahrzeugen" "Golf bis Juli 1983", kann man sich per Email von VW schicken lassen, dazu das Dialogcenter anschreiben.
Internetadresse: http://www.volkswagen.de/de/dialog_center.html ]VW Dialogcenter
Emailadresse: dialogcenter@volkswagen.de müsste die Emailadresse sein.
Die helfen normal immer klasse weiter. 🙂