Hallo
Ich wollte mal genau wissen in wie weit man eigentlich sein Fahrzeug verändern darf wenn man es auf 07 er Nummern fährt?
Gesetzestexte wären auch gut.
mfg
Guido
Hallo Guido,
die Frage läßt sich nicht so einfach beantworten.
Es gibt zwei Parteien die mitspielen müssen.
Die Zulassungsstelle und deine Versicherung.
Bei den Zulassungstellen wird das unterschiedlich gehandhabt. Darum mußt du dich bei deiner erkundigen.
Die Versicherung möchte in der Regel über jede Veränderung informiert werden. Auch da solltest du dich vorher schlau machen.
Mit dem TÜV hast du erstmal nichts zu tun, weil dein Auto ja keine echte Zulassung hat und du selber für den Zustand des Autos zuständig bist.
Du wirst also nicht drum rum kommen die selber bei deinen zuständigen Stellen zu erkundigen.
Gruß
Frank
Du mußt m.w. bei einem Fahrzeug welches Du neu auf die 07er Nummer nehmen willst die normale Prüfung für ein H-Kennzeichen machen und das Kfz muss halt 30ig sein. Also ein 1.8T Motor im Einser ist nicht mehr möglich, ein 16V Umbau oder Weber dürfte noch zu realisieren sein...
weitere Infos und den Anforderungskatalog fürs H-Kennzeichen findest Du natürlich beim TÜV:
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/alle_infos_services_nach_fahrzeug/oldtimer
Hallo!
Das Problem in Deutschland ist, jeder Landkreis sieht die Gesetzestexte anders auszulegen, da die Bundesgesetze eine Menge Interpretationsraum lassen. Somit kann ein Wagen der im Landkreis XYZ problemlos auf 07er Nummer Fährt in Landkreis ABC erst garnicht zugelassen werden.
Auch die Bedingungen für 07 und H unterscheiden sich Regional sehr stark!
Manche Zulassungsstellen fordern für 07er Nummer einen jährlichen TÜV-Bericht (für jedes Fahrzeug), bei anderen ist man wie oben angesprochen selber für die Sicherheit und den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.
Sepp