Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe ein Golf 1, 4 Türer Bj. nach 08/79 geschenkt bekommen, allerdings ohne Fzg. Brief/Schein das Fahrzeug war in einer Schule als Lehrobjekt im Einsatz, dort ist der Brief abhanden gekommen,
meine Frage ist nun welches genaue Bj. hat der Golf und kann ich hierzu, bzw. wo kann ich nachträglich Papiere für die Zulassung beantragen?
Die Fahrg.Nr. lautet: WVWZZ17 Z DW159358, Typ: 173 022
Besten Dank im Voraus für eine Rückmeldung
VG
Micha
Mit dem D ist der Modelljahr 1983, also Herbst 1982 bis Herbst 1983.
Ist der Aufkleber in Kofferraum noch da? Da stehen ggf. ein paar mehr Details drauf wie der genaue Termin, Motor, Getriebe, Farbe, Mehrausstattung.
So ganz ohne Papiere ist der Prozess meine ich wie folgt:
Bei der Polizei eine Anfrage stellen ob der Wagen als gestohlen gemeldet ist.
Frischen TÜV bzw. nach der Zeit eine Vollabnahme machen lassen.
Bei der Zulassungsstelle bekommst Du dann mit den zwei Unterlagen eine neue Zulassung.
Bei history@volkswagen.de bekommst Du auch noch weitere Info zum Wagen, evtl. aber erst nach der Zulassung wegen dem Eigentumsnachweis.
Hallo,
bevor hier ein Handgriff passiert, geht kein Weg an der für Dich zuständigen Zulassungsstelle vorbei, das kann vorerst auch telefonisch sein, in dem man den Sachverhalt schildert.
Wie in einem solchen Fall der genaue Ablaufplan ist, dafür gibt es keine "allgemeine Pauschale". Das muss ZWINGEND IM VORFELD der Zulassungsstelle geklärt werden, die legt den Weg / Umfang fest, und das ist regional völlig unterschiedlich.
Über die Wiedererteilung von neuen Papieren entscheidet auch nicht "Prüfer XY" mit irgend einem Vollgutachten, sodern ausschließlich die Zulassungsstelle. Also spare vorerst jegliche Investition in das Auto, bevor das nicht geklärt ist.
Bei Schulungsfahrzeugen KANN es sogar passieren, dass man die überhaupt nicht mehr zugelassen bekommt, sprich das Fahrzeug "gesperrt" wurde.
Trotzdem wünsche ich viel Erfolg!
Ansonsten ist das ein Golf C mit 70 PS und 4+E Getriebe, irgendwann im September / Oktober 1982 aus dem Werk.
Tschüss Frank
Hallo,
vielen Dank, ich kontaktiere dann mal am besten bevor ich irgend etwas investiere die zuständige Zulassungsstelle.
VG
Micha
Frank Weiß schrieb:
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> Bei Schulungsfahrzeugen KANN es sogar passieren,
> dass man die überhaupt nicht mehr zugelassen
> bekommt, sprich das Fahrzeug "gesperrt" wurde.
> Trotzdem wünsche ich viel Erfolg!
>
> Ansonsten ist das ein Golf C mit 70 PS und 4+E
> Getriebe, irgendwann im September / Oktober 1982
> aus dem Werk.
>
> Tschüss Frank
Das stimmt so nicht. Wenn der Golf eine FIN hat und bereits ein Brief ausgestellt war, kann er auch zugelassen werden, wenn er bereits irgendwann mal zugelassen gewesen ist und sei es für nur einen Tag
Schwierig wird es, wenn der noch nie zugelassen war im Sinne der StVzo, also quasi ein Neuwagen ohne Ez. ist. Ich halte es aber eher für möglich, das der Golf eine alte Inzahlungsnahme eines Autohauses war, welches ihn dann der Schule zur Verfügung gestellt hat - samt Brief, wie der Themenersteller schreibt. In den 80er, bzw. 90ern war das durchaus üblich.
Es gibt allerdings Schulungsfahrzeuge, die nie zugelassen werden können. Hier handelt es sich dann aber meistens um ehemalige Versuchsfahrzeuge eine Herstellers, bzw. Vorserienfahrzeuge ohne FIN. Solche stehen z.B. in der Handwerkskammer Hildesheim. Oft sind diese Fahrzeuge auch Rechtslenker, warum auch immer.
Hallo,
ich habe nicht umsonst geschrieben: "KANN".
Und weil wir beim "KANN" sind, KÖNNTE es auch sein, dass das vielleicht ein Abwrack - Auto ist (glaube ich aber nicht). Diese Aktion gab es auch schon mal um das Jahr 2000 herum, nicht nur die 2009 / 2010. Und damals standen viele ohne Kat oder nur U - Kat Autos der 80er auf den Schrottplätzen.
So ein Auto KANN auch nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, auch, wenn es hier schon mal zugelassen war.
Ich gehe aber davon aus, dass man den oben beschriebenen Wagen prinzipiell wieder zugelassen bekommt - die Frage ist nur, mit welchen bürokratischen Hürden, wo jeder noch mal die Hand aufhällt.
Fahrzeuge für Schulungszwecke ohne mit oder mit heraus geschnittener FIN kenne ich auch. Aber die aktuellen Autos in den Schlungszentren der Hersteller (Audi / VW) haben eine gültige FIN.
Tschüss Frank
Frank, es laufen Fahrzeuge rum, die durch die Abwrackprämie und durch die von Dir angesprochene Aktion eigentlich nicht mehr rumlaufen dürften. Das KBA löscht die Daten nach einer gewissen Zeit komplett und somit ist es scheint es möglich zu sein, solch ein Fahrzeug wieder in den Verkehr zu bringen. Mehr schreib ich jetzt nicht dazu...
Wenn es ein Abrwackauto gewesen wäre, hätte es dazu bestimmt keinen Brief mehr gegeben.
Aber wie Du schon schreibst - prinzipiell ist alles möglich, auch in Deutschland. Ausschlaggeben ist das, was sich zwischen Daumen und Zeigefinger befindet.