Etwas abstruse G1C-...
 
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Etwas abstruse G1C-Geschichte. Welche Zulassung ist möglich?

(@klinger)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 11 Jahren
Beiträge: 154
Themenstarter  

Moin.
Ich kann ein G1C Cabrio kaufen, und zwar müsste das ein "Quartett" sein. Müsste. Weil: Das Auto wurde 1995 in die NL importiert und hat dort ganz offiziell die Fahrgestellnummer eines 79er Cabrio GLS bekommen. Damit er dort als Oldtimer angemeldet werden konnte. Warum und wieso das dort geht, weiß ich auch nicht. Ist jedenfalls eingetragen, die ale Fg-Nr. wurde entfernt, die neue im linken Dom eingemeißelt. Die alte Nr. ist weg.
Das Auto hat einen 2H-Motor aber: es ist kein Kat drunter. Damit ist eine normale Zulassung in D unmöglich. Eine H-Zulassung aufgrund der EZ ist fragwürdig, allerdings weiß ich nicht, wie der TÜV das in diesem speziellen Fall handhaben würde.
Welche Teile gehören zu einem G-Kat für das Auto? G-Kat, Hosenrohr, Hitzeblech, Lambdasonde, was noch?
Welche Zulassungsart wäre damit in D möglich?
Das Auto fährt schön, ist gepflegt, gefällt mir. 🙂



   
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(@jan-s)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 21 Jahren
Beiträge: 2148
 

Hallo,

den würde ich definitiv nicht kaufen,
wenn die Karosse eine andere Fin
bekommen hat.

Gruß, Jan S.



   
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(@klinger)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 11 Jahren
Beiträge: 154
Themenstarter  

Warum nicht?



   
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(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 21 Jahren
Beiträge: 4328
 

Hallo,

möglicherweise wird die Zulassungsstelle sich bei dieser Vorgeschichte weigern, das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen. Und dann kannst du das Auto schlachten, um wenigstens etwas Geld herauszubekommen.

Vielleicht kann sich eines unserer niederländischen Mitglieder einmal dazu äußern, ob sowas in den Niederlanden überhaupt legal ist. Das kann ich mir nämlich ehrlich gesagt nicht vorstellen.

Ich finde es recht abenteuerlich, was da alles aus den Niederlanden jetzt zu uns rüberschwappt. Ist ja fast schlimmer als aus Polen... 😉

Gruß Sebastian



   
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(@stefan-k)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 11 Jahren
Beiträge: 145
 

Also,
es ist hier in D durchaus möglich, das z.B. ein Wagen mit sehr schlechter, unrettbar verrosteter Karosserie die Karosserie eines anderen Fahrzeuges bekommt und die ursprüngliche Fahrgestellnummer beibehalten wird. In diesem Falle ist die FIN der Ersatzkarosse LESBAR durchzukreuzen. Dazu muß der Zulassungsstelle aber sowohl der Originalbrief des Ursprungsautos als auch der Brief des Spenderwagens vorgelegt werden können. (ein Bekannter hat das bei einem 54er Ovali-Käfer so machen müssen nach Unfall, um die alte Fin zu erhalten)
Sonst könnte man ja eine geklaute Karosse auf diesem Weg wieder "legalisieren", wenn man es so ausdrücken will.

Ehrlich gesagt: Lass die Finger weg von der Bastelkiste.

Es gibt noch genügend gute Cabrios zu anständigen Preisen, lieber ein paar Hunderter mehr ausgeben, als sich auf so eine unsichere Geschichte einzulassen, wo man hinterher nur Ärger in allen Richtungen hat.

Ich habe auch ein (72PS) Quartett von 1987, das von 05-10 zugelassen ist, das kostet mit der Saisonzulassung und Euro-1 (U-Kat mit KLR) weniger als mit H-Kennzeichen (ganzjährig, mit Oldietarif).
Und so lahm, wie immer behauptet wird, ist das auch nicht. Offen rasen, wer will das schon?!
Gruß, Stefan.



   
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(@stefan-k)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 11 Jahren
Beiträge: 145
 

Und bevor es einer merkt: ja, es ist ein 87er, wäre also erst in zwei Jahren mit H-Nummer dran. 🙂 .



   
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(@jan-s)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 21 Jahren
Beiträge: 2148
 

Hallo Klinger,

wer weiss, aus welchem Mix verschiedener Baujahre
sich das Auto zusammensetzt.
Bei der Beschaffung von Ersatzteilen könntest Du Probleme bekommen,
weil Du nicht weisst, was Du eigentlich kaufen müsstest.

Wenn nicht schon die Zulassung schiefgeht.

Wie Stefan schon sagt, es gibt genügend mit sauberer Historie.

Gruß Jan S.



   
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(@klinger)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 11 Jahren
Beiträge: 154
Themenstarter  

Es ist schon ein reinrassiger 91er, der außerdem in einem guten Zustand ist. Ich rufe Montag mal beim TÜV-Prüfer meines Vertrauens an und erzähle ihm davon. Mal gucken, was der davon hält. Da wir hier im Grenzgebiet leben, kann ich mir gut vorstellen. daß ihm so etwas nicht neu ist.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind aber doch nur die 26-40jährigen Diesel betroffen in NL. Die Benziner müssen 1/4, aber maximal 120,- der Kfz-Steuer zahlen. Insofern dürfte sich die neue Steuersituation in NL nur bei Diesel-Oldtimern auswirken.

Beim Käfer ist es so, daß die Karrosse nicht selbsttragend ist. Beim Golf ja schon. Bin echt gespannt, ob niederländische Forenmitglieder hierzu etwas sagen können.



   
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(@klinger)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 11 Jahren
Beiträge: 154
Themenstarter  

Steht denn die Fg.-Nr. noch woanders?



   
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 clas
(@clas)
Vollprofi
Forumsbeitritt: Vor 16 Jahren
Beiträge: 717
 

Hallo,

für eine H Zulassung ist doch das Erstzulassungsdatum entscheident. Wann war das denn?
Woher sollen übrigens unsere Behörden von dem FIN Wechsel wissen? Die interessiert doch nur der Brief/Schein.

Gruß
Clas



   
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(@stefanb)
Wenig aktiv
Forumsbeitritt: Vor 12 Jahren
Beiträge: 25
 

Klinger schrieb:
-------------------------------------------------------
> Steht denn die Fg.-Nr. noch woanders?

Schau mal in den Kofferraum, dort klebt hoffentlich noch der Datenträger. Ansonsten steht die Nummer noch auf dem Typschild im Motorraum.

Gruß
Stefan



   
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(@jan-s)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 21 Jahren
Beiträge: 2148
 

Hallo Clas,

>Woher sollen übrigens unsere Behörden von dem FIN Wechsel wissen?
>Die interessiert doch nur der Brief/Schein.
Da stehts doch sogar drin.
"Ist jedenfalls eingetragen,"
Und der "Fin-Wechsel" funktioniert in Deutschland doch anders,
die wird doch sichtbar durchgestrichen, und nicht entfernt.
Ob das so durchgeht?

Die Antwort des Tüv-Prüfers ist sicher interessant.

Gruß Jan S.



   
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(@stefan-k)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 11 Jahren
Beiträge: 145
 

...wird doch sichtbar durchgestrichen.....

eben, sag ich doch: LESBAR durchgekreuzt. So steht es auch in der STVZO/FZV. Damit man die Herkunft immer noch nachvollziehen kann.

Es ist allerdings die Frage, ob es sich bei dem Cab um eine ErsatzKAROSSE oder ErsatzFAHRGESTELLNUMMER handelt.
Wenn ich der zuständige Prüfer wäre, würde ich mir sehr genau überlegen, ob ich mich drauf einlasse, so ein Fahrzeug als Oldtimer abzunehmen, bei dem offensichtlich nur zum Zwecke der Steuerersparnis ein jüngeres Auto "älter" gemacht wurde......

Finger weg von dem Ding, egal wie gut er dasteht!!

Gruß, Stefan.



   
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 erik
(@erik)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 21 Jahren
Beiträge: 2341
 

Hallo Klinger,

kannst du mir das Kennzeichen der G1C mailen?
Vielleicht lässt sich dann über die Webseite von der RDW (Niederländische Zulassungsstelle) was rausfinden.
Kommt mir jedenfalls komisch for das ein '95-er mühelos ein '79-er Fahrgestellnummer bekommen kann.

MfG

Erik



   
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(@klinger)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 11 Jahren
Beiträge: 154
Themenstarter  

Dort habe ich schon geguckt. Und es ist ein 91er, der 95 nach NL überführt wurde. Das Kennzeichen lautet lhjf69.



   
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