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Definiton "Originalzustand" bei Verkäufen

(@stoep)
Großer Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 18 Jahren
Beiträge: 234
Themenstarter  

Hallo,

was versteht bzw. erwartet ihr hier im Forum, wenn ein Fahrzeug im "Originalzustand" angeboten wird ?

Darf da z.B. ein anderes Getriebe verbaut sein ?

Darf das Fahrzeug nachlackiert bzw. neulackiert sein ?

Wie müssten evtl. Reparaturen (Unfall) erledigt worden sein ?

Was kann man machen , wenn man dies erst nach dem Kauf bei einer genaueren Bestandsaufnahme bemerkt ?

Bin mal gespannt auf die Antworten.

Gruß

CG


   
Zitat
 rene
(@rene)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 3326
 

stoep schrieb:
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> Darf da z.B. ein anderes Getriebe verbaut sein ?

Es darf, wenn's die gleichen GKB hat wie das Urspruengliche

stoep schrieb:
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> Darf das Fahrzeug nachlackiert bzw. neulackiert
> sein ?

Das darf auch, wenn's richtig gemacht ist, und wenn's wieder in der gleichen Farbe wie die Originalfarbe ist.

stoep schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wie müssten evtl. Reparaturen (Unfall) erledigt
> worden sein ?

Fachmaennisch

stoep schrieb:
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> Was kann man machen , wenn man dies erst nach dem
> Kauf bei einer genaueren Bestandsaufnahme bemerkt

Keine ahnung, das koennen Dir hier vielleicht besser andere Leute erzaehlen.


   
AntwortZitat
 dirk
(@dirk)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 21 Jahren
Beiträge: 1357
 

Ich weiß nicht, ob es eine rechtlich eindeutige Definition von "Originalzustand" gibt. Ich würde die von Dir genannten Punkte so einschätzen:

> Darf da z.B. ein anderes Getriebe verbaut sein ?

Ein anderes Getriebe mit gleichem Kennbuchstaben auf jeden Fall. Ein Getriebe mit einem anderen Kennbuchstaben, das aber serienmäßig lieferbar war, wäre auch tolerabel.

> Darf das Fahrzeug nachlackiert bzw. neulackiert
> sein ?

Im Rahmen der Instandhaltung und Werterhaltung ja. Dabei würde ich erwarten, dass die Lackierung im originalen Farbton, jedoch auf keinen Fall in einem nicht serienmäßigen Farbton erfolgt ist. Sollte aber angegeben sein.

> Wie müssten evtl. Reparaturen (Unfall) erledigt
> worden sein ?

Egal, von der Qualität der Arbeiten kannst Du Dir ja vor dem Kauf ein Bild machen. Unfallschäden müssen aber angegeben sein.

> Was kann man machen , wenn man dies erst nach dem
> Kauf bei einer genaueren Bestandsaufnahme bemerkt
> ?

Von privat oder vom Händler? Was wurde schriftlich zugesichert? Wenn Du mit so einer Sache Streß hast, dann lass Dich professionell beraten oder recherchiere zumindest, was Gerichte in vergleichbaren Fällen entschieden haben.

Besonders der letzte Punkt hat in meinen Augen nichts mit Originalität zu tun. Wenn es in der Hinsicht Probleme gibt, dann fällt das eher in den Bereich "Informationspflichten des Verkäufers" und Sachmängelhaftung.

"Originalzustand" dürfte weder mit unfallfrei, noch mit Neuzustand, noch mit unverändert gleichzusetzen sein.

Grüße, Dirk


   
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(@stoep)
Großer Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 18 Jahren
Beiträge: 234
Themenstarter  

Hallo Dirk,

also das Getriebe ist ein AUG (lt. Doppel-Wobber für Golf 2) statt 7G. Auf dem Aufkleber am Heckblech ist das 7G für meinen DX-Motor eingetragen. Das Auto ist BJ 7/83 (GTI, W64).

Ich bin halt der Meinung, wenn Originalzustand angepriesen wird sollte auch auch das Auto so sein. Schliesslich will ich ja ein Auto im Originalzustand und gebe dafür ja richtig Geld aus.

Gruß

CG


   
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(@sebastian-heiss)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 4303
 

Hallo CG,

das nicht originale Getriebe halte ich auch für erwähnenswert.

Hatte der Verkäufer denn die Nachlackierung und reparierten Unfallschäden angegeben?

Gruß Sebastian


   
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(@joern)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 1543
 

>>das nicht originale Getriebe halte ich auch für erwähnenswert. <<

vor allem unter dem Aspekt das die Schalt/Verbrauchsanzeige nicht geht. Ruf doch den Verkäufer an, wo das originale Getriebe ist. Er wollte es reparieren lassen, das AUG sollte nur als Übergang drinbleiben. Er hatte damals mit mir wegen Getriebeschaden telefoniert. (ca 2-3 Jahre her).

Grüße, Jörn


   
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(@stoep)
Großer Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 18 Jahren
Beiträge: 234
Themenstarter  

Hallo Jörn,

das ist ja ne interessante Info für mich. Von einem Getriebeschaden oder gar dem Tausch hat er keine Silbe erwähnt.
Drauf gekommen nach dem Getriebe zu schauen bin übrigens genau durch die nicht funktionierende Schaltanzeige. "Dummerweise" hab ich bei mir auch noch einen W64 in der Garage der ein 7G verbaut hat. So hab ich überhaupt erst den Unterschied bemerkt. Ausserdem muss der Verkäufer es gewusst haben, da eine neue Kupplung eingebaut wurde. Hat er zufällig eine Angabe zum KM-Stand gemacht ?

Kannst mir auch meine Mailadresse schreiben, wenn es hier im Forum zu heikel ist. Bin um jede Info zu dem Fahrzeug dankbar.

Gruß

CG


   
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 rene
(@rene)
Ehrenmitglied
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 3326
 

stoep schrieb:
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> Kannst mir auch meine [i]Mailadresse[/i] schreiben,

dann solltest Du zuerst aufhören die zu verstecken...;)


   
AntwortZitat
(@stoep)
Großer Schreiber
Forumsbeitritt: Vor 18 Jahren
Beiträge: 234
Themenstarter  

Sebastian Heiss schrieb:
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> Hatte der Verkäufer denn die Nachlackierung und
> reparierten Unfallschäden angegeben?

Der Unfallschaden wurde angegeben und damit natürlich auch die Nachlackierung in diesem Bereich (Abschlussblech). Das war ok.

Offensichtlich ist jedoch noch mehr nachlackiert worden, was nicht angegeben wurde.

Gruß

CG


   
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