Hallo,
was versteht bzw. erwartet ihr hier im Forum, wenn ein Fahrzeug im "Originalzustand" angeboten wird ?
Darf da z.B. ein anderes Getriebe verbaut sein ?
Darf das Fahrzeug nachlackiert bzw. neulackiert sein ?
Wie müssten evtl. Reparaturen (Unfall) erledigt worden sein ?
Was kann man machen , wenn man dies erst nach dem Kauf bei einer genaueren Bestandsaufnahme bemerkt ?
Bin mal gespannt auf die Antworten.
Gruß
CG
stoep schrieb:
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> Darf da z.B. ein anderes Getriebe verbaut sein ?
Es darf, wenn's die gleichen GKB hat wie das Urspruengliche
stoep schrieb:
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> Darf das Fahrzeug nachlackiert bzw. neulackiert
> sein ?
Das darf auch, wenn's richtig gemacht ist, und wenn's wieder in der gleichen Farbe wie die Originalfarbe ist.
stoep schrieb:
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> Wie müssten evtl. Reparaturen (Unfall) erledigt
> worden sein ?
Fachmaennisch
stoep schrieb:
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> Was kann man machen , wenn man dies erst nach dem
> Kauf bei einer genaueren Bestandsaufnahme bemerkt
Keine ahnung, das koennen Dir hier vielleicht besser andere Leute erzaehlen.
Ich weiß nicht, ob es eine rechtlich eindeutige Definition von "Originalzustand" gibt. Ich würde die von Dir genannten Punkte so einschätzen:
> Darf da z.B. ein anderes Getriebe verbaut sein ?
Ein anderes Getriebe mit gleichem Kennbuchstaben auf jeden Fall. Ein Getriebe mit einem anderen Kennbuchstaben, das aber serienmäßig lieferbar war, wäre auch tolerabel.
> Darf das Fahrzeug nachlackiert bzw. neulackiert
> sein ?
Im Rahmen der Instandhaltung und Werterhaltung ja. Dabei würde ich erwarten, dass die Lackierung im originalen Farbton, jedoch auf keinen Fall in einem nicht serienmäßigen Farbton erfolgt ist. Sollte aber angegeben sein.
> Wie müssten evtl. Reparaturen (Unfall) erledigt
> worden sein ?
Egal, von der Qualität der Arbeiten kannst Du Dir ja vor dem Kauf ein Bild machen. Unfallschäden müssen aber angegeben sein.
> Was kann man machen , wenn man dies erst nach dem
> Kauf bei einer genaueren Bestandsaufnahme bemerkt
> ?
Von privat oder vom Händler? Was wurde schriftlich zugesichert? Wenn Du mit so einer Sache Streß hast, dann lass Dich professionell beraten oder recherchiere zumindest, was Gerichte in vergleichbaren Fällen entschieden haben.
Besonders der letzte Punkt hat in meinen Augen nichts mit Originalität zu tun. Wenn es in der Hinsicht Probleme gibt, dann fällt das eher in den Bereich "Informationspflichten des Verkäufers" und Sachmängelhaftung.
"Originalzustand" dürfte weder mit unfallfrei, noch mit Neuzustand, noch mit unverändert gleichzusetzen sein.
Grüße, Dirk
Hallo Dirk,
also das Getriebe ist ein AUG (lt. Doppel-Wobber für Golf 2) statt 7G. Auf dem Aufkleber am Heckblech ist das 7G für meinen DX-Motor eingetragen. Das Auto ist BJ 7/83 (GTI, W64).
Ich bin halt der Meinung, wenn Originalzustand angepriesen wird sollte auch auch das Auto so sein. Schliesslich will ich ja ein Auto im Originalzustand und gebe dafür ja richtig Geld aus.
Gruß
CG
Hallo CG,
das nicht originale Getriebe halte ich auch für erwähnenswert.
Hatte der Verkäufer denn die Nachlackierung und reparierten Unfallschäden angegeben?
Gruß Sebastian
>>das nicht originale Getriebe halte ich auch für erwähnenswert. <<
vor allem unter dem Aspekt das die Schalt/Verbrauchsanzeige nicht geht. Ruf doch den Verkäufer an, wo das originale Getriebe ist. Er wollte es reparieren lassen, das AUG sollte nur als Übergang drinbleiben. Er hatte damals mit mir wegen Getriebeschaden telefoniert. (ca 2-3 Jahre her).
Grüße, Jörn
Hallo Jörn,
das ist ja ne interessante Info für mich. Von einem Getriebeschaden oder gar dem Tausch hat er keine Silbe erwähnt.
Drauf gekommen nach dem Getriebe zu schauen bin übrigens genau durch die nicht funktionierende Schaltanzeige. "Dummerweise" hab ich bei mir auch noch einen W64 in der Garage der ein 7G verbaut hat. So hab ich überhaupt erst den Unterschied bemerkt. Ausserdem muss der Verkäufer es gewusst haben, da eine neue Kupplung eingebaut wurde. Hat er zufällig eine Angabe zum KM-Stand gemacht ?
Kannst mir auch meine Mailadresse schreiben, wenn es hier im Forum zu heikel ist. Bin um jede Info zu dem Fahrzeug dankbar.
Gruß
CG
stoep schrieb:
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> Kannst mir auch meine [i]Mailadresse[/i] schreiben,
dann solltest Du zuerst aufhören die zu verstecken...;)
Sebastian Heiss schrieb:
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> Hatte der Verkäufer denn die Nachlackierung und
> reparierten Unfallschäden angegeben?
Der Unfallschaden wurde angegeben und damit natürlich auch die Nachlackierung in diesem Bereich (Abschlussblech). Das war ok.
Offensichtlich ist jedoch noch mehr nachlackiert worden, was nicht angegeben wurde.
Gruß
CG