Moin!
Kommenden Monat will ich meinen Polo wieder anmelden, wenn es geht mit H-Kennzeichen.
Im Moment steht er ohne TÜV in einer Werkstatt einige Kilometer weg.
Irgendwie kann man doch an der Zulassungsstelle vorläufig zulassen und dann den TÜV mit einigen Tagen Frist nachreichen, oder?
Geht das auch mit H-Kennzeichen? Und was passiert dann, wenn man das "H" nicht bekommt? (Oder für den TÜV doch länger braucht als erwartet?)
ich würde mich freuen, wenn hier jemand Erfahrungen hat (und sie mitteilt).
Gruss und schönes Wochenende!
Harm.
Moin Harm.
Ich bin relativ oft bei der Zulassungsstelle und melde Autos ab oder an, aber dass man ein Auto ohne gültige HU zugelassen bekommt, halte ich für ein Gerücht.
Das klappt nur, wenn ein PKW jünger als 3 Jahre ist und nicht als Leihwagen zugelassen war (dann war noch keine HU fällig). Fällt also bei einem 30 Jahre alten Auto ins Wasser 🙁
Und selbst mit gültiger HU bekommst Du kein H-Kennzeichen ohne gültiges H-Gutachten.
Du kannst nur ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage beantragen. Im Kleingedruckten steht, dass Du dann selbst für die Verkehrssicherheit verantwortlich bist.
Grüße und schönes Wochenende,
Jan
Moin Jan!
Danke für Deine Antwort!
Hier http://www.tuev-nord.de/de/hauptuntersuchung/Haeufig_gestellte_Fragen_2606.htm
kann man lesen:
"Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die HU abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. "
Da steht aber nichts übers H-Kennzeichen...
Vielleicht weiß noch jemand was?
Gruss, Harm.
Hallo,
ich würde es wie Jan vorschlägt machen. Kurzzeitkennzeichen holen und gut ist. Die meisten Versicherungen verrechnen auch die Kosten des Kurzzeitkennzeichens mit dem Beitrag nach erfolgter Zulassung.
Ohne H-Gutachten gibt es kein H-Kennzeichen und das H-Gutachten wird zusammen mit der TÜV-Hauptuntersuchung gemacht.
Gruß Sebastian
Guten Tag!
Dann ist das wohl die einfachste Lösung. Für das Kurzzeitkennzeichen brauche ich dann eine extra Kurzzeitversicherung?
(Ist vielleicht eine doofe Frage, ich habe aber wirklich keine Ahnung, entschuldigt bitte...)
Gruss, Harm.
Hallo Harm,
doofe Fragen gibt`s nicht, nur doofe Antworten...
Du hast recht: Bei deiner Versicherung mußt Du eine Versicherungszusage für eine Kurzzulassung einholen, sprich: Du bekommst eine Deckung dafür zugesagt. Bei meiner Versicherung ist es so, daß ich diese Kosten ersetzt bekäme, wenn ich dann den Wagen zulasse.
Gruß und viel Erfolg!
Jörg
Nun ist alles klar.
Vielen Dank!
Ich habe sowas wirklich noch nicht oft gemacht...
Gruss, Harm-.
Na ja, einmal ist immer das erste Mal. 😉
Viel Erfolg.
Gruß Sebastian
Hallo Harm,
das Auto zulassen ohne HU und AU? Keine Chance, da spielt die Zulassungsstelle nicht mit. Es gibt aber eine andere, völlig legale Möglichkeit:
[i]"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie [b]Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden[/b], wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."[/i
Ich habe es selbst so gemacht, als ich 2009 mein Cabrio vor der Anmeldung TÜVen musste. Bei der Zulassungsstelle telefonisch ein Kennzeichen reserviert, dieses über kennzeichen24.de prägen lassen, mir von der Versicherung eine Doppelkarte bzw. eVB-Nummer schicken lassen, die die entsprechenden Fahrten abdeckte, dann die ungestempelten Kennzeichen ans Auto geschraubt und ab zur HU. Gab keinerlei Schwierigkeiten, obwohl der Wagen vorher in WOB angemeldet war und ich mit ungestempelten H(annover)-Nummernschildern zur Dekra im Nachbarkreis PE gefahren bin. Entspricht ja auch den Buchstaben des Gesetzes: Die Zulassungsbehörde hatte mir das neue Kennzeichen vorab zugeteilt, die Versicherungsbestätigung hatte ich und bin nur in meinem Zulassungsbezirk bzw. dem direkt benachbarten gefahren.
Bei der Anmeldung habe ich dann die Bescheinigung über HU und AU vorgelegt, schon wurden mir von der Zulassungsstelle anstandslos die Plaketten geklebt. Klappt sicher auch, wenn zusätzlich noch die H-Abnahme gemacht wird und dann eine H-Zulassung erfolgt, wenn Du bei der Zulassungsstelle das Gutachten vorlegst.
Viele Grüße
Jörn
Hallo Jörn!
Interessant, das wäre dann ja sehr einfach.
Du bist also erst zum TÜV und dann zur Zulassung gefahren?
Das alte Kennzeichen des Polos ist ja bei der Zulassungsstelle noch reserviert.
Dann bräuchte ich demnach ja nur eine eVB-Nummer.
Hast Du der Versicherung gesagt, daß Du vor der Anmeldung zum TÜV fährst, oder ist das automatisch mitversichert, wenn man eine eVB wegen Zulassung eines Autos beantragt?
Gruß, Harm.
Hallo Harm,
genau, ich bin mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV und hatte meine Versicherung vorab darüber informiert. Damals kam die Versicherungsbestätigung noch in Papierform, sodass ich sie während der Fahrt zur HU sicherheitshalber im Original dabei hatte. Eventuell hat sich da mit Einführung der eVB-Nummer etwas verändert, das wird Deine Versicherung am besten wissen.
Mit der Bescheinigung über HU und AU sowie den Nummernschildern ging's dann zur Zulassungsstelle. Dort wurden die Plaketten geklebt und alles war gut 🙂
Gruß
Jörn
Auch mit den EVB Nummern hat sich nichts geändert. Einfach die EVB Nummer bei der Fahrt parat haben. Auch müssen Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 mitgeführt werden.
Gruß, Andreas
Ist ja einfach. Dann hat sich das Fragen ja doch gelohnt.
Danke und schönes Wochenende!
Harm.