Hallo !
Bei meinem Golf ist die AU-Fälligkeit 6/2010 und der Tüv 11/2011. Da es ja nun keine separate AU bzw. AU-Plakette mehr gibt, hätte ich nun folgende Fragen:
Muß ich die AU trotzdem in 6/2010 durchführen lassen, und bekomme dann eine Bescheinigung bis zur nächsten HU 11/2011 ?
Falls nein, würde ich bis bis zur nächsten HU in 11/2011 knapp 1,5 Jahre mit einer abgelaufenen AU-Plakette herumfahren ?
Habe bei einem weiteren Golf die gleiche Frage, wäre in dem Fall AU 4/2010,HU 5/2011.
Aus diversen Berichten im Internet ist so ein Fall nicht schlüssig zu finden.
Danke im Voraus für Antworten.
Gruß
Stephan
Hallo,
das ist allerdings eine gute Frage, auf die ich dir leider auch keine Antwort geben kann.
Bei meinem Formel E ist die AU im März und die HU im Juli 2011 fällig. Die Plaketten haben somit immerhin die gleiche Farbe.... fällt also nicht SO schnell auf.
Beim Cabrio ist die Au im Mai 2009 abgelaufen, HU ist noch gültig bis 5/2010. Diese Verschiebung stammt noch aus der U-Kat-Zeit. Ab 1.1.2010 müssen die HU und AU gemeinsam binnen 12 Wochen Frist( die AU und HU dürfen nur noch einen Monat auseinanderliegen, (also etwa AU 06/HU07 oder HU08/AU09, so habe ich das verstanden?!) gemacht werden.
Bei meinem 2er Turbodiesel ist Au 05/11 und HU 06/11 fällig, der dürfte auch wieder die versetzten Gültigkeiten bekommen.
Eine neue Au Plakette für das vordere Kennzeichen wird ab 1.1. nicht mehr zugeteilt.
Vielleicht sollte man unter www.tüv-sued.de suchen, ob da was dazu steht?
Gruß, Stefan.
Hallo,du müßtest dieses Jahr noch eine Au machen lassen. Dann brauchst nicht zusätzlich Tüv machen lassen. Ab 01.01. müßtest du im Juni 2010 alles machen lassen. Da wie du schon sagst keine separaten Au s mehr geben wird. gruß ben
Ich war diesen Monat beim TÜV und ich sprach mit dem Prüfer über die Veränderung. Leider kann ich den Inhalt nicht genau wiedergeben, aber sinngemäß sagte er, dass es Gewinner und Verlierer gibt. In deinem Fall müßte mann erst zum nächsten HU Termin die integrierte AU erneuern, du dürftest also ohne gültige AU fahren.
Ruf aber sicherheitshalber nochmal beim TÜV an.
Gruß, Andreas
Hallo !
Da ich in den Werkstätten(ATU,VW) unterschiedliche Antworten bekam, und selbst beim Tüv am Telefon widersprüchliche Aussagen bekam habe ich nochmal im Internet recherchiert.
Die nächste AU braucht tatsächlich erst in 2011 gemacht werden mit der dazugehörigen HU,auch wenn die AU wie in meinem Fall 2010 fällig ist, der Tüv jedoch 2011. Hierbei handelt es sich um die Anpassungsfrist.
http://www.berlin.de/labo/kfz/dienstleistungen/wegfall_au.htmlgsfrist lt. § 47a STVZO.
Im offiziellen Gesetzestext-Beispiel 1 § 47a ist dies bekräftigt: Die AU-Plakette weist die Fälligkeit 2/2010 aus.Die HU-Prüfplakette weist die Fälligkeit 3/2011 aus.Auch wenn die AU-Plakette schon vorher ungültig geworden ist, muss die Untersuchung des Motormanagement/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil der HU erst bei Fälligkeit der HU-Prüfplakette durchgeführt werden.
Werde mir den Text dann ausdrucken und ab 2010/Fälligkeit der AU im Auto mitführen,falls es mal bei einer Kontrolle Ärger geben sollte.
Danke auch für Eure Antworten.
Gruß
Stephan
Na also!
Den ganzen Fristen-Quatsch hätte man sich sparen können, wenn es damals, wo es eingeführt wurde, schon richtig gemacht wurde. aber das wäre ja zu einfach gewesen im Reglementierungsstaat Deutschland.
Als kleine Schmunzel-Möglichkeit darf ich in diesem Zusammenhang die Fernseh-Reportagen über den "TÜV-Türk" jedem ans Herz legen. Dort geht es richtig zur Sache: Der beste Prüfkandidat ist der Kleinbus mit den fehlenden Sicherheitsgurten. Der Prüfingenieur ist übrigens selbst Türke, seine Ausbildung hat er beim TÜV-Süd absolviert. Kann mir vorstellen, wie begeistert die Leute bei uns damals vor 40 Jahren waren, als 8 Jahre alte Autos reihenweise den Daumen runter sahen wegen durchgerosteter Schweller und Achsaufnahmen. "Wieso keine Plakette!? Das Auto ist doch auch bis hierher gefahren! Ihr mit eueren Vorschriften, so ein Sch.... "
genug der Abschweife,
jetzt wird gefeiert!
Stefan.