Alte Kennzeichen so...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Alte Kennzeichen sollen verfallen!?

(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo zusammen,
war gestern Abend beim regionalen Oldie-Stammtisch und höhrte folgendes:
Wird ein Auto nach dem 1.3.07 abgemeldet und sagen wir drei Wochen später wieder zugelassen, so kann es sein, das die Nummer bereits an ein anderes Fahrzeug vergeben wurde: die Nummer soll nicht mehr wie bisher für 18 Monate (bei vorrübergehender Stilllegung) beim Fahrzeug bleiben, sondern nur bei Reservierung- kostet natürlich wieder Abzockergebühren, neue Schilder..... und nebenbei:
Es werden so nach und nach keine Auslaufkennzeichen mehr existieren, wie z.B. HÖS, OVI, BRV und alle anderen, die nicht mehr neu´ausgegeben werden!
Wenn ich also keiner Falschinfo aufgesessen bin, heißt das für mich eines: Keines meiner Fahrzeuge wird mehr stillgelegt! Saisonkennzeichen sind von dieser neuen Regelung nicht betroffen.
Wie sieht es Bei eueren Zulassungsstellen aus?
Gruß, Stefan.


   
Zitat
(@gti80)
Vollprofi
Forumsbeitritt: Vor 19 Jahren
Beiträge: 425
 

Hallo Stefan,

zu Deiner Frage habe ich im Internet folgende Info gefunden:

http://www.landkreis-muenchen.de/startseite/3254.htm

GOLFige Grüße,
Mario


   
AntwortZitat
(@jrn-s)
Meister
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 1824
 

Hallo Mario!

Danke für den Link, mir ist da beim Lesen gleich noch etwas Anderes aufgefallen:

[i]"3. Wiederzulassung

Wenn Sie ein stillgelegtes, endgültig gelöschtes oder außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zulassen möchten, ist dies unter Beachtung der genannten neuen Regelung möglich:

1. Zuständigkeit nach Hauptwohnsitz
2. Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erhält immer ein neues Kennzeichen. Ausnahme bei Reservierung des sog. Verbleibskennzeichens.
3. Die "Betriebserlaubnis" verfällt nicht mehr nach 18 Monaten. In der Regel sind die Fahrzeugdaten sieben Jahre im zentralen Fahrzeugregister (KBA-Flensburg) gespeichert und es genügt ein gültiger AU und HU Nachweis."[/i

Dass die Vollabnahme für ab dem 1.3. abgemeldete Fahrzeuge praktisch entfällt, wusste ich schon. Die zitierte Passage verstehe ich nun aber so, dass auch [b]vor dem 1.3.07[/b] stillgelegte Autos nicht mehr zur Vollabnahme müssen?!
Das wäre dann endlich mal eine klare Aussage zu dieser Frage. Bisher waren alle Befragten ratlos.
Ich hab da nämlich noch einen seit mittlerweile 3 Jahren abgemeldeten Passat in der Halle stehen, den ich wohl erst 2008/09 wieder zulassen werde. Wäre ja ganz praktisch, wenn ich mir dort die Vollabnahme sparen könnte...

Grübelnde Grüße,
Jörn


   
AntwortZitat
(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo,
eben meine Zulassungsstelle angerufen: Stichtag ist ab 1.3., z.zt. abgemeldete Fahrzeuge behalten ihre Kennzeichen bis max. 18 Monate. Wird dann wohl auch auf eine Vollabnahme rauslaufen bei z.Zt stillgelegten nach 18 Monaten. War aber nicht meine Frage, ich wollte nur wissen ob mein GTD seine nicht Euro Schilder behalten kann oder ob ich reagieren muß.

Jörn


   
AntwortZitat
(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo zusammen,

nachfragen lohnt. Offensichtlich gibt es bei den einzelnen Zulassungsstellen ausreichend Spielraum. Bei uns (GS) z.B. bleibt nach Aussage der Zulassungsstelle das Kennzeichen für die volle Gültigkeit der "Betriebserlaubnis" ( 7 Jahre) reserviert und wird nicht gleich nach Abmeldung wieder frei. Es fallen auch keine Gebühren an. München (wie in obigem Beispiel) hätte bei dieser Handhabung allerdings wohl schon nach kurzer Zeit keine Kennzeichen mehr...Stattdessen ließe sich da vielleicht eine floriende "Gebrauchtschilderbörse" einrichten...

Viele Grüße
Andrea


   
AntwortZitat
Teilen: