tach,
ich hätte da so eine ziemlich blöde idee:
kann man statt des 1,5l FB Motor einen 87er 90ps vom Automatik-cabrio einbauen? ich meine, der gleiche rumpfmotor ist es ja, müsste also passen.
aber was sagt der tüv zu den bremsen? reichen die?
und was, wenn ich in 5 jahren, wenn ich endlich das H - kennzeichen kriege wieder den 1,5er motor einbauen will: krieg ich das zurückgetragen (wegen kat und so?)?
lohnt der aufwand, um steuern zu sparen? oder gibts irgendwo schon H-kennzeichen für originale 1,5er von 1980 ?
fragen über fragen
gruß
arno
Hallo,
ich meine ausschlaggebend ist der Zustand ab Werk, also müßte sich das zurückrüsten lassen auf "ohne Kat".
Gruß, Jörn
Ich glaube, dass Du das H-Kennzeichen auch mit nicht originalem Motor bekommen kannst, wenn Du das mit Schadstoffreduzierung begründen kannst. Ich erinnere mich dunkel, in der Markt mal sowas über einen alten Opel gelesen zu haben, der eine ca. 15 Jahre jüngeren Motor verpasst bekam und trotzdem die H-Zulassung bekommen hat. Vielleicht mal beim TÜV fragen?! Ich weiß nicht, wie groß der Interpretationsspielraum bei der Bewertung ist.
Ein 1980er 1,5 Liter FB-Motor??? Du wird´s wohl den JB-Motor meinen, oder? Aber ansonsten kannst Dir ohne viel probleme den `87er 1,8Liter Motor einbauen, beide sind Blöcke der EA 827 Motorenreihe, die ``Big-blocks´´ 😀 von VW-Audi.
Rene´
klar meine ich den jb - motor.
@arno
einen 80iger mit einem H kennzeichen kann es nicht geben....... (mindestalter:30 Jahre)
ein H kennzeichen bekommst du, wenn die umbauten "zeitgenössisch" oder aber bis zu 10 jahre nach der erstzulassung serienmässig zu bekommen waren, resp. diese umbauten ebenfalls bis zu 10 jahre nach der erstzulassung schon vorgenommen wurden.
wenn du nun einen anderen motor einbaust hat es keinerlei bedeutung für die H kennzeichnung. relevant für diese zulassung ist der zustand zum zeitpunkt der beantragung des H und diese muss halt sein wie oben beschrieben. soll heissen, wenn du zum zeitpunkt der beantragung des H einen serienmässigen zustand vorführst wirst du (nach heutigen regeln!!) keine probleme haben.
gruss
manni
Hallo nochmal,
ich würde aber keinen 87iger Motor nehmen, der müßte ja noch Vergaser oder K-Jetronic haben. Das bringt steuerlich nicht viel, weil mehr als Euro 1 wirst du nicht erreichen. Nimm den 90 PS RP aus Golf 2, der Rumpf ist der gleiche, durch die Monomotroniceinspritzung ist im Golf 2 die D3 Norm machbar(Nachrüstung Kaltlaufregler). Vorher beim Tüv fragen ob die das auch im Golf 1 akzeptieren.
Gruß, Jörn
Ciao,
H-Kennzeichen (H-Kennzeichen, ich nichts Ahnung von 😉 ) wie oben geschrieben, kurz beim TÜV abklären.......
Ansonsten sind Motorumbauten beim Golf 1 kein alt zu großes Problem (hängt vom TÜV ab, und ob es ordentlich gemacht worden ist).
Du solltest Dir (falls net vorhanden) vorne einen Stabi einbauen, fürs bessere Fahrverhalten, (Golf 1 GTI) und evtl. eine Querlenkerabstützung (wollte der TÜV bei mir) wenn Du auf der ganz sicheren Seite sein willst kannst Du dann noch die GTI Bremse (ohne Probleme machbar) einbauen.
Hallo Peter,
ich meinte jetzt nicht Tüv-Probleme in Hinsicht auf den eigentlichen Motor, sondern die Eintragung der Euro2/D3 Norm im Golf 1.
Gruß, Jörn