Frohes Neues Jahr zusammen,
ich hoffe alle sind wohlbehalten im Neuen Jahr angekommen!?
Während eines Telefongespräches mit einem Katanbieter wurde mir mitgeteilt,
daß am 23.01.2009 vom Bundesverkehrsministerium bekannt gegeben werden
soll, wie in Zukunft mit Einzelabnahmen, Teilgutachten UND ABEs zur Änderung/
Verbesserung des Abgasschlüssels verfahren werden soll.
1) Für alle Teilegutachten wird eine ABE beantragt, die aber KEINE Verbesserung
der Schlüsselnummer und somit Steuereinsparung und Plakette mit sich bringt
-> also wie so häufig in Politik ein äußerst unsinnige Idee
2) Man stimmt sich mit den 16 Bundesländern ab, weil die KFZ Steuer ist ja noch
Ländersache und überlegt sich dann irgendwann einmal, was man/frau machen
soll.
Wollte Euch das nur mitteilen.
Mit Stufenheckgruß
Tobias Kluge
Hallo!
Also geht eueren "Volksvertretern" in den nächsten Tagen gründlich auf den Sack, sonst wird solch ein Unsinn beschlossen...
Sepp
TÜV Werkstatt Info November 2008 Nr.4
Abgasnachrüstsysteme mit Teilegutachten
"Das Bundesverkehrsministerium hat im Verkehrsblatt Nr.20-2008,Seite 591 folgende Klarstellung zur Änderung von Emissionsschlüssel in Verbindung mit Teilegutachtenveröffentlicht,die Für Sie Wichtig und für die Überwachungsorganisationenverbindlich ist.
Teilegutachten (TGA) als Nachweis für Änderungen der emoissionsbezogenen Schlüsselnummern sind Grundsatzlich unzulässig.
Bei der Erstellung von Teilegutachten über die Änderung des Abgasverhaltensbei KFZ wurde eine nicht mit den Vorschriften konforme Praxis festgestellt.
So ist es nicht zulässig,Teilegutachten für Auf- oder Nachrüstsysteme zu erstellen,die als Nachweis für eine Änderung der Fahrzeugdokumente dienen können.
Bereits erstellte und gültige TGA können zwar durchÄnderungsabnahmen geprüft werden,jedoch ohne dass sich eine Änderung der emissionsbezogenen Verschlüsselung( Abgasschlüsselnummer) ergibt.
Fazit:
Die Um- und Nachrüstung hat keien Änderung der emissionsbezogenen Verschlüsselung zur Folge.
Damit ergibt sich weder eine steuerliche Änderung noch ein Verbesserungseffekt bei der Feinsctaubplakette.
Guß Jochen
P.S das wars mit Schlüssel Nummer 77 !!!!
Guten Morgen,
für Schlüsselnummer 77 gibt es eine besondere Rechtsgrundlage, die 52. Aus-
nahmeverordnung. Für Schlüsselnummer 77 wird, so sieht es im Moment aus,
alles so bleiben wie bisher. Für Diesel Autos ist diese Schlüsselnummer eh un-
interessant geworden, da sie keine Steuervorteile mehr mit sich bringt.
Mit Stufenheckgruß
Tobias Kluge
Hallo,
auf der Seite von Oldtimer-Info.de steht auch ein Bericht zu diesem Thema. So wie ich das verstehe, bezieht sich die Verweigerung einer Schlüsselnummern Änderung nur auf Kats mit Teilegutachten (TGA). Wenn der Kat eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) hat, bleibt alles beim Alten.
http://www.oldtimer-info.de/aktuelles/Trotz_Kat-Nachruestung_keine_Steuerersparnis_2008/bericht.htm
Gruß
Frank
Hallo,
siehe auch aktuelle Youngtimer Zeitschrift und folgender Link:
http://www.motor-klassik.de/aktuell/politik_U_recht/hxcms_article_517679_14702.hbs
Das mit der steuersparendes Aufrüstung von Euro auf Euro2/D3 ist aber noch nicht
endgültig.
Mit Stufenheckgruß
Tobias